BY:AG Plakatierung Landkreis Fürstenfeldbruck

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Hinweis
Diese Seite dient der AG Plakatierung Bayern (LV Bayern) bzw. einer ihrer Unterstrukturen zur Übersicht über lokal verfügbare, freiwillige Helfer vor Ort hinsichtlich Plakatierungsaktionen im Rahmen von Veranstaltungen und Wahlen. Ferner dient sie der Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen über Auflagen und Verordnungen sowie zum Materialnachweis.

Plakatierungs-Crew Landkreis Fürstenfeldbruck der AG Plakatierung Oberbayern

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Aufteilung in Wikipedia-logo.pngStädte und Gemeinden

Die Stadt- (StV) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdV) führen eine Übersicht der im dortigen Bereich ausgebrachten Plakate und veranlassen deren Abbau innerhalb der gesetzten Frist nach der Wahl. Alle Stadt- (StH) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdH) arbeiten dem StV/GdV auch bei der Erfassung der aufgestellten Plakate zu.

Stadt/Gemeinde StV/GdV StH/GdH
1 Wikipedia-logo.pngAdelshofen
2 Wikipedia-logo.pngAlling
3 Wikipedia-logo.pngAlthegnenberg
4 Wikipedia-logo.pngEgenhofen
5 Wikipedia-logo.pngEichenau
6 Wikipedia-logo.pngEmmering
7 Wikipedia-logo.pngFürstenfeldbruck
8 Wikipedia-logo.pngGermering
9 Wikipedia-logo.pngGrafrath
10 Wikipedia-logo.pngGröbenzell
11 Wikipedia-logo.pngHattenhofen
12 Wikipedia-logo.pngJesenwang
13 Wikipedia-logo.pngKottgeisering
14 Wikipedia-logo.pngLandsberied
15 Wikipedia-logo.pngMaisach
16 Wikipedia-logo.pngMammendorf
17 Wikipedia-logo.pngMittelstetten
18 Wikipedia-logo.pngMoorenweis
19 Wikipedia-logo.pngOberschweinbach
20 Wikipedia-logo.pngOlching
21 Wikipedia-logo.pngPuchheim
22 Wikipedia-logo.pngSchöngeising
23 Wikipedia-logo.pngTürkenfeld

Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Hinweis: Folgende Angaben werden der Wiederholung wegen nicht einzeln aufgeführt: 5m Abstand zu Schnitt von Fahrbahnkanten, keine Ampeln, keine Verkehrszeichen die fließenden Verkehr regeln, keine Fußgängerüberwege

Stadt/Gemeinde

(Jahr Aktualisiert)

Auflagen/Verordnungen
1 Adelshofen

Siehe Mammendorf

2 Alling
3 Althegnenberg

Siehe Mammendorf

4 Egenhofen
5 Eichenau (2017) Plakatierungsverordnung und Sondernutzungssatzung nicht online verfügbar. Plakatierungsverordnung Stand 2013 liegt in Papierform bei Oeko vor. Sie umfasst nur "kommerzielle" Plakate, nicht jedoch Wahlplakate innerhalb von 8 Wochen vor der Wahl.
  • Gesunder Menschenverstand (Nicht bei Wahllokalen, keine Sicht an Kreuzungen verdecken, Kabelbinder statt Drähte, ...)
  • Insbesondere im Bereich zwischen Friedhofs- und Aldi-Parkplatz an den Lichtmasten Nr. 65, 66, 68 und 69 sowie dem Verkehrsschild 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) keine Plakatständer
  • Plakattafeln sind nicht für die Wahlwerbung vorgesehen
  • Bei Plakathängern sicherstellen, dass die Plakatunterkante von der Oberkante Gehsteig mind. 220 cm entfernt ist
  • Nur innerhalb der Ortsgrenzen und nicht auf Verkehrsinseln oder am/im Kreisverkehr aufgestellt werden
  • nicht an Ampeln, Brückengeländern und Bäumen befestigen.
  • " Hinsichtlich der Plakatierung im Verlauf der Staatsstraße am Eigentum des Straßenbauamtes München (Schallschutzwand, Maschendrahtzaun an der Unterführung Staatsstraße, Kreisverkehr, Bäume) in und außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen gehen wir davon aus, dass das Landratsamt Fürstenfeldbruck dies nicht dulden wird und ggf. die Plakate entfernen lässt."
  • bitte Kabelbinder verwenden, da Draht zu Kratzern führen könnte
  • "Die Plakatträger sind nach den jeweiligen Wahlen bzw. Volksentscheiden unverzüglich zu entfernen."
6 Emmering
7 Fürstenfeldbruck (2024) Detaillierte Vorgaben
  • Wichtig! Hauptstraße zwischen Amperbrücke und Rathaus sowie der Bereich ums Kloster sind wahlplakatfreie Zonen!
  • Nicht in Kreisverkehren und an Pflanztrögen
  • Mindestbreite Fußweg 2m oder alternativ mindestens 2,5m Höhe.
  • 100m Mindestabstand zwischen Plakaten.
  • Platz auf Plakattafeln wird noch ausgeknobelt und dann hier eingetragen
8 Germering (2024)
9 Grafrath keine besonderen Regeln, "gesunden Menschenverstand benutzen", zeitnah entfernen
10 Gröbenzell (2017)
  • Plakatierung 8 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl
  • Es gibt gemeindliche grüne Anschlagtafeln die zur Wahlwerbung nicht genutzt werden dürfen.
  • Gesunder Menschenverstand (Nicht bei Wahllokalen, keine Sicht an Kreuzungen verdecken, Kabelbinder statt Drähte, ...)
11 Hattenhofen

Siehe Mammendorf

12 Jesenwang

Siehe Mammendorf

13 Kottgeisering
14 Landsberied

Siehe Mammendorf

15 Maisach (2017)
  • 6 Plakattafeln, Orte bei Macros (Diskussion) erfragbar
  • Fristen: Plakatierungsbeginn 6 Wochen vor dem Wahltermin, Entfernung der Wahlplakate innerhalb einer Woche nach dem Wahltermin
  • Gesunder Menschenverstand (Nicht bei Wahllokalen, keine Sicht an Kreuzungen verdecken, Kabelbinder statt Drähte, ...)
16 Mammendorf (2017)
  • Palakatwände vorhanden, sollten aber nicht von Parteien genutzt werden
  • Entfernen am besten bis 14 Tage nach der Wahl
  • Gesunder Menschenverstand (Nicht bei Wahllokalen, keine Sicht an Kreuzungen verdecken, Kabelbinder statt Drähte, ...)
17 Mittelstetten

Siehe Mammendorf

18 Moorenweis (2017)
  • Gesunder Menschenverstand (Nicht bei Wahllokalen, keine Sicht an Kreuzungen verdecken, Kabelbinder statt Drähte, ...)
  • Bis 1 Woche nach der Wahl entfernen
  • Keine Plakatwände
19 Oberschweinbach

Siehe Mammendorf

20 Olching (2017)
  • Plakatierung 6 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl
  • Großplakattafeln erlaubt nach Meldung vom Standort und Nennung einer lokalen erreichbaren Ansprechperson.
  • Gesunder Menschenverstand (Nicht bei Wahllokalen, keine Sicht an Kreuzungen verdecken, Kabelbinder statt Drähte, ...)
  • Keine Plakattafeln
  • Nicht an Fahnenmasten
  • Infostände müssen schriftlich gemeldet sein, Erlaubnis einholen im Plakatierzeitraum nicht nötig.
21 Puchheim (2017)
  • Plakatierung 8 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl.
  • Es gibt keine gemeindlichen Anschlagtafeln zur Wahlwerbung
  • Die blauen städtischen Anschlagtafeln sind nicht für Wahlwerbung vorgesehen.
  • Roggensteiner Straße nicht plakatieren
  • Gesunder Menschenverstand (Nicht bei Wahllokalen, keine Sicht an Kreuzungen verdecken, Kabelbinder statt Drähte, ...)
  • (Besonders im) Bereich Bahnhof auf Vandalismus kontrollieren
22 Schöngeising
23 Türkenfeld (2017)
  • Gesunder Menschenverstand (Nicht bei Wahllokalen, keine Sicht an Kreuzungen verdecken, Kabelbinder statt Drähte, ...)
  • 5 Plakatwände, Ort unbekannt
  • Bis 1 Woche nach der Wahl entfernen

Aktionen

...

Vorhandenes Material

Plakate für BY 2013

Hier sind sie nochmals

Hohlkammer

  • LTW Bildung.jpg
    • DU?

Wahlplakate auf Hartfaserplatte

Hartfaserplatten ohne Plakat wiederverwendbar (auch abgerissene Plakate)

  • DU?

lose Wahlplakate

Bitte Material/Größe angeben!

Die mit der blauen Rückseite lassen sich kleistern

  • DU?


Rundlogo mit Rautenhintergrund (Bayern).svg
AG Plakatierung Oberbayern nach kreisfreien Städten und Landkreisen