BY:Bezirksverband Oberbayern/2011-12-02 - Vorstandssitzung

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Tagesordnung

Begrüßung, Festlegung SL und Protokollant, Beschluss GO

Sitzungsleitung: Deuxcvsix Protokollant: Deuxcvsix

Anwesend:

Abwesend:

Gäste:

  • Franz Rauchfuss
  • Holger v. Lengrich
  • Markus Heinze
  • Martin Krauss
  • Arnold Schiller

Protokoll

Kein Vorhergehendes Protokoll vorhanden

Offene Tickets

Tätigkeitsberichte aka Updates

Umlaufbeschlüsse seit der letzten Vorstandssitzung

Keine

Anträge

1 Antrag liegt vor:

Pictogram voting wait blue.svg
Beschluss Nr.
Antrag Nr.
Beantragt von
Sebastian Hietl (Kreisverband Ebersberg )
Betrifft
Mitgliederdaten für die Kreisverbände
Text
den folgenden Antrag mögt ihr doch bitte bei der nächten Vorstandssitzung behandeln.

Der Vorstand des Bezirksverbands Oberbayern möge beschließen: Der Bezirksvorstand verschickt die aktuellen Mitgliederdaten (des entsprechenden Landkreises) an ein Vorstandsmitglied eines jeden Kreisverbandes. Dies geschieht per verschlüsselter Datei, nach Abgabe einer Datenschutzerklärung eines Mitgliedes der betroffenen Kreisvorstände. Zudem beantragen wir ein Leserecht (für alle Kreisverbände) in der ab Anfang 2012 startenden Verwaltungssoftware.

Begründung: Der Kreisvorstand kann vor Ort nur dann politische Arbeit leisten, wenn er die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Piraten kennt und bei Bedarf anschreiben kann. Es handelt sich hierbei um eine rein Partei-interne Verwendung von Mitgliedsdaten. Es gelten natürlich weiterhin die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten und die mit diesen Daten befassten Vorstandsmitglieder sind diesbezüglich zu Datensparsamkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.

Detailergebnis

Manele Roser Pictogram voting wait blue.svg  
Oliver Dangers Pictogram voting wait blue.svg  
Thomas Göttmann Pictogram voting wait blue.svg  
Christoph Schmid Pictogram voting wait blue.svg  
Simon Landenberger Pictogram voting wait blue.svg  
Ronald Trzoska Pictogram voting wait blue.svg  
Manfred Plechaty Pictogram voting wait blue.svg  

Zusätze
Dieser Antrag wird vertagt.




Wegen der unklaren Lage der Zugriffe auf das neue Mitgliederverwaltungstool ab Januar 2012 wird die Entscheidung vertagt. Der Folgetermin wird über Mailinglisten bekanntgegeben.

Sonstiges

  • Es wurde angefangen eine GO zu erarbeiten

§1 Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Bezirksverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter aus dem Kreis des Vorstands. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.

Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

Vorsitzende: Emmanuelle Roser Der Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Pflege der Beziehungen zum Landesverband und den anderen Bezirksverbänden, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Vorbereitung von Wahlen, sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Sie vertritt den Bezirksverband nach außen. Ihr obliegt die Kontrolle der Finanzen.

Stellvertretender Vorsitzender: Oliver Dangers Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben. Er wirkt mit bei der Bündnisarbeit des Bezirksverbandes und der Entwicklung der politischen Inhalte. Ihm obliegt die Pflege der Beziehungen mit den Kreisverbänden und Stammtischen.

Schatzmeister: Thomas Göttmann Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge sofern diese Aufgabe nicht in Diesntleistung durch den Landesverband übernommen wird, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Er koordiniert Methoden und Prozesse zur Verwaltung im gesamten Bezirk in Zusammenarbeit mit den Schatzmeistern der Gliederungen. Er wird bei Abwesenheit von der Vorsitzenden vertreten.

Politischen Geschäftsführer: Simon Landenberger Dem politischen Geschäftsführer obliegt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie weiterführende Verbands- und Bündnisarbeit. Soweit möglich unterstützt er auch andere Gliederungen bei Öffentlichkeitsarbeit und Wahlkampf. Im Rahmen dieser Tätigkeiten unterstützt er aktiv das Fundraising.

Generalsekretär: Christoph Schmid Dem Generalsekretär obliegt die Kommunikation mit den Mitgliedern und Pflege der Mitgliedsdaten. Unter die Kommunikation mit den Mitgliedern fallen die Akkreditierungen, Mitgliedergewinnung und die Motivation bestehender Mitglieder. Außerdem obliegt ihm die Organisation der Bezirksgeschäftsstelle und das Dokumentationswesen.

Beisitzer:

  1. 1 Ronald Trzoska

Er ist zuständig für die IT des BzV Oberbayern und Unterstützung der übrigen Vorstandsmitglieder in organisatorischen und technischen Belangen.

  1. 2 Manfred Plechaty

Ihm obliegt die Förderung und das Vorantreiben des Fundraisings und die Innerparteiliche Transparenz so wie die Kommunikation von Vorstandsangelegenheiten

§3 Vorstandssitzungen

Der Vorstand trifft sich regelmäßig zu Vorstandssitzungen. Diese können per Fernkommunikation stattfinden. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der Piraten des Bezirksverbandes verlangt, so ist binnen 7 Tagen eine Sitzung einzuberufen. Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. In diesem Falle muss eine allgemeine Begründung durch den Vorstand für den nichtöffentlichen Teil abgegeben werden. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% (derzeit: mind. 4) der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat. Der Vorstand jedes angegliederten Kreisverbandes hat das Recht ein Mitglied aus seiner Mitte zu allen Vorstandssitzungen zu entsenden. Der Entsandte hat Rede- aber kein Stimmrecht. Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen. Anträge zu einer Vorstandssitzung können gestellt werden von - dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland sowie dessen Mitglieder, - dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern sowie dessen Mitglieder, - den Organen der Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Oberbayern sowie deren Mitglieder, - andere Bezirksverbände der Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern, - alle Organe von dem Bezirksverband Oberbayern untergeordneten Kreis- und Ortsverbänden sowie deren Mitglieder, - 10% der Mitglieder des Bezirksverbandes Oberbayern, - jedem Mitglied des Bezirksverbandes Oberbayern einzeln, sofern für dieses kein handlungsfähiger Kreisverband zuständig ist und 9 andere Piraten diesen Antrag unterstützen. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen, und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als vier Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen. Liegen unbearbeitete Anträge vor, so muss die nächste Sitzung binnen 14 Tagen einberufen werden. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll ist binnen einer Woche im Wiki zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Protokolls muss auf der Mailingliste des Bezirksverbandes und im offiziellen Forum der Piratenpartei Deutschland bekannt gegeben werden. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im veröffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§4 Entscheidungsfindung

Sofern nicht anders geregelt, werden Entscheidungen im Vorstand mit einfacher Mehrheit getroffen. Änderungen an der Geschäftsordnung werden mit absoluter Mehrheit 2/3 der Mitglieder / Anwesenden wäre besser beschlossen. Beschlüsse des Vorstands sind vom Protokollführer der Vorstandssitzung aktenkundig zu machen. Es wird ein Antrags-/Entscheidungsbuch im Wiki geführt. Auf Wunsch ist jedem Mitglied des Bezirksverbandes Einsicht in die Beschlüsse des Vorstands zu gewähren. Aus Transparenzgründen sollten wir davon Abstand nehmen. Ich formuliere einmal neu als VORSCHLAG: Die Beschlüsse des Vorstandes werden im Wiki veröffentlicht, sofern es sich nicht um vertrauliche Informationen oder personenbezogene Informationen gemäß BDSG handelt. Unter 'vertrauliche Informationen' fallen solche Informationen, die dazu geeignet sind, wettbewerbs-Parteien Vorteile zu Schaden der Piraten zu verschaffen (z.B. durch vorzeitige Kenntnisnahme von Wahlkampfkonzepten). Der Vorstand beschließt die Vertraulichkeit mit einfacher Mehrheit. Jedes Mitglied des Bezirksverbandes ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen. Wird der Antrag von mindestens 10% der stimmbereichtigten Mitglieder des Bezirksverbandes unterstützt, so muss der Vorstand binnen 7 Tagen eine Entscheidung zu diesem Antrag fällen oder laut §9a (5) der Satzung eine Sitzung einberufen.

§5 Tätigkeitsbericht

Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen, im Umfang in angemessener Weise begrenzten, Tätigkeitsbericht an. Jedes Vorstandsmitglied führt einen Tätigkeitsbericht auf seiner Benutzerseite im Wiki. Dieser soll mindestens einmal im Monat aktualisiert werden.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten

Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Generalsekretär obliegt die Aufgabe die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen, sofern diese Aufgaben nicht in Dienstleistung durch den LV übernommen werden. Zugriff auf die Mitgliederdaten haben der Generalsekretär und der Schatzmeister. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§7 Kommunikationsplattform

Neben den Vorstandssitzungen kommuniziert der Vorstand primär über seine Mailingliste. Findet auf der Mailingliste eine Abstimmung statt, so gilt ein Vorstandsmitglied, das nicht binnen 48 Stunden nach Aufruf zur Abstimmung seinen Willen bekundet, als sich enthaltend. Diese Entscheidungen dürfen nur Anträge, welche ein Gesamtvolumen von 500€ nicht übersteigen, betreffen. Beschlüssen außerhalb der Vorstandssitzungen erfordern eine absolute Mehrheit. Diese Umlaufbeschlüsse müssen im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgeführt werden und entsprechend in das Entscheidungsbuch aufgenommen werden.

§8 Salvtorische Klausel

Sollte ein Teil dieser Geschäftsordnung nicht gültig sein, behalten die anderen Teile ihre Gültigkeit.

Anstehende Termine


Nächstes Treffen

  • Nächste Vorstandssitzung
Telko der/s Vorstand BzV OBB am 13.12.2011
  • Einwahldaten:
  • Datum: 13.12.2011
  • Uhrzeit: 20:00 Uhr




hier geht es zum Piratenpad


  • Ankündigung Manele
  • Vorläufige TO