BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2012.1/korrigierte Finanzordnung

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HINWEIS: Die Antragsteller sind der Ansicht, dass die vom Vorstand angegebene Frist für die Einreichung von Satzungsänderungsanträge falsch ist, und stattdessen gemäss Satzung §11 (2) und §188(2), §187(1) und §193 BGB die Frist erst am 16.Juli 24:00 endete. Die hier vorliegende überarbeitete Version des Antrags wurde fristgemäss zu dieser Frist eingereicht und ["diese ältere Version"] zur Frist der Vorstandes.
ACHTUNG: Änderungen nach dem 13.7. 24 Uhr werden nicht berücksichtigt - eine Auslegung der Frist wird nicht stattfinden, die Frist gilt und ist nicht diskutable, da in der Berufung klar kommuniziert
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag von Thomas, Josef,GeldPirat, ron.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik.

Titel = Korrigierte Finanzordnung
Änderungsantrag Nr.
Sx3
Beantragt von
Thomas, Josef,GeldPirat, ron
Betrifft
Satzung des Bezirksverbands Oberbayern / Abschnitt B: Finanzordnung
Beantragte Änderungen

Der Parteitag möge beschliessen, Abschnitt B der Satzung wie folgt zu ersetzen und der äusseren Form der Satzung anzupassen:

neuer Abschnitt

§1 - Verbindlichkeit der Finanzordnung

  1. Diese Finanzordnung regelt die Finanzen des Bezirksverbandes Oberbayern der Piratenpartei Deutschland (nachfolgend BzV). Die Regelungen gelten auch für alle untergeordneten Gebietsverbände, sofern nicht explizit der BzV genannt wird.
  2. Im übrigen gelten die Regeln der Finanzordnungen der übergeordneten Gebietsverbände.

§2 - Verwaltung und Buchführung

  1. Die Schatzmeister und deren Stellvertreter verwalten die Finanzen und führen Buch über die Einnahmen, Ausgaben und das Vermögen des Gebietsverbandes.
  2. Die Schatzmeister und deren Stellvertreter sind berechtigt Konten im Namen des Gebietsverbandes zu führen und sind alleine vertretungsberechtigt.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§3 - Rechenschaftsbericht

  1. Der Vorstand des Gebietsverbandes hat über die Herkunft und die Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen des Gebietsverbandes zum Ende des Geschäftsjahres in einem Rechenschaftsbericht wahrheitsgemäß und nach besten Wissen und Gewissen öffentlich Rechenschaft zu geben.
  2. Der Rechenschaftsbericht muss die Vorgaben des fünften Abschnitts des Parteiengesetzes (nachfolgend PartG) erfüllen. Diese Vorschriften müssen bei der Rechnungslegung und Aufstellung des Rechenschaftsberichts befolgt werden und genüge getan werden.
  3. Der Rechenschaftsbericht ist fristgerecht an den Schatzmeister des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland zu übergeben.
  4. Der Rechenschaftsbericht wird gemäss §23 PartG vom Vorsitzenden und von einem Schatzmeister des Gebietsverbandes unterzeichnet.

§4 - Erstattung von Aufwendungen

  1. Aufwendungen laut §15 Abs. 2 der Bundessatzung werden auf Antrag erstattet. Dieser Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen schriftlich beim Schatzmeister zu stellen.
  2. Über die Höhe und den Umfang der Erstattungen entscheidet der Vorstand des Gebietsverbandes unter Berücksichtigung von §15 Abs. 3 der Bundessatzung.

§5 - Mitgliedsbeiträge

  1. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.

§6 - Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder nach Inkrafttreten unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Mitgliederversammlung mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat.
  3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Satzung als lückenhaft erweist.
Begründung
bisherige Finanzordnung

Die Finanzordnung der Landessatzung findet entsprechend Anwendung.

Das PartG schreibt gemäß §6 (2) Nr. 12 eine Finanzordnung vor, die dem fünften Abschittes des PartG genügt. Entsprechend des fünften Abschnittes sind die Vorschriften des HGB anzuwenden. Diese Vorschriften sehen eine Salvatorische Klausel vor um die Nichtigkeit der Finanzordnung gemäß §139 BGB zu verhindern.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Thomas
  2. Thomas Weigert
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. cmrcx
  2. Martin Krauß
  3.  ?
  4. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Warum sollte der Bezirksverband eine eigene Finanzordnung brauchen? Das Chaos ist auch so schon schlimm genug. Der Verweis auf den Landesverband reicht völlig aus. Machen andere Parteien auch so. --cmrcx 03:06, 15. Jul. 2012 (CEST)
    weil die LV Ordnung defekt ist und sich fast nur auf den LV bezieht. Andere Parteien haben völlig andere Satzungen, die nicht auf der einer Spasspartei basieren...Soweit wir Satzungsautonomie haben, sollten wir die Fehler beheben, den Schatzmeistern Rechtssicherheit bieten und notwendige Ergänzungen (Berücksichtigung von Stellvertretern) durchführen.
  • Die salvatorische Klausel bezieht sich auf die Satzung, obwohl sie in der Finanzordnung stehen soll. Eine salvatorische Klausel ist außerdem offensichtlich unnötig. In den Bundessatzungen von CDU, SPD, FDP, Grünen, ÖDP und in der Satzung der CSU habe ich keine salvatorische Klausel gefunden. --cmrcx 03:06, 15. Jul. 2012 (CEST)
    die Finanzordnung ist Teil der Satzung. Grössere Parteien haben Juristen, die Vollzeit an der Satzung arbeiten. Bei den Piraten können Laien herumfrickeln. Ich verstehe deinen Widerstand gegen eine Klausel zur Absicherung, die keinerlei Schaden anrichten kann, sondern nur verhindern soll, nicht.

§2 (2) Beim Kontoantrag wollte unsere VR vor allem den ersten KV Vorsitzenden haben - Unterschrift für Kontoantrag, die sehen das ansch anders als diese Satzungsänderung es sich vorstellt. mrtnschn

  • ich kenne eure Satzungbestimmungen nicht. Rechtlich gesehen muss jemand, der online-banking betreiben will, alleine vertretungs- oder verfügungsberechtigt sein. Falls sich die Bank nur bei der Kontoeröffnung querstellt, könnte dort auch der Vorsitzende aufkreuzen. Da es bereits ein Konto gibt, könnte man sie notfalls auf die Rechtslage hinweisen. Ich habe auch schon ahnungslose Bankangestellte bei so etwas erlebt. --Thomas 18:51, 19. Jul. 2012 (CEST)