BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV82266

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Die Gemeinde Inning hat eine Plakatierungsverordnung erlassen, um das wilde Plakatieren einzuschränken (sh. Anlage).

Diese Plakatierungsverordnung sieht aber auch Sonderregelungen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksentscheiden, Volksbegehren usw. vor, um den Parteien und Wählergruppen ausreichende Möglichkeiten zur Wahlwerbung zu geben.

In unserem Ortsbereich stehen für die Wahlwerbung zwei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Für Wahlwerbung im Zusammenhang mit bevorstehenden Wahlen gelten die Ausnahmeregelungen nach § 3 Abs. 2 der Plakatierungsverordnung.
Demnach dürfen Sie jeweils 6 Wochen vor der entsprechenden Wahl bis zu 15 Plakatständer, verteilt auf das Gemeindegebiet, aufstellen.
Zusätzlich werden (ebenfalls ca. 6 Wochen vorher) in jedem Ortsteil große Plakatwände aufgestellt, die für die an der Wahl teilnehmenden Parteien reserviert sind.
Die Plakate sind so anzubringen, dass auch für andere Parteien und Wählergruppen genügend Platz bleibt.
Wir haben diesbezüglich bislang keine Vorschriften erlassen und gehen davon aus, dass die verschiedenen Gruppierungen die erforderliche gegenseitige Rücksichtnahme walten lassen.

Von einer Plakatierung auf den über das Ortsgebiet verteilten allgemeinen Plakattafeln (Standorte: http://www.inning.de/aus-dem-rathaus/gemeindeverwaltung/abteilungenfachbereiche/ordnungsamt/) ist abzusehen, da diese für Veranstaltungen von Vereinen usw. frei bleiben müssen!

Standorte der Wahl-Plakattafeln:

Inning

http://www.inning.de/uploads/RTEmagicC_Muenchner_Strasse_01.PNG.png

http://www.inning.de/uploads/RTEmagicC_Herrschinger_Strasse_01.PNG.png


Buch

http://www.inning.de/uploads/RTEmagicC_Buch_01.PNG.png

Bachern

http://www.inning.de/uploads/RTEmagicC_Bachern_01.PNG.png

Schlagenhofen

http://www.inning.de/uploads/RTEmagicC_Schlagenhofen_01.PNG.png