BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2012.1/Nichtzahler

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
HINWEIS: Die Antragsteller sind der Ansicht, dass die vom Vorstand angegebene Frist für die Einreichung von Satzungsänderungsanträge falsch ist, und stattdessen gemäss Satzung §11 (2) und §188(2), §187(1) und §193 BGB die Frist erst am 16.Juli 24:00 endete. Der hier vorliegende Antrag wurde fristgemäss zu dieser Frist eingereicht.
ACHTUNG: Änderungen nach dem 13.7. 24 Uhr werden nicht berücksichtigt - eine Auslegung der Frist wird nicht stattfinden, die Frist gilt und ist nicht diskutable, da in der Berufung klar kommuniziert
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag von Thomas.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik.

Titel = Nichtzahler
Änderungsantrag Nr.
Sx5
Beantragt von
Thomas
Betrifft
Satzung des Bezirksverbands Oberbayern / Abschnitt A: §3, §4, §5, Abschnitt B: §5
Beantragte Änderungen
Der Parteitag möge beschließen, dem Abschnitt A: §3 folgenden Absatz hinzuzufügen:
neuer Absatz

(3) Die Mitgliedschaft beginnt frühestens mit der Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages.

den Abschnitt A: §4 wie folgt neuzufassen
neuer Paragraph, Änderungen fett

(1) Die Regelungen des §4 der Bundessatzung gelten für den Bezirksverband und seine untergeordneten Gliederungen entsprechend. Eine hiervon abweichende Regelung durch untergeordnete Gliederungen ist unzulässig.

(2) Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem zuständigen Gebietsverband seine aktuelle ladungsfähige Anschrift oder E-Mail-Adresse mitzuteilen. Einladungen und Mahnungen erfolgen ausschließlich an diese Adressen.

und falls der Antrag "korrigierte Finanzordnung" angenommen wird, Abschnitt B §5 folgenden Absatz hinzuzufügen:

neuer Absatz

(2) Befindet sich ein Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags seit mindestens vier Wochen schuldhaft im Verzug, kann es von einem Schatzmeister dreimal im Abstand von vier Wochen in Textform gemahnt werden. Ist das Mitglied vier Wochen nach der dritten Mahnung weiterhin schuldhaft in Verzug, so gilt die Nichtzahlung des Beitrags als Erklärung des Austritts. In den Mahnungen muss auf die Folgen der Nichtzahlung hingewiesen werden.

andernfalls diesen Absatz Abschnitt A: §5 hinzuzufügen und entsprechend zu nummerieren.

Begründung

Nichtzahlende Mitglieder kosten die Verwaltung mindestens 5 EUR / Jahr und belasten unnötig die Parteikasse. In der Regel stellen nicht mehr an der Partei interessierte Mitglieder einfach die Zahlungen ein anstatt explizit den Austritt zu erklären. Auch führen ungültige oder nicht mehr aktuelle Adressangaben zu unnötigem Briefversand und Problemen bei Einladungen. Es ist bisher möglich, Mitglied zu werden und z.B. an Aufstellungsversammlungen abzustimmen, ohne jemals gezahlt zu haben.

Durch diesen Antrag sollen Möglichkeiten geschaffen werden: 1) den "stillen Austritt" wie in anderen Parteien durch wiederholte Nichtzahlung trotz Erinnerung/Mahnung festzustellen; 2) Einladungen nur an korrekte Adressen versenden zu müssen; 3) die Mitgliedschaft erst mit dem ersten Mitgliedsbeitrag beginnen zu lassen.

Dadurch sollen nichtzahlende Karteileichen entfernt werden können bzw. der Verwaltung nicht weiter zur Last fallen. Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich. Im Streitfall könnte die Verwaltung die Mitgliedschaft einfach wieder aktivieren.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Thomas Weigert
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. cmrcx
  2. Lars! 00:55, 20. Jul. 2012 (CEST) Ich sehe keinen Änderungsbedarf. Die Piraten in Schweden sind durch so eine Änderung 10 Jahre zurückgeworfen worden.
  3. Bernd 23:08, 20. Jul. 2012 (CEST) Ich sehe im Augenblick ebenfalls keinen Änderungsbedarf.
  4. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, wenn jeder BzV hier nun sein eigenes Süppchen kocht. Die Mitgliederverwaltung und die Überprüfung des Eingangs der Mitgliedsbeiträge macht meines Wissens derzeit der Landesverband. Sollen die nun mit allen Bezirksschatzmeistern da irgendwie zusammenarbeiten und ihnen sagen, wann sie Mahnungen schicken sollen? Dass wir dadurch Aufwand sparen, kann ich mir nicht vorstellen. --cmrcx 01:49, 15. Jul. 2012 (CEST)
    • Die Untergliederungen dürfen laut Bundessatzung hierzu eigene Regelungen treffen. Der Bezirksverband ist selber für Zahlerquote zuständig. Der Antrag gibt den Schatzmeistern die Möglichkeit zu mahnen und einen Austritt festzustellen um die Quote zu verbessern und die Verwaltung zu vereinfachen, verpflichtet sie aber nicht. --Thomas 00:24, 16. Jul. 2012 (CEST)
      • Doch, er verpflichtet sie. Das Verfahren wird damit festgelegt und es wird keine andere Möglichkeit offen gelassen. --cmrcx 05:42, 16. Jul. 2012 (CEST)
        • Es steht jetzt klar "kann" da --Thomas 12:08, 16. Jul. 2012 (CEST)
  • Was machen eigentlich Piraten die keine Ladungsfähige Anschrift haben?