BW:Stuttgart/Kreisverband/VS/11.1

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Sitzung Nr. 11.01 vom 18 Oktober 2021

Ort: Mumble
Sitzungsleitung: CBB
Protokoll: DM, TC
Status: Protokoll genehmigt

Dies ist ein offiziell genehmigtes Protokoll des Kreisverbands Stuttgart und darf nicht mehr verändert werden.


Bestimmung von Versammlungsleitung und Protokollführung

  • Datum: 18.10.2021
  • Beginn: 20:42
  • Ende: 21:02
  • Versammlungsleitung: CBB
  • Protokoll: DM, TC

Feststellung der Beschlussfähigkeit

  • Anwesend: Christian Brugger-Burg (CBB), David Münzing (DM), Thomas Christinck (TC)
  • Entschuldigt:
wir sind beschlussfähig

aktuelle Kennzahlen

  • Mitgliederzahlen:
* Stand 20.06.2021 (Verwaltungssystem hat wochenlang nicht funktioniert)
* Mitglieder 41(41) Mitglieder, davon 0 schwebend, 36 (88% stimmberechtigt/Bezahlquote)  
* siehe auch https://verwaltung.piratenpartei-bw.de/projects/vorstand/wiki/Mitgliederzahlen
  • Finanzzahlen: Stand 18.10.2021
* Kontostand: 5.921,12 €  (6.046,07 €)   Reinigung
* Tagesgeld:  3.000,00 €               unverändert
* Barkasse:   75,13 € (0,00 €)         Sammeldose geleert. Kasse eingerichtet. 

Tagesordnung

  • Abstimmung über die neue Geschäftsordnung.

TOP 1

Geschäftsordnung des 11.Vorstandes der Piratenpartei Stuttgart Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstandes der Piratenpartei Stuttgart und regelt die Geschäfte des Vorstandes. Sie ist in der Vorstandssitzung am 18.10.2021 beschlossen worden.

§1 Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus den folgenden Personen:

Vorsitzender: Christian Brugger-Burg

Stellvertretender Vorsitzender: David Münzing

Schatzmeister: Thomas Christinck

§2 Beschlussfassung

(1) Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig, sofern entweder mindestens zwei Vorstandsmitglieder der Entscheidung zugestimmt oder sie abgelehnt haben, so dass weitere Stimmen nichts mehr am Ergebnis verändern können.

(2) Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt.

(3) Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit des gesamten Vorstandes gefasst (mehr Ja-Stimmen als die Summe aus Nein-Stimmen und Nicht-Anwesenden).

(4) Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit.

(5) Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt.

(6) Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen.

(7) Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

(8) Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:

  • 1. Einberufung einer Mitgliederversammlung
  • 2. Änderungen an der Geschäftsordnung

(9) Beschlüsse werden durch den Vorstand im Wiki der Piratenpartei Deutschland veröffentlicht.

(10) Beschlüsse, welche in einer Vorstandssitzung getroffen werden, werden zusätzlich im Protokoll der Sitzung vermerkt.

(11) Vertrauliche Beschlüsse werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Vorstandes zugestellt.

(12) Über die Neuaufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand mehrheitlich.

§3 Antragsrecht

(1) Anträge an den Vorstand sind an vorstand@piratenpartei-stuttgart.de zu stellen.

(2) Über das Befassen mit und Zulassung von Anträgen entscheidet der Vorstand.

(3) Antragsberechtigt sind:

  • 1. Die Mitglieder der Piratenpartei Stuttgart
  • 2. Die Mitglieder des Vorstands des Bezirksverbands Stuttgart
  • 3. Die Mitglieder des Vorstands des Landesverband Baden-Württemberg
  • 4. Die Mitglieder des Vorstands der Piratenpartei Deutschland
  • 5. Die Mitglieder des Vorstands der Jungen Piraten
  • 6. Die Kassen- und Rechnungsprüfer der Piratenpartei Stuttgart
  • 7. Die Koordinatoren, Ansprechpartner und durch den Vorstand beauftragte Personen im Rahmen ihrer Tätigkeit

(4) Abgeschlossene Anträge werden mit begründeter Ablehnung oder Zustimmung im Wiki dokumentiert.

(5) Anträge können von einzelnen Piraten oder Gruppen von Mitgliedern gestellt werden.

(6) In jedem Antrag ist ein klarer Ansprechpartner zu benennen.

(7) Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.

§4 Vorstandssitzungen

(1) Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich und/oder fernmündlich statt.

(2) Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von 4 Tagen per E-Mail oder Protokollnotiz einer Vorstandssitzung einberufen.

(2a) Für regelmäßig wiederkehrende Vorstandssitzungen genügt die Bekanntgabe des Termins auf der Website oder als Protokollnotiz. Diese Bekanntgabe erfolgt dort im voraus, mindestens vier Kalendertage vor der betreffenden Sitzung. Nur wenn diese Termine nicht eingehalten, die Regeltermine verändert oder eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen wird, so ist dies spätestens am vierten Kalendertag vor dem betreffenden Termin per Email oder Protokollnotiz zu verkünden. Für Änderungen des Regeltermins hat dies spätestens am vierten Kalendertag vor dem ersten geänderten Termin zu erfolgen.

(3) Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.

(4) Vorstandssitzungen finden öffentlich statt.

(5) Gäste haben grundsätzlich Rederecht. Das Wort muss ihnen aber nach Meldung von der Sitzungsleitung erteilt werden.

(6) In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.

(7) Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.

(8) Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut zu erstellen.

(9) Das Protokoll ist binnen einer Woche zu veröffentlichen.

(10) Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

(1) Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt.

(2) Diese werden vom Vorstand oder entsprechend Beauftragten verwaltet.

(3) Der Vorstand kann per Beschluss Mitgliedern Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren.

(4) Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.

(5) Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.

(6) Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen.

(7) Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich und vollständig zu löschen.

(8) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

§6 Aufgabenverteilung

Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind im Folgenden gelistet. Alle nicht aufgeführten Aufgaben werden durch den Vorstand gemeinschaftlich wahrgenommen, sofern nichts anderes durch den Vorstand entschieden wurde.

1. Christian Brugger-Burg (Vorsitzender):

  Mitgliedermotivation
  Pressearbeit
  Pressekontakt
  Ansprechpartner für CSC Stuttgart
  Aktions- und Demonstrationsgenehmigung
  stv. Protokollveröffentlichung und Beschlussdokumentation
  Kontovollmacht

2. David Münzing (Stellvertretender Vorsitzender):

  stv. Pressearbeit
  stv. Pressekontakt
  Beschlüsse aus dem Redmine sammeln und ans Sitzungsprotokoll hängen

3. Thomas Christinck (Schatzmeister):

  Schatzmeisterei & Kontovollmacht
  Mitgliederverwaltung
  Websiteadministration und IT
  Protokollveröffentlichung und Beschlussdokumentation

§7 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

(1) Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Piratenpartei Stuttgart während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an.

(2) Dieser hat in Textform zu erfolgen.

§8 Pressemitteilung

(1) Pressemitteilungen werden veröffentlicht, wenn zwei Vorstände oder ein Vorstand und ein Beauftragter des Presseteams des Kreisverbandes oder einer übergeordneten Gliederung der Veröffentlichung zustimmen.

§9 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

(1) Diese Geschäftsordnung wurde am 18.10.2021 in dieser Form in Kraft gesetzt.


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Beschlossen am
18.10.2021
Nummer
11.001
Beschlussart
Sitzung
Beantragt von
CBB
Betrifft
Geschäftsordnung des Kreisverbands
Text
Der Vorstand nimmt die Geschäftsordung im Wortlaut wie oben an.
Beschlossene Summe
0 €
Einzelstimmen
Christian Brugger-Burg
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David Münzing
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Thomas Christinck
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Kommentar
CBB packt das ins Wiki.



Anträge von Piraten

Sonstiges

Der Vorstand verfasst in Zusammenarbeit mit der Basis ein Anschreiben für die Urabstimmung über die Auslösung des Kreisverbandes. Beim nächsten Open-Space soll der Text des Anschreibens erarbeitet und in der nächsten Vorstandssitzung abgestimmt werden.

Umlaufbeschlüsse und Beschlüsse aus der internen Sitzung

Bisher noch keine.

Nächste Vorstandssitzung

Die nächste Vorstandsitzung findet im Anschluss an das Orga-Treffen am 01.11.2021 im Mumble statt.

Genehmigung des Protokolls

Das Protokoll bleibt ohne Widerspruch und ist damit genehmigt.