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In Sauerlach haben wir eine Plakatierungsverordnung.
Politischen Parteien ist es erlaubt, sechs Wochen vor Wahlen Wahlwerbung anzubringen. Die Werbung darf somit ab dem 14.04.2019 angebracht werden und ist bis zum 02.06.2019 wieder zu entfernen.
Die Plakate sind in verkehrssicherem Zustand zu halten und regelmäßig auf ihre Standsicherheit zu kontrollieren.
Die Plakate dürfen zu keinen Verwechslungen mit Verkehrszeichen führen.
Die Sichtdreiecke an Kreuzungen und Einmündungen sind freizuhalten.
Die Gemeinde Sauerlach stellt keine Tafeln zur Anbringung von Wahlwerbung zur Verfügung.
Im Anhang senden wir Ihnen die Plakatierungsverordnung, mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.