BW:Schiedsgericht/LSG-BW 2012-01-24-1

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Titel

Stimmrecht auf dem Landesparteitag LPT 2012.1 Baden-Württemberg am 3.3.2012

Kurzbeschreibung

Das anrufende Mitglied rügt die Ablehnung des Stimmrechts auf dem genannten Parteitag, obwohl dieser innerhalb von drei Monaten des abgelaufenen Beitragsjahres erfolgt und die Satzung an einer Stelle von Stimmrecht auch dann noch handelt, wenn der Beitragsrückstand weniger als drei volle Monate beträgt.

Detaillierte Beschreibung

Nach Bundessatzung §4 Satz 1 ist Stimmrecht vor Ablauf von drei Monaten Verzug grundsätzlich gegeben, nach §4 Satz 2 wird dies für Parteitage auf volle Beitragszahler ohne zeitlichen Rückstand eingeschränkt. In diesem Fall kommt erschwerend hinzu, dass der anrufende Pirat einen Beitragsermäßigungsantrag bei seinem zuständigen, niedrigeren Gebietsverband gestellt hat, über den dieser bei Klageerhebung noch nicht befunden hatte.

Verfahrensverlauf

Es wurde am 25.1.2012 eröffnet und es gibt auf Wunsch des Klägers eine mündliche Verhandlung:

Öffentliche mündliche Verhandlung am 11.2.2012 um 12 Uhr

Ort: Altes Feuerwehrhaus Stuttgart-Süd-Heslach, Möhringer Str. 56, Nebeneingang Möhringer Str., 1. Stock

Urteil

s. Dateisymbol PDF.svgLSG-BW 2012-01-24-1 (Dateibeschreibung)