BY:Antragsfabrik 2010/Antrag-00034

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter sonstiger Antrag  für den Landesverband Bayern von Gerhard.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern.

Sonstiger Antrag Nr.
Z-14
Beantragt von
Gerhard
Titel 
Meinungsbild: Bildungsziel Ehrfurcht vor Gott
Antrag

Meinungsbild: Sollte die Ehrfurcht vor Gott eines der obersten Bildungsziele sein?

Begründung

Artikel 131 Bayerische Verfassung:
2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

  • Hallo Gerhard, als Atheist müsste ich jetzt aufschreien. Aber ganz ehrlich ist es mir egal was geschrieben ist, solang es anders gelebt wird. Und es wird anders gelebt. Ich würde dieses Meinungsbild daher ungern auf dem LPT über einen Antrag erzwingen. Wir haben wichtigere Themen. PiratNEA
    • Wenn etwas nicht mehr angewandt wird weil sich die Mehrheit einig ist dass es veraltet ist, warum sollen wir es dann noch behalten? Außerdem tut ein Meinungsbild keinem weh. ;-) Pixel83
      • "Außerdem tut ein Meinungsbild keinem weh." würde ich gerne auf die Bundesaktive mailen. Topic "Liquid Feedback"PiratNEA
  • keine Ahnung was mit dem Antrag bezweckt werden soll. Gott existiert nicht! Deshalb wäre es schon sinnvoll, wenn man es aus der Verfassung streichen würde, ob das allerdings eine Mehrheit (Quorum 25%) auch so sieht ...
    • Warum finden wir es nicht einfach raus wie die Stimmung zu diesem Thema ist, so wie vom Antrag gefordert? Pixel83
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Ich habe keine Probleme mit dieser Formulierung in der Verfassung, da die Verfassung den Gottesbegriff offen lässt. Egal wer oder was für einen Gott ist, man soll Erfurcht davor haben. Wenn man der Meinung ist dass es Gott nicht gibt, dann soll man halt Erfuhrcht vor dem haben was es nicht gibt. Problematisch wird es erst wenn "Gewalt" Gott für jemanden ist. Wenn du so argumentierst könntest du mich vielleicht kriegen. --Matze.fu 13:22, 22. Aug. 2010 (CEST)
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