BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV63811
Einer Sondernutzungserlaubnis bedarf es gemäß Bekanntmachung IMS vom 13.02.2013 nicht. Sie können daher die Plakate für die Europa-Wahl für den Zeitraum von 4 Wochen aufhängen.
Seitens des Marktes Stockstadt gibt es keine weitere verbindliche Satzung bzw. Regelung hinsichtlich der Wahlwerbung.
Offizielle Plakattafeln bzw. Flächen für die Wahlwerbung gibt es in Stockstadt nicht.
Für Stockstadt gelten zusätzlich die für die Plakatierung üblichen Auflagen und Bedingungen. Eine besondere Genehmigung mit Kaution und Vignetten für die Plakatwerbung für Wahlen bzw. Volksbegehren ist nicht erforderlich.
Für Infostände ist vorher beim Markt Stockstadt eine Sondernutzung zu beantragen.
Wenn die Belange der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nicht missachtet werden, ist im öffentlichen Straßenbereich deshalb eine Plakatierung ohne Einschränkung möglich soweit sich die Parteien bei der Wahlwerbung nach der Bekanntmachung des IMS vom 13.02.2013 richten.
Wir möchten Sie bitten, die für die Wahlwerbung beauftragten Personen entsprechend zu informieren, insbesondere auch über die Einhaltung der Auflagen und Bedingungen der Marktgemeinde Stockstadt am Main (Anhang).