BW Diskussion:Arbeitsgruppen/Landtagswahl 2011/Aufstellungsversammlung/Geschäftsordnung

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Vertrauensleute können von der Versammlung auch per Handheben gewählt werden, m.W. ist da keinerlei geheime Abstimmung nötig.

Ein Blick in Landeswahlordnung und -gesetz bestätigt, dass Vertrauensleute in keiner Weise geheim gewählt werden müssen.

zu hohe Hürden für kleine Versammlungen

Die Erfahrung bei der Bundestagswahl mit Wahlkreiskandidatenaufstellungen hat gezeigt, dass man in vielen Fällen mit sehr geringen Teilnehmerzahlen rechnen muss. Dann darf dieses Regelwerk nicht überformalisiert werden, sonst führt sich das Ganze ad absurdum: es kann passieren, dass einer von Drei die Liste von einem Vorstand erhält, wer wählen darf, und ein anderer oder er selber macht Alles mit den Stimmzetteln, es stehen schlicht nicht genügend Leute für so viele Posten zur Verfügung und das ist auch in keiner Weise von Landtagswahlgesetz und -ordnung gefordert. Wichtig ist nur, dass ein Kandidat nicht mit den Stimmzetteln (außer seinem eigenen) hantieren darf. --Orca 19:49, 28. Jan. 2010 (CET)

Ich denke die Posten können auch von Gästen übernommen werden? Die GO ist von anderen übernommen, und wir sollten nur die Änderungen machen die problematische Situationen erzwingen. Das wäre was wie "wenn möglich", oder? --eckes