BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83112

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Die Gemeinde Frasdorf stellt für die Wahl eine Plakatwand auf, auf der sich sämtliche Parteien präsentieren können.
Im Gemeindegebiet Frasdorf ist plakatieren aufgrund der allgemeinen Richtlinien des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes und der STVO erlaubt.
Auf die Einhaltung der notwendigen Sichtverhältnisse für den Straßenverkehr ist hierbei besonders zu achten.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Plakatierungen außerhalb geschlossener Ortschaften generell nicht erlaubt sind.
Bei der Plakatierung auf Privatgrundstücken ist die Erlaubnis der Eigentümer einzuholen.
Die Plakate dürfen grundsätzlich nicht im Bereich von Fußgängerüberwegen und auf Verkehrsinseln angebracht werden.
Desweiteren sind die Plakate bis spätestens 6 Tage nach der Wahl zu entfernen. Ansonsten geht die Entfernung seitens der Gemeinde zu Lasten der jeweiligen Partei.