BY:Bezirksverband Oberbayern/AG Bezirkspolitik/Inhalte/Gewaesser
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Kleine Flüsse und große Bäche, die sogenannten "Gewässer 2. Ordnung", unterliegen der Obhut der Bezirke. Sie sind für den Hochwasserschutz und die Pflege dieser Gewässer verantwortlich, doch die konkrete Zuständigkeit bei der Pflege dieser Gewässer liegt inzwischen bei den Bezirksregierungen. Die Piratenpartei Oberbayern setzt sich dafür ein, dass für den „Schutz des Wassers vor dem Menschen“ als auch dem „Schutz des Menschen vor dem Wasser“ wieder ausschließlich die Bezirke zuständig sein müssen, denn nur sie können den notwendigen Interessenausgleich zwischen privater und wirtschaftlicher Gewässernutzung einerseits und Naturschutz anderseits demokratisch legimitiert herstellen.