BY:6. Vorstand/Beschlüsse/73

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Regelung neuer Mitgliedsbeitrag

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Beantragt am
16.05.2012
Nummer
73
Beschlussart
Sitzung
Beantragt von
Franz Rauchfuss
Betrifft
Regelung neuer Mitgliedsbeitrag
Text
Der Vorstand des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland möge beschließen, dass die auf dem Bundesparteitag 2012.1 in Neumünster beschlossene Erhöhung des Mitgliedsbeitrages von 36 Euro auf 48 Euro im Jahr 2012 nur für Mitglieder gilt, die nach dem 30.04.2012 ihren Mitgliedsantrag gestellt haben.

Bestehende Mitglieder, die ihren Beitrag noch nicht bezahlt haben, können den alten Beitrag in Höhe von 36 Euro für eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2012 bezahlen. Wird der Betrag danach bezahlt, gilt der erhöhte Beitrag von 48 Euro rückwirkend für das Kalenderjahr.

Für Mitglieder, die vor dem 30.04.2012 eingetreten sind und deren Mitgliedsbeitrag per Lastschrift durch den Landesverband noch nicht eingezogen wurde, gilt weiterhin der alte Mitgliedsbeitrag von 36 Euro. Für alle anderen gilt weiterhin der alte Mitgliedsbeitrag von 36 Euro für das Kalenderjahr 2012. Der erhöhte Mitgliedsbeitrag gilt erst ab dem 01.01.2013 für alle Mitglieder des Landesverbandes. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag beträgt unverändert weiterhin 12 Euro pro Kalenderjahr.

Die Mitglieder, die ihren Beitrag noch nicht bezahlt haben, werden per Email über den neuen Beitrag und die Übergangsregelung informiert und gebeten ihren Beitrag bis zum 30.06.2012 einzuzahlen.

Einzelstimmen