BW Diskussion:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Transparenz

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Fragen

  • Welche Rechte hat der Petitionsausschuss gegenüber dem Landtag und wo ist das geregelt? Im Petitionsgesetz findet sich keine Regelung wie mit den Anträgen des Petitionsausschusses umzugehen ist. --Bernd 'eckes' Eckenfels
  • In allen Statistiken finden sich großteils nur Interventionen gegen Behörden oder sogar gegen Vorgehen in der Gesellschaft, eventuell noch gegen Beschlüsse in der Kommune (Bauvorhaben), aber nichts zu den Themen die der Landtag bearbeitet? --Bernd 'eckes' Eckenfels
    Abschnitt XII Der GO regelt das: § 65 Petitionsausschuss nach Artikel 35a der Verfassung Der Landtag bestellt zur Behandlung der an ihn gerichteten Bitten und Beschwerden (Petitionen) nach Artikel 2 Absatz 1 der Landesverfassung und Artikel 17 des Grundgesetzes einen Petitionsausschuss. Regierung: 2 Monate Frist für Stellungnahme; Antrag in Sammeldrucksache auf Sitzung; Bei Abhilfe Bericht nach weiteren 2 Monaten durch Regierung.