BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2012.1/Verfahrensordnung

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HINWEIS: Die Antragsteller sind der Ansicht, dass die vom Vorstand angegebene Frist für die Einreichung von Satzungsänderungsanträge falsch ist, und stattdessen gemäss Satzung §11 (2) und §188(2), §187(1) und §193 BGB die Frist erst am 16.Juli 24:00 endete. Die hier vorliegende überarbeitete Version des Antrags wurde fristgemäss zu dieser Frist eingereicht und ["diese ältere Version"] zur Frist der Vorstandes.
ACHTUNG: Änderungen nach dem 13.7. 24 Uhr werden nicht berücksichtigt - eine Auslegung der Frist wird nicht stattfinden, die Frist gilt und ist nicht diskutable, da in der Berufung klar kommuniziert
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag von Josef, Thomas.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik.

Titel = Verfahrensordnung
Änderungsantrag Nr.
Sx7
Beantragt von
Josef, Thomas
Betrifft
Satzung des Bezirksverbands Oberbayern /
Beantragte Änderungen

Der Parteitag möge beschliessen, der Satzung folgenden neuen Abschnitt hinzuzufügen und entsprechend zu nummerieren:

neuer Abschnitt

Abschnitt ? - Verfahrensordnung

§1 - Verbindlichkeit der Verfahrensordnung

Diese Verfahrensordnung regelt alle Versammlungen des Bezirksverbandes Oberbayern der Piratenpartei Deutschland. Die Regelungen gelten auch für alle untergeordneten Gebietsverbände, sofern diese dazu keine eigene Regelung in ihrer Satzung führen.

§2 - Beschlussfähigkeit

Die Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienen Mitglieder gegeben. Die Beschlussfähigkeit aller übrigen Organe besteht, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit wird zu Beginn der Versammlung festgestellt und besteht solange, bis das Gegenteil auf Antrag festgestellt worden ist.

§3 - Akkreditierung

(1) Akkreditierungsmitglieder sind jene Mitglieder, die vom geschäftsführenden Vorstand des Gebietsverbands (nachfolgend Vorstand) als solche beauftragt wurden, oder der Vorstand selbst.

(2) Die Akkreditierungsmitglieder erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jedes stimmberechtigte Mitglied eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht, akkreditiert zu werden.

(3) Möchte ein Mitglied die Teilnahme an der Versammlung länger unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei den Akkreditierungsmitgliedern ab und verliert somit sein Stimmrecht.

(4) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen.

§4 - Versammlungsleitung

Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert ein Mitglied des Vorstands als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern der Vorstand nicht ein anderes Mitglied mit dieser Aufgabe beauftragt. Nach der Wahl des Versammlungsleiters und der übrigen Mitglieder der Versammlungsleitung stellt der Versammlungsleiter erneut die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest.

§5 - Protokoll

Das Protokoll der Versammlung wird von den Schriftführern angefertigt und unterschrieben.

§6 - Geschäftsordnung

Jedes Organ des Gebietsverbandes gibt sich eine Geschäftsordnung.

Begründung

Die Verfahrensvorschriften sind die Mindestanforderungen gemäß §17 PartG und der Wahlgesetze. Alles weitere wird in den Geschäftsordnungen geregelt und diese in der Satzung verankert.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Thomas Weigert
  2. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. cmrcx
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Früher hießen diese Mitglieder ja mal Piraten. --cmrcx 02:22, 14. Jul. 2012 (CEST)
    • diese absurde Debatte wollen wir vermeiden. Jedes Mitglied ist laut Gesetz Mitglied. Man kann es in der Satzung auch anders benennen. Es hat aber ausserhalb der Satzung keine Bedeutung.
      • Wenn ihr diese Debatte vermeiden wollt, warum fangt ihr sie dann an, indem ihr vorschlagt, die Bezeichnung zu ändern? Und ja, wir befinden uns hier in der Satzung. Die Bezeichnung ist mindestens für die Satzungen durch §1 (5) der Bundessatzung festgelegt. Dieser Antrag verstößt also strenggenommen auch gegen die Bundessatzung. --cmrcx 05:57, 16. Jul. 2012 (CEST)
        • Ändern kann man nur, was schon existiert. Wir führen hier einen neuen Abschnitt ein. Eine andere Benennung, insbesondere durch Verwendung des ursprünglichen Begriffes, ist kein Verstoss gemäss §14. Mal ganz davon abgesehen, dass diese und die Bundessatzung völlig inkonsequent sind, immer wieder Mitglied... und Pirat... gleichzeitig verwenden und das alles am BPT möglicherweise wieder umgeworfen wird, weil es keine dringenderen Probleme als Namensgebung gibt...
  • Wo in welchem Wahlgesetz steht, dass man so was braucht? Ein Link wäre hilfreich. --cmrcx 02:22, 14. Jul. 2012 (CEST)

Steht u. a. in § 21 Abs 3,4,5, Bunfdeswahlgesetz,das auch vorschreibt in Abs 5 " Einberufung und Bschlussfähigkeit " regeln Partein in ihren Satzungen sieha auch § 17 Parteiengesetz . Im Wahlprotokoll ist Feststellung de rBeschlussfähigkeit entahlten und muxx am Eides Statt von drei Leuten unterzeichnet werden.

JosefJosef aus Bayern 23:33, 14. Jul. 2012 (CEST)

Na, dann schauen wir mal:

(3) Die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlungen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Die Wahlen dürfen frühestens 32 Monate, für die Vertreterversammlungen frühestens 29 Monate nach Beginn der Wahlperiode des Deutschen Bundestages stattfinden; dies gilt nicht, wenn die Wahlperiode vorzeitig endet.

(4) Der Vorstand des Landesverbandes oder, wenn Landesverbände nicht bestehen, die Vorstände der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, oder eine andere in der Parteisatzung hierfür vorgesehene Stelle können gegen den Beschluß einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung Einspruch erheben. Auf einen solchen Einspruch ist die Abstimmung zu wiederholen. Ihr Ergebnis ist endgültig.

(5) Das Nähere über die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und Beschlußfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das Verfahren für die Wahl des Bewerbers regeln die Parteien durch ihre Satzungen.

In Absatz 3 und 4 sehe ich nichts relevantes. In Absatz 5 sind Einberufung, Beschlussfähigkeit und das Verfahren für die Wahl genannt. Einberufung ist bereits in §9b (2) der Satzung geregelt. Beschlussfähigkeit fehlt in der Tat und ist auch in der GO nicht geregelt. Das Wahlverfahren steht in der GO. Also fehlt nach dieser Argumentation in eurem Antrag das Wahlverfahren.

Die Aufstellung von Bewerbern für Wahlen zu Volksvertretungen muß in geheimer Abstimmung erfolgen. Die Aufstellung regeln die Wahlgesetze und die Satzungen der Parteien.

Wofür §3, §4 und §5 dieser Verfahrensordnung notwendig sind, kann ich hier nicht entnehmen. Sie stehen in etwas anderer Form und mit "Pirat" statt "Mitglied" bereits in der GO. Falls das nun in der Verfahrensordnung geregelt werden soll, sollte dann wohl auch die GO entsprechend angepasst werden.

--cmrcx 01:33, 15. Jul. 2012 (CEST)

Die Verfahrensordnung soll alles bis zum Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung durch den gewählten Versammlungleiter regeln, damit nicht willkürlich akkreditiert oder geleitet wird. Für alles weitere soll die GO in der Satzung verankert werden. Das Wahlverfahren für Nominierungsversammlungen soll noch in dem entsprechenden Antrag festgelegt werden. wir arbeiten daran. --Thomas 13:09, 16. Jul. 2012 (CEST)