BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83128

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Für die Gemeinde Halfing gilt die folgende Plakatierverordnung
Zusätzlich werden noch an folgenden Standorten Plakatwänden von der Gemeinde aufgestellt:

- Grundschule Halfing, Rosenheimer Str. 9-11
- Parkplatz am Gemeindehaus, Wasserburger Str. 1
- Bahnhofstraße (gegenüber Anwesen Bahnhofstr. 10)
- Chiemseestraße (Grünfläche zwischen Bäckerei Miedl und Edeka Markt)

Auf den Plakatwänden steht jeder Partei ein Feld (Platz) zu.