BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV82442
Weder in der Gemeinde Saulgrub noch in der Gemeinde Bad Bayersoien besteht eine Verordnung über die Plakatierung bezüglich Wahlen.
Die beiden Gemeinden stellen auch keine gesonderten Werbetafeln zur Verfügung!
Die Wahlwerbung kann daher im angemessenen Rahmen (3 - 4 Plakate bzw. Werbeständer in angemessener Größe, je Ort) im öffentlichen Straßenbereich (Ortsbereich) unter Beachtung folgender Punkte erfolgen:
a) Keine Behinderung des öffentlichen Straßenverkehr (Freihaltung von Sichtdreiecken an Einfahrten und Kreuzungen)
b) Bei Anbringung von Werbeanlagen auf Privatgrund ist die Zustimmung des Eigentümers einzuholen.
c) Die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten für Anschlag und Abnahme der Wahlwerbung sind zu beachten.
d) Von Seiten der Gemeinden bzw. VGem. Saulgrub wird hierzu keine Haftung übernommen.