BY:Bezirksverband Oberbayern/Beauftragten-Geschaeftsordnung

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Beauftragten-Geschäftsordnung des Bezirkverbandes Oberbayern (Beauftragten-GO)

beschlossen via xxx, verkündet am x.x.2019

I Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich

Diese GO regelt die Tätigkeit von Beauftragten im Bezirkverbandes Oberbayern der Piratenpartei Deutschland.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Vorstand ist das Organ, das die Beauftragung erteilt. Vorstandsmitglied ist ein Mitglied des Vorstands.

  • Zuständiges Vorstandsmitglied ist das Vorstandsmitglied, das durch Aufgabenverteilung des Vorstands als Ansprechpartner für den Beauftragten benannt ist.
  • Beauftragte sind z.B. Themenbeauftragte, Leiter und Mitglieder von Servicegruppen, Assistenten.
  • Themenbeauftragte sind Beauftragte für ein politisches Themengebiet.
  • Servicegruppen sind Gruppen für organisatorische oder verwaltende Aufgaben.
  • Assistenten sind Beauftragte für die direkte Zuarbeit zum Vorstand.
  • Persönliche Assistenten sind Beauftragte für die direkte Zuarbeit zu einem Vorstandsmitglied.

Der Vorstand kann zusätzliche Beauftragungen für bestimmte Aufgaben ausschreiben und/oder beauftragen z.B. Wahlkampf-Organisator, Plakatierungsbeautragter.

§ 3 Dauer der Beauftragung

Die Beauftragung beginnt mit einem entsprechenden Vorstandsbeschluss. Die Beauftragung endet

  • mit Neuwahl des beauftragenden Vorstands
  • mit einem entsprechenden Vorstandsbeschluss
  • wenn der Beauftragte seine Beauftragung niederlegt.

Die Niederlegung ist gegenüber dem gesamten Vorstand zu erklären. Der Vorstand kann die Dauer einer Beauftragung befristen. Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen auch Beauftragungen z.B. den Datenschutzbeauftragten für eine längere Zeit aussprechen.

§ 4 Verhalten von Beauftragten

Beauftragte repräsentieren auch den Bezirksverband. Sie verhalten sich – insbesondere auch auf sozialen Medien – angemessen und deeskalierend.
Beauftragte arbeiten im Rahmen der Beauftragung mit den (insbesondere personenbezogenen) Daten sorgfältig und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Beauftragte arbeiten mit anderen Beauftragten, den Organen der Partei einschließlich ihrer Untergliederungen sowie den zuständigen Kassenprüfern unabhängig von persönlichen Befindlichkeiten freundlich und kooperativ zusammen.

§ 5 Transparenz

Öffentliche Ausschreibungen von Beauftragten werden auf der Vorstandsseite veröffentlicht.
Eine zusätzliche Veröffentlichung an anderer Stelle ist zulässig.
Die Bewerbungsfrist soll mindestens 14 Tage betragen.

Alle Beauftragungen werden in einer zentralen und gut auffindbaren gemeinsamen Liste veröffentlicht.
Alle Beauftragten erstatten über ihre Arbeit öffentlich Bericht.
Der Bericht ist in der Regel monatlich mündlich in der Vorstandssitzung im Abschnitt "Themen und Berichte" vorzutragen, mindestens jedoch in das entsprechende Pad einzutragen.

II Themenbeauftragte

§ 6 Beauftragung von Themenbeauftragten

Der Vorstand kann Themenbeauftragte ernennen.
Der Bezirksparteitag, mit Wahl des Vorstandes (Wahl-Parteitag), hat ein Vorschlagsrecht für diese Themenbeauftragten.
Zwischen den Parteitagen schreibt der Vorstand in der Regel die Themenbeauftragung öffentlich aus.

§ 7 Aufgaben von Themenbeauftragten

  • Themenbeauftragte sollten umfassend informiert sein über die innerparteilichen und außerparteilichen Entwicklungen auf dem betreuten Themengebiet.
  • Themenbeauftragte organisieren die thematische Weiterentwicklung und die Verbesserung der programmatischen Positionen im betreuten Themengebiet.
  • Themenbeauftragte organisieren die Zuarbeit zu den zuständigen SGs auf bezirks- sowie den unter- und übergeordneten Ebenen. (z.B. Bundes-SG Prese, OBB SG Social Media etc.)
  • Themenbeauftragte organisieren insbesondere die termingerechte Anlieferung angeforderter Texte.
  • Themenbeauftragte organisieren, das Vorstandsmitglieder und Kandidaten für öffentliche Ämter vor öffentlichen Auftritten wie Podiumsdiskussion oder Talkshows angemessen gebrieft werden.
  • Themenbeauftragte organisieren die Beantwortung der ihnen zugeleiteten Anfragen und Wahlprüfsteinen im betreuten Themengebiet.

§ 8 Verhalten von Themenbeauftragten

Themenbeauftragte repräsentieren die programmatische Beschlusslage und dort, wo es eine solche (noch) nicht gibt, das gesamte relevante Meinungsspektrum der auf dem betreffenden Themengebiet arbeitenden Arbeitsgemeinschaften.
In Ausübung ihrer Beauftragung haben Themenbeauftragte ihre persönliche Überzeugung zurückzustellen.
Themenbeauftragte agieren als Beauftragte der Piratenpartei und üben ihre Beauftragung neutral gegenüber innerparteilichen Strömungen aus.

III Servicegruppen (SG)

§ 9 Aufgabe

Die Aufgabe einer Servicegruppe beschließt der Vorstand.
Servicegruppen handeln im Rahmen der Gesetze, der Satzung, der Beschlüsse der Parteiorgane, ihres Auftrags und ihres Etats und verantworten das Ergebnis gegenüber dem Bezirksvorstand.
Der Vorstand beschliesst den zur Erfüllung der Aufgabe erforderlichen Etat. Zweckgebundene Spenden an eine Servicegruppe erhöhen den Etat.

§ 10 Beauftragung von Servicegruppen

Leiter von Servicegruppen (SG-Leiter) werden in der Regel und soweit diese Leitung neu zu besetzen ist öffentlich ausgeschrieben.
Dem SG-Leiter obliegt die Ernennung weiterer Mitglieder der Servicegruppe. Er teilt dem Vorstand die Ernennung weiterer Mitglieder mit.
Der Vorstand führt alle Ernannten SG-Mitglieder in einer Liste auf.
SG-Mitglieder, welche im Rahmen ihrer SG Kontakt zu datenkritischen Bereichen haben, werden auf Vorschlag des SG-Leiters vom Vorstand beauftragt.

§ 11 Neutralität

Servicegruppen agieren als Beauftragte des Bezirksverbands und verhalten sich bei Erfüllung ihrer Aufgabe neutral gegenüber innerparteilichen Strömungen.

IV Assistenten

§ 13 Beauftragung von Assistenten

Der Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder können Assistenten beauftragen und verantworten deren Tätigkeit.
Assistenten müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden.
Die Beauftragung von Assistenten ist öffentlich bekannt zu geben.
Das Aufgabengebiet von Assistenten wird vom Vorstand festgelegt.