BY:Bezirksverband Oberbayern/AG Bezirkspolitik/Inhalte/Psychiatrie allgemein

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Die Bezirke haben die Gesamtverantwortung für die immer wichtiger werdende psychiatrische Versorgung in Bayern. Sie sind zuständig für die stationäre und teilstationäre Krankenversorgung sowie die ambulante und stationäre Eingliederungshilfe. Leider ist der Versorgungsauftrag noch keineswegs erfüllt. Deshalb hat der Bezirkstag von Oberbayern bereits ein Konzept beschlossen, das die gemeindenahe psychiatrische Versorgung in den Mittelpunkt stellt. Die Piratenpartei unterstützt dieses Konzept.

Für die Piratenpartei Oberbayern sind psychische Erkrankungen aus politischer Sicht nicht anders zu behandeln wie physische. Wie für alle Erkrankungen gilt, dass der Erkrankte sich zu Recht keineswegs nur über seine Erkrankung zu definieren bereit ist, sondern gemäß seiner individuellen Bedürfnisse selbstbestimmte Entscheidungen anstrebt und auch ungeachtet seiner Erkrankung am öffentlichen Leben teilhaben möchte. Eine Stärkung ambulanter Hilfen wie der Sozialpsychiatrischen Dienste (SPDi) und deren weitere Professionalisierung durch geeignete Fachärzte ist dazu ebenso notwendig wie ein Netz an ambulanten Angeboten: Tageskliniken und Tagesstätten, wohnortnahe Formen der Nachsorge (z.B. in Wohngemeinschaften) als auch Institutionen der Krisenintervention wie beispielsweise der Gemeindepsychiatrische Verbund (GPV).