BY:Bezirksverband Oberpfalz/Bezirksparteitag 2013.2/SÄA004

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Satzungsänderungsantrag 004

Der Bezirksparteitag möge beschließen, die Auflistung der Vorständsämter in Art. 41 (1) der bisherigen Satzung (alt) bzw. §9a (1) der Neufassung nach SÄA002 (neu) den angenommenen Modulen dieses Antrags entsprechend zu ändern:

Modul 1: Entfernen des Amts des pol. Geschäftsführers

"einem politischen Geschäftsführer" wird gestrichen

Modul 2: Entfernen des Amts des Generalsekretärs

"einem Generalsekretär" wird gestrichen

Modul 3: Hinzufügen eines 2. stellv. Vorsitzenden

"dem stellvertretenden Vorsitzenden" wird ersetzt durch "zwei stellvertretenden Vorsitzenden"

Modul 4a: Änderung der Beisitzeranzahl (gerade)

"einer geraden Anzahl an Beisitzern" wird geändert in "einer geraden Anzahl (größer 0) an Beisitzern" (alt)

bzw.

"optional 2 Beisitzern" wird geändert in "einer geraden Anzahl (größer 0) an Beisitzern" (neu)

Modul 4b: Änderung der Beisitzeranzahl (ungerade)

"geraden Anzahl an Beisitzern" wird geändert in "ungeraden Anzahl (größer 0) an Beisitzern" (alt)

bzw.

"optional 2 Beisitzern" wird geändert in "einer ungeraden Anzahl (größer 0) an Beisitzern" (neu)


Begründung

Nochmal im Klartext:

  • mit den beiden ersten Modulen 1 und 2 wird die Größe des Vorstands um 1-2 verringert, indem der pol. Geschäftsführer und / oder der Generalsekretär abgeschafft wird.
  • Modul 3 fügt einen zusätzlichen stellv. Vorsitzenden hinzu.
  • wenn sich durch die vorher angenommenen Module eine gerade Anzahl an Vorstandsmitgliedern ergibt, kann dies durch Annahme von 4a bzw. 4b auf eine ungerade Anzahl korrigiert werden.
    • 4a und 4b konkurrieren logischerweise
    • 4a und 4b stellen klar, dass Besitzer gewählt werden müssen, 0 ist in beiden Fällen keine zulässige Anzahl.

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