BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83083
< BY:EU-Wahl 2019 | Plakatierung | Verordnungen
Wir haben keine Plakatierungsverordnung.
Es werden für die Wahl spezielle Wahlanschlagstafeln aufgestelle, welche von allen Parteien genutzt werden können.
Von einer Plakatierung an Straßenlaternen usw. bitten wir wegen dem Ortsbild abzusehen.
Die Plakatwände werden in Riedering, Söllhuben, Pietzing (Moosen), Niedermoosen, und Neukirchen aufgestellt.