BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2011.2/Gründungsversammlungen

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag von Ron.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik.

Titel = Gründungsversammlungen regeln
Änderungsantrag Nr.
S8
Beantragt von
Ron
Betrifft
Satzung des BzVs Oberbayern / § 7
Beantragte Änderungen

Der Bezirksparteitag möge beschließen, in § 7 der Satzung den folgenden als nächsten Absatz einzufügen

neuer, zusätzlicher Absatz im § 7

Die Gründungsversammlung untergeordneter Gliederungen wird nach Regeln dieser Satzung einberufen und besteht aus mindestens 10 stimmberechtigten Piraten.

Begründung

Damit gelten die Fristen für die Einladung wie zum BzPT auch für Gründungsversammlungen, außerdem kann ein KV damit nicht von 3 Mitgliedern allein gegründet werden und die Entscheidungen stehen auf einer breiteren Basis. Außerdem bedarf es vor Gründung der Mobilisierung von Mitgliedern und dadurch es zu einer besseren Vorbereitung, da nicht übereilt eine Gliederung gegründet wird. Auf die Festsetzung auf 10 Gründungsmitglieder ist ein Pirat mehr als das dreifacher der nötigen Vorstandsmitgliedern anwesend was eine potenzielle größere Auswahl an Kandidaten ermöglicht.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Ron
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Hirnbeiss
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • offizielle Ansprechpartner der Piraten auf Gemeindeebene im Flächenstaat Bayern wird es damit voraussichtlich nicht geben. In meiner Gemeinde (ca. 19.000 Einwohner) werden wir mit Sicherheit nicht 10 Piraten bei einer Gründungsversammlung zusammenbekommen (damit hätten wir dann mehr Mitglieder, als FDP, UWG und FW zusammen). Eine örtliche Gliederung wird aber erforderlich sein, um von den anderen Wettbewerbern und auch von den Bürgern überhaupt wahrgenommen zu werden. Wer sonst, als die örtlichen Vertreter der PP sollen sich z.B. um die Genehmigung von Info-Ständen kümmern? Soll das für die ca. 500 Gemeinden in Oberbayern alles über den Bezirksvorstand, der dann auch verantwortlich zeichnet, abgewickelt werden?
  • Es gibt schlichtweg ausserhalb der Landeshauptstadt kleinere Strukturen - das können wir nicht ignorieren. Man muss bei jeder Gemeinde einen Stand beantragen - und nicht 10 Stände in 10 Stadtteilen auf einmal bei einem Kreisverwaltungsreferat.
  • Argument 1
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...