BY:AG Plakatierung Landkreis München

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Hinweis
Diese Seite dient der AG Plakatierung Bayern (LV Bayern) bzw. einer ihrer Unterstrukturen zur Übersicht über lokal verfügbare, freiwillige Helfer vor Ort hinsichtlich Plakatierungsaktionen im Rahmen von Veranstaltungen und Wahlen. Ferner dient sie der Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen über Auflagen und Verordnungen sowie zum Materialnachweis.

Die Plakatierungs-Crew Landkreis München der AG Plakatierung Oberbayern ist gleichzeit eine Unterorganisation der AG Öffentlichkeitsarbeit München.

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Manfred Plechaty,

Manuel, Sebastian Haeutle, Christian B., DU?


Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate Stand September 2018

gelb = nur Plakatierung auf Gemeindetafeln

rosa = Gemeindetafeln (nicht immer) + eigene Träger

hellgrün =

rot =

alle 29 Gemeinden mit Angaben, 700 eigene Plakatträger insgesamt erforderlich und ca. 1.500 Plakate insgesamt. In diesen Zahlen ist ein Verschnitt von ca. 15% für Reparaturen, Vandalismus usw. eingerechnet! Vorsicht: Bei diesen Zahlen verschätzt man sich immens, immer sehr gut aufrunden!!! Daniel am 06.08.2013

16 Gemeinden mit Plakatierung 6 Wochen vor der Wahl = Samstag 14. April 2014 beginnend: Aying (20), Garching (30), Gräfelfing (30), Grasbrunn (10), Grünwald (20), Haar (30), Kirchheim (15), Neubiberg (20), Neuried (20), Oberhaching (15), Oberschleißheim (30), Putzbrunn (30), Sauerlach (30), Schäftlarn (30), Straßlach-Dinglharting (15), Unterhaching (30), Unterschleißheim (100) = 475 Plakatträger gesamt!'

2 Gemeinden mit Plakatierung 4 Wochen vor der Wahl = Samstag 16. April 2014 beginnend: Baierbrunn (30), Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen Träger Plakate Stand
1 Aschheim
  • keine Satzung o. Verordnung, keine eigenen Tafeln (?), Plakatierung der Gemeindeeigenen Tafeln am Montag xx.x im Bauhof (?)
0 47 2013-07-11
2 Aying
  • 08095 / 9095-12 Bürgermeister bittet um max. 20 Plakatträger, bitte schonende Anbringung, keine eigene Verordnung, sehr netter Bürgermeister. Wird nur plakatiert wenn Material übrig bleibt!!! Daniel am 03.08.2013
20 20 2013-07-29
3 Baierbrunn
  • 089 / 744150-14 Herr Stark, Ordnungsamt: keine eigene Plakatierungsverordnung, nur Beschluß Gemeinderat vor einer Wahl (?), max. 4 Wochen vorher, vermutlich 5 gemeindeeigene Wahltafeln, eigene Plakatständer erlaubt.
30 40 2013-07-29
4 Brunnthal 0 16 2013-06-18
5 Feldkirchen
  • keine Plakatierungsverordnung, nur gemeindeeigene Wahltafeln (?), jeder darf wie er will. (?)
  • Auszug: nur gemeindedeigene Wahltafeln, 10 Stück, 6 Wochen vor Wahl
  • Ansprechpartner: Herr Gleixner 089 909974-73 gleixner@feldkirchen.de
0 20
6 Garching bei München

• Information der Stadt Garching: Media:20130723_Plakatierungsrichtlinien.pdfg

30 37 2014-03-25
7 Gräfelfing
  • DIN-A1, Anzahl unbegrenzt müssen genehmigt werden, nicht machen wegen Abkommen aller Parteien!!!
  • 089 / 8582-0 Frau Schmitz, Leiterin Ordnungsamt, haben Plakatwände, eigene Plakate auch erlaubt, Gemeinde stellt ca. 58 Plakatanschlagtafeln zur Verfügung, Reihenfolge nach Ordnungs-Nr. auf dem Wahlzettel, Piraten Nr. 12
0 58 2013-08-02
8 Grasbrunn
  • Plakatierungsverordnung: http://www.grasbrunn.de/export/download.php?id=229
  • Auszug: 6 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl, Eine Befestigung an Laternen, Licht- oder Strommasten und an amtlichen Verkehrszeichen- oder Verkehrseinrichtungen ist nicht erlaubt. Plakatständer an Pfosten von Verkehrzeichen- oder Verkehrseinrichtungen angelehnt oder um Pfosten herumgruppiert werden geduldet. 5 gemeindeeigene Wahltafeln: 1. Technopark, 2. Gartenstr., 3. Dorfplatz Grasbrunn, 4. Dorfplatz Harthausen, 5. Keferloh Kreisstrasse.
20 20 2013-07-04
9 Grünwald 20 40 2013-07-04
10 Haar
  • Plakatierungsverordnung: http://gemeinde-haar.de/media/custom/1718_234_1.PDF?1271728222
  • Auszug: [...] ebenfalls ausgenommen sind Wahlplakate, in folgendem Umfang für die jeweils zu den Wahlen zugelassenen politischen Parteien [...] Bundestagswahlen, Europawahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin, Kommunalwahlen, Landtagswahlen 4 Wochen vor dem Wahltermin. Wahlwerbung jeglicher Art an der Brücke über der Bundesstraße B 304 ist nicht gestattet. Die Werbemittel müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl [...] wieder entfernt werden. Keine gemeindeeigenen Wahltafeln!
30 30 2013-06-18
11 Hohenbrunn
  • Plakatierungsverordnung: www.hohenbrunn.de/export/download.php?id=199‎
  • Auszug: Eigene Plakate nicht genehmigt, 20 Großplakatwände für Din A1 Plakate an 10 Standorten, Antrag erforderlich, Tel. 08102 800-0. Piraten sind Nr. 15 Landtagswahl, 26 für die Bundestagswahl laut Herr Pfannkuch.
0 20 2013-07-04
12 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
  • 08102 / 88-21 Frau Schmidt, Ordnungsamt: haben Plakatierungsverordnung, 7 gemeindeeigene Wahltafeln, keine eigenen Plakatträger
  • Auszug: keine eigenen Plakate, 7 Standorte mit 10qm pro Partei, Antrag erforderlich, Platzverteilung liegt bei Bürgermeisterin, Montag 05.08.2013 Rabatz machen, Riesenfrechheit!!!
0 12 2013-07-04
13 Ismaning
  • http://rathaus.ismaning.de/user/eesy.de/ismaning.de/rathaus/dwn/verord_oeff_anschlaege.pdf
  • 6 Wochen vor, eine Woche nach Wahl ist das Aufstellen von bewegl. Plakatständern erlaubt.
  • Es stehen 11 spezielle Wahltafeln zur Verfügung, die ca. 6 Wochen vor der Wahl aufgestellt werden.
  • Die einzelnen Anschlagtafeln bestehen wiederum aus 5 Feldern mit der Größe von 1,2 m auf 1,9 m (wenn ich mich nicht verrechnet habe, sind das 20 Din A 1 Plakate, bei 27 Parteien)
  • Die Plakatierung muss von der Partei selbst übernommen werden
  • Aus praktischen Gründen sind nur 5 der Wahltafeln für eine beidseitige Plakatierung geeignet
  • Die Reihenfolge der Plakatierung von links nach rechts sollte sich an der Listennummer auf dem Stimmzettel orientieren.
0 16 2013-07-08
14 Kirchheim bei München 0 20 2013-07-08
15 Neubiberg 20 35 2013-07-08
16 Neuried 0 20 2013-08-03
17 Oberhaching
  • Plakatierungsverordnung: http://www.oberhaching.de/ceasy/modules/core/resources/main.php5?id=484
  • Auszug: Den politischen Parteien und anderen Wahlvorschlagsträgern wird gestattet, sechs Wochen vor bis eine Woche nach Wahlen [...] bewegliche Plakatständer auf Gehsteigen und außerhalb von Verkehrsflächen liegenden Grundstücken aufzustellen, [...] Sechs Wochen vor bis eine Woche nach Wahlen[...] werden von der Gemeinde zusätzlich Anschlagtafeln aufgestellt, damit der Partei [...] eine ausreichende Werbefläche zur Verfügung steht.
  • Ansprechpartner: Josef.kellner@oberhaching.de 089 / 61377-131
15 35 2013-06-18
18 Oberschleißheim
  • Plakatierungsverordnung: http://www.oberschleissheim.de/export/download.php?id=280
  • Auszug:
  • Ansprechpartner:Herr Kauder 089 315613-16 mhoffmann@oberschleissheim.de
  • Plakatierung 6 Wochen vor, 1 Woche nach der Wahl möglich.
  • Platz auf gemeindeeigenen Plakatwänden werden nach Listenplatz verteilt.
  • Straßenlaternen und Ähnliches können plakatiert werden solange die Verkehrssicherheit gegeben ist.
30 55 2013-06-18
19 Ottobrunn 30 30 2013-07-08
20 Planegg
  • Plakatierungsverordnung: http://www.planegg.de/export/download.php?id=418
  • Auszug: Den politischen Parteien [...] wird gestattet, sechs Wochen vor und zwei Wochen nach Wahlen [...] Anschläge auf beweglichen Plakatständern [...] den durch die Gemeinde zur Verfügung gestellten Plakatwänden anzubringen. Die Anzahl der beweglichen Plakatständer wird auf 25 Standorte, davon höchstens 10 in der Bahnhofstrasse, pro Partei [...] begrenzt. Dabei zählen zwei oder drei zusammenhängende Ständer als ein Standort. Anschläge an Bäumen werden nicht genehmigt.
0 25 2013-06-18
21 Pullach im Isartal 0 20
22 Putzbrunn
  • Plakatierungsverordnung: www.putzbrunn.de/export/download.php?id=303
  • Auszug: Gemeinde stellt Wahltafeln, max. 30 eigene Plakate bis DIN A0 erlaubt. 6 Wochen vor Wahl, max,. 1 Woche nach Wahl. 9 gemeindeeigene Wahltafeln
30 39 2013-08-01
23 Sauerlach 15 23 2013-06-18
24 Schäftlarn
  • Plakatierungsverordnung: www.schaeftlarn.de/export/download.php?id=919
  • Auszug:
  • Ansprechpartner:08178 / 93030
30 30 2013-06-18
25 Straßlach-Dinglharting
  • * 08170 / 9300-26 Frau Sommer: Plakatierungsverordnung. 4 gemeindeeigene Wahlständer, 1 Plakat pro Partei pro Seite erlaubt, 6 Wochen vor Wahl, 1 Woche hinterher, eigene Plakatträger erlaubt, Anzahl nicht begrenzt offensichtlich, 5 reichen völlig, 30 zuviel
15 23
26 Taufkirchen 0 20 2013-06-18
27 Unterföhring 0 20 2013-06-18
28 Unterhaching 30 30 2013-06-18
29 Unterschleißheim 30 38 2013-06-18
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AG Plakatierung Oberbayern nach kreisfreien Städten und Landkreisen