BY:Antragsfabrik 2010/Antrag-00025

Aus Piratenwiki
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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bayern.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Programm

Wahlprogramm

Schlagworte Pro
Datenschutz, Privatsphäre
Schlagworte Contra
Terrorismusabwehr durch Bewegungsprofile :-)
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:

Bei automatisierter Erkennung von KFZ-Kennzeichen darf keine Datensammlung aller Fahrzeuge erfolgen. Es dürfen lediglich weitere Daten erfasst werden, wenn das gerade erkannte Kennzeichen auf einer Liste von wegen Straftaten gesuchter Kennzeichen zu finden ist. Ist das Kennzeichen nicht auf der Liste, dürfen auch die Daten des Kennzeichens nicht gespeichert werden.

Begründung

Der aktuelle Art. 33 Polizeiaufgabengesetz sieht keine Löschung der erfassten Daten vor, erlaubt aber auch Datenerhebung, wenn Dritte betroffen werden.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Haide F.S.
  2. Thomas-BY
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. ValiDOM (siehe Diskussion)
  2. Ron, generell keine Erfassung
  3. Stefan 'sekor' Körner Kein Scannen der KFZ-Kennzeichen!
  4. NetAndroid Gar keine Daten sammeln ist die einzig richtige Vorgehensweise
  5. rxl
  6. Mike gh Gründe siehe Vali (Nicht den kleinen Finger reichen)
  7. ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

  • Automatisches KFZ-Kennzeichenscanning ist komplett abzulehnen. Ich lehne sämtliche Spielarten von KFZ-Kennzeichenscanning ab, egal ob es ein Versprechen der nicht-Speicherung gibt oder nicht. Das umfasst vor allem Scans zu so genannten Fahnungszwecken oder gar Geschwindigkeitskontrollen. Daten die einmal erfasst wurden (gescannt) werden in kürzester Zeit für andere Zwecke verwendet werden. Der beste Datenschutz ist die Nichterfassung von Daten. ValiDOM
    • Ich sehe keinen Grund, etwas abzulehnen, das so funktioniert: Polizei sellt das Gerät auf und hat eine Liste mit Kennzeichen dabei (z.B. gestohlener Fahrzeuge). Das Gerät prüft die vorbeifahrenden gegen die Liste und bei Treffern wird derjenige rausgewunken. Die Daten (also Kennzeichen) hat die Polizei bereits und das Gerät darf keine speichern, sondern nur angeben, daß das Fahrzeug zu kontrollieren ist. Geschwindigkeitskontrollen sind durch das Wort "Straftaten" im Antrag ausgeschlossen, eine reine Geschwindigkeitsüberschreitung ist keine Straftat. (nicht signierter Beitrag von Gerhard (Diskussion | Beiträge) 1:04, 15. Aug. 2010)
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  • Argument 2
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