BY:Antragsfabrik 2010/I-Voting
Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern von Ron. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
- Titel = I-Voting (Abstimmung übers Internet)
- Änderungsantrag Nr.
- S-15
- Beantragt von
- Ron
- Betrifft
- Satzung Landesverband Bayern / §11
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen in § 11, Absatz 1, Satz 1 die Formulierung: "nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit" in "vom Landesparteitag mit Zweidrittelmehrheit oder durch ein I-Voting (Abstimmung übers Internet) mit der Mehrheit der gültigen Stimmen, sofern sich mindestens 50 % der Stimmberechtigten daran beteiligen," zu ändern und den Absatz "Ein Antrag auf Satzungsänderung durch ein I-Voting wird nur angenommen, wenn er mindestens zwei Wochen vor Abstimmungsende angemessen veröffentlicht wurde. Die Geschäftsordnung I-Voting regelt die Durchführung." nach dem Absatz 2 und vor dem dann 4. Absatz einzufügen.
Alte Version:
(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.
(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingegangen ist.
(3) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Landesverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Landesebene für Kommunal- und Landtagswahlen bei Bedarf vom Landesparteitag verabschiedet werden.Neue Version:
(1) Änderungen der Landessatzung können vom Landesparteitag mit Zweidrittelmehrheit oder durch ein I-Voting (Abstimmung übers Internet) mit der Mehrheit der gültigen Stimmen, sofern sich mindestens 50 % der Stimmberechtigten daran beteiligen, beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.
(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingegangen ist.
(3) Ein Antrag auf Satzungsänderung durch ein I-Voting wird nur angenommen, wenn er mindestens zwei Wochen vor Abstimmungsende angemessen veröffentlicht wurde. Die Geschäftsordnung I-Voting regelt die Durchführung.
(4) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Landesverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Landesebene für Kommunal- und Landtagswahlen bei Bedarf vom Landesparteitag verabschiedet werden.- Begründung
Dies ist der erste Schritt, um online Abstimmungen zu ermöglichen, damit die Partizipation an SÄA größer und nicht davon abhängig ist, dass man Zeit und die Möglichkeit hat, am Parteitag anwesend zu sein
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Haide F.S.
- NetAndroid
- Stephan Eisvogel
- Das-leben-ist-schoen
- Thomas-BY
- Robert Streng
- Pingu
- Ralph 18:50, 12. Jul. 2010 (CEST) wir haben (imho) noch keine sinnvolle und allgemein aktzeptierte möglichkeit eines i-votings
- riegeros
- Gerd Fleischer Wo ist die technische Grundlage???
- Andreas Hölzl
- Stoon
- PiratNEA
- Michi shee derzeit Notwendigkeit, noch Möglichkeit
- Hippy Wie schon wiederholt gefragt, wie willst du es machen?
- Trias leider negatives Stimmgewicht, sonst dafür
- Spinni solange in der Partei der Wunsch nach Anonymität so gross ist, nicht möglich. anonyme Abstimmungen sind mit Computern nicht möglich.
- Arthur Schibetz
- Boris Turovskiy
- Oliver T. Vaillant
- Johannes Müller
- Pertain
- Kristian Biss
- NetAndroid
- Django
- Basti86
- CEdge
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Dieser Antrag wurde am 27.03.2010, 21:39 in die Antragsfabrik eingetragen, und anschließend 3x bearbeitet, zuletzt am 28.03. Bereits die Eintragung ist in jedem Fall weniger als 14 volle Tage vor dem LPT. Es kann daher nach unserer Satzung nicht darüber abgestimmt werden. Wenn du gegen diese Entscheidung protestieren willst dann wende dich bitte mit einem entsprechenden Antrag an den LV-Vorstand. Anthem 08:26, 29. Mär. 2010 (CEST)
- Mir fehlt bei diesem Antrag die komplette Vorgehensweise. Aus meiner Sicht ist die Vorgehensweise "Schreibs erst mal in die Satzung, dann schauen wir weiter" der falsche Weg. Erst festlegen wie ein solches I-Voting aussehen kann und dann abschließend in die Satzung einbringen. Solange mir hier kein Konzept vorliegt, werde ich gegen diesen Antrag stimmen. NetAndroid 22:08, 23. Jun. 2010 (CEST)
- Dem kann ich mich in vollem Umfang anschließen. Vig 20:11, 6. Aug. 2010 (CEST)
- Bin generell für I-Voting, aber in welcher Form denn? Antrag derzeit nicht ausreichend ausgearbeitet (z.B. könnte nach dem BPT2010.1 das LiquidFeedback für I-Voting dienen). So wie der Antrag jetzt steht ist es ein klares nein. --Das-leben-ist-schoen 22:23, 29. Jun. 2010 (CEST)
- Ich unterstütze keine Anträge die Anonym gestellt werden. Bitte jetzt oder beim Parteitag ändern. Laut meines Wissens werden nur Anträge die mit Klarnamen gestellt werden angenommen. Basti86
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