BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV82061
Den PIRATEN kann pro Wahlplakattafel eine Plakatposition (jeweils DIN A 1) zur Verfügung gestellt werden und zwar auf der Vorderseite.
Bei 10 Standorten ergibt sich daraus die insgesamte Anzahl an 10 Plakatpositionen. Wir bitten Sie, die Plakatpositionen A12 zu verwenden; die Plakatständer sind entsprechend von uns beschriftet.
Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Wahlplakatständer.
Eine Beschreibung sowie ein Plan der insgesamt 10 Standorte sind jeweils als Anlage dieser E-Mail beigefügt.
Nach geltender Beschlusslage des Haupt-, Finanz-und Personalausschusses kann ab Samstag, den 13.04.2019, 20.00 Uhr mit der Wahlplakatierung begonnen werden.
Bitte entfernen Sie - so gut es geht - die Plakate bis spätestens eine Woche nach der Wahl, damit sich der Aufwand des Bauhofes nachher ein bisschen in Grenzen hält.
Wichtige Mitteilung der Gemeindeverwaltung:
Auf der Ihnen jeweils zugewiesenen Plakatposition A 12 klebt an einigen Standorten ein Plakat der Partei VOLT. Wir erlauben Ihnen ausdrücklich, dass Sie dieses Plakat jeweils überkleben dürfen, sofern Sie von Ihrer Plakatierungsmöglichkeit auf den Wahlplakatständern der Gemeinde Neuried Gebrauch machen wollen.