BW:Stammtisch Lörrach/Plakatierungsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Lokale Vorschriften und Ansprechpartner
Lörrach
- ab 6 Wochen vor der Wahl
- kostenlos
- keine Beschränkung
- Genehmigung gemäss § 16 Straßengesetz mit Angabe eines Ansprechpartners
- Beantragung Fachbereich Straßen/Verkehr/Sicherheit (Frau Gropp) - Antragsformular
- Schaufensterdekoration: Pestalozzi-Apotheke in Stetten bietet Schaufenster für zwei bis drei Wochen an
Steinen
- ab 6 Wochen vor der Wahl
- kostenlos
- keine Beschränkung
- Genehmigung gemäss §14 der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Gemeinde Steinen
- Beantragung beim Ordnungsamt Steinen (Herr Wehrer)
Schopfheim
- Richtlinien gemäss Städtetag (s. unten Allgemeine Vorschriften)
Weil am Rhein
- ab 6 Wochen vor der Wahl
- kostenlos
- keine Beschränkung (aber 100m Abstand zw. den Plakaten)
- Plakatierung muss angezeigt und ein Ansprechpartner benannt werden
- Beantragung beim Stadtbauamt (Herr Broß)
- Detailinformationen: Richtlinien Weil am Rhein
Allgemeine Vorschriften
Folgendes Dokument der Polizei / des Innenministeriums BaWü fasst die allgemeinen Vorschriften etc. zusammen: Hinweise für die Durchführung von Wahlkämpfen.