BW Diskussion:Landkreis Böblingen/Kreisverband/Satzung
Art.5 – Wechsel der Verbandszugehörigkeit (2) Würde hier gerne die Möglichkeit der kommissarischen Weiterführung bis zur nächsten KV-Versammlung beim abgebenden KV einbauen. Denke da z.B. an die Schatzmeistertätigkeit von Alexander für den KV LB. angedachter Wortlaut: Wenn der Vorstand und das wechselnde Mitglied darin übereinstimmen, kann das wechselnde Mitglied für den abgebenden Kreisverband die bisherigen Parteiämter kommissarisch bis zur nächsten KV-Versammlung weiterführen.