BY:Antragspapiere/ANT-005

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Grundsätzliche Förderung von offenen Bildungsressourcen

Der Bundesparteitag möge beschliessen, im Grundsatzprogramm

  1. im Abschnitt "Die öffentliche Bildungsinfrastruktur" den zweiten Absatz zu entfernen und dem ersten Absatz den daraus entnommenen Satz "Bildungsgebühren jeglicher Art schränken den Zugang zu Bildung ein und sind deshalb kategorisch abzulehnen." hinzu zu fügen.
  2. hinter diesem Abschnitt folgenden neuen Abschnitt mit der Überschrift "Offene Bildungsressourcen" hinzu zu fügen (Änderungen zum bisherigen zweiten Absatz fett):

Neben dem freien Zugang zur Bildungsinfrastruktur ist auch die Freiheit von Lehr- und Lernmitteln zu befürworten. Diese wird am besten dadurch erreicht, dass die Verwendung, der Austausch und das Schaffen von freien Werken zur Vermittlung von Wissen (sog. offene Bildungsressourcen) unterstützt und ausgebaut wird. Diese offenen Bildungsressourcen sind nicht nur ohne Lizenzkosten von Lehrenden und Lernenden einsetzbar, sondern können zudem ohne unnötige rechtliche und technische Hürden den eigenen Bedürfnissen angepasst werden. Aus öffentlichen Mitteln finanzierte Bildungsressourcen sind derart bereitzustellen. Durch die Förderung einer offenen digitalen Bildungsplattform soll die Verwendung und gemeinsame Fortentwicklung von offenen Bildungsressourcen vereinfacht werden. Langfristig ist dadurch das Ziel zu erreichen, dass Bildungseinrichtungen zum Erreichen ihres Bildungsauftrags nicht mehr auf kommerzielle Angebote angewiesen sind.

Beschluss

Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag 2013.1 (Protokoll) in Unterhaching als BP001 angenommen.