BW:Landtagswahl 2026
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Stand: 23.06.2025
Inhaltsverzeichnis
Reform des Landtagswahlrechts
Am 4. April 2022 beschloss der Landtag von Baden-Württemberg mit der überwiegenden Mehrheit der Stimmen der Fraktionen von CDU, Grünen und SPD das Gesetz über die Landtagswahlen und die Verfassung zu ändern und dabei zwei wesentliche Anpassungen vorzunehmen.
- Zum einen sinkt das Mindestalter der Wahlberechtigen auf 16 Jahre. Bislang lag es bei 18 Jahren.
- Zum anderen haben Wählerinnen und Wähler zukünftig statt einer zwei Stimmen. Sie wählen dann, ähnlich wie bei der Wahl zum Bundestag, mit der Erststimme eine Person und mit der Zweitstimme eine Partei bzw. deren Landesliste.
Historie
Stand vom 17.05.2025
- 04.05.2025 Ankündigung der Aufstellungsversammlung für die Landesliste am 01.06.2025 in Waiblingen
Allgemeines
Die Aufstellungsversammlung für die Landesliste findet am 01.06.2025 in Waiblingen statt.
BW:Aufstellungsversammlung Liste LTW2026
Organisation des Landtagswahlkampfs
Die Koordination übernimmt vorerst der Landesvorstand. Es wird zu regelmäßigen Arbeitssitzungen eingeladen. Mitarbeit der Mitarbeit von Mitgliedern ist gerne gesehen.
Grundlagen
tobedone
Wahlverfahren
WIP
In Baden-Württemberg werden durch die Wahlrechtsreform von 2022 Landeslisten, sowie Direktkandidaten in den jeweiligen Wahlkreisen aufgestellt - d.h. dass wie bei der Bundestagswahl via Erst- und Zweitstimme gewählt wird. Im Landtag vertreten sind somit Parteien, welche 5% der Zweitstimmen auf sich vereinen können.
Modalitäten der Anmeldung
Die Parteien, die aktuell nicht im Landtag vertreten waren, müssen zu ihren Wahlvorschlägen Unterstützungsunterschriften einreichen.
- Landesliste 2000
- Je Wahlkreisvorschlag 150
Termine
- Abgabe unterschriebene Bewerbungen 23.Dezember 2025
Aufstellungsversammlungen
Aufstellungsversammlung Liste
Aufstellungsversammlungen Direktkandidaten
Schritte zur AV
- Aufbringen von 3 Mitgliedern, für eine Aufstellungsversammlung (1 Schriftführer, 1 Protokollant, 1 Versammlungsleiter mindestens => müssen nicht wahlberechtigt sein, aber min. 3 Wahlberechtigte/Stimmberechtigte nötig)
- Suche einer Location für eine Aufstellungsversammlung und eines Termines
- Info (Mail) an Landesverband / Landesvorstand mit Bitte, zur AV einzuladen
- Einladung durch die Mitgliederverwaltung des Landesverbandes
Kandidatenaufstellung
Wahlkreis-Weise sollten möglichst früh Kandidaten, Ersatzkandidaten und Vertrauenspersonen festgelegt werden. Auch auf den Versammlungen können noch Kandidaten nominiert werden.
Bewerber und Ersatzbewerber einer Partei dürfen nur in einem Wahlkreise vorgeschlagen werden. Niemand darf in einem Wahlkreis in verschiedenen Wahlvorschlägen (d.h. Bewerber und Ersatzbewerber gleichzeitig) vorgeschlagen werden.
Diese Versammlung darf frühestens 15 Monate vor Ende der aktuellen Legislaturperiode stattfinden. Als Kandidat darf jeder aufgestellt werden, der volljährig ist und zum Wahltag seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg wohnt (ausgeschlossen sind Personen, denen vor Gericht das Wahlrecht abgesprochen wurde oder für die ein Betreuer bestellt wurde).
Rein rechtlich muss der Kandidat nicht aus dem Wahlkreis stammen - aber es hat natürlich taktische Vorteile.
Aus der Versammlung gehen Wahlbewerbungen hervor (d.h. bsp. Wahlkreis A bestimmt einen Kandidaten und reicht für diesen eine Wahlbewerbung ein). Jede Wahlbewerbung muss vom Landesvorstand unterzeichnet werden, der Kandidat muss schriftlich (und unwiderruflich) seine Zustimmung erklären und für *jeden* Wahlkreis braucht man 150 Unterschriften von Wahlberechtigten aus dem Kreis.
Eingereicht werden jeweils ein Kandidat, ein Ersatzkandidat (ist optional, aber empfehlenswert) und zwei Vertrauensleute. Wahlvorschläge müssen spätestens am 59. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr beim zuständigen Kreiswahlleiter schriftlich eingereicht werden. NUR die Vertrauensleute sind Ansprechpartner der Kreiswahlleiter bzw. können Änderungen an den Wahlvorschlägen einreichen (u.A. werden sie bei Mängeln der Bewerbungen benachrichtigt).
Für Mängel bzw. Widerspruch o.Ä. bitte die Paragraphen 30ff des Landtagswahlgesetzes lesen - Pflichtlektüre für Kandidaten und Vertrauensleute!
Räume für Aufstellungsversammlungen:
Nutzt Kneipen und Lokale in eurer Umgebung. Andere Organisationen vermieten auch Räumlichkeiten, eine Anfrage bei der Stadt kann auch helfen.
Timeline Kandidatur bis zur Wahl
- Finde 3 im Wahlkreis walberechtigte Piraten.
- Macht eine Aufstellungsversammlung und wählt einen Kandidaten und ggf. Ersatzkandidaten.
- Reicht den Wahlvorschlag ein (Formulare sind unten).
- Sammelt 150 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten im Wahlkreis.
- Bestätigt diese UUs bei den Gemeinden und sendet sie dem Kreiswahlleiter zu
Kandidaten und Wahlkreise
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Wahlkreisnummer | Wahlkreisname | Aufstellungsversammlung am | Bewerber | Ersatzbewerber |
---|---|---|---|---|
1 | Stuttgart I | |||
2 | Stuttgart II | |||
3 | Stuttgart III | |||
4 | Stuttgart IV | |||
5 | Böblingen | |||
6 | Leonberg | |||
7 | Esslingen | |||
8 | Kirchheim | |||
9 | Nürtingen | |||
10 | Göppingen | |||
11 | Geislingen | |||
12 | Ludwigsburg | |||
13 | Vaihingen | |||
14 | Bietigheim-Bissingen | |||
15 | Waiblingen | |||
16 | Schorndorf | |||
17 | Backnang | 28.06.2025 | ||
18 | Heilbronn | |||
19 | Eppingen | |||
20 | Neckarsulm | |||
21 | Hohenlohe | |||
22 | Schwäbisch Hall | |||
23 | Main-Tauber | |||
24 | Heidenheim | |||
25 | Schwäbisch Gmünd | |||
26 | Aalen |
Wahlkreisnummer | Wahlkreisname | Aufstellungsversammlung am | Bewerber | Ersatzbewerber |
---|---|---|---|---|
27 | Karlsruhe I | |||
28 | Karlsruhe II | |||
29 | Bruchsal | |||
30 | Bretten | |||
31 | Ettlingen | |||
32 | Rastatt | |||
33 | Baden-Baden | |||
34 | Heidelberg | |||
35 | Mannheim I | |||
36 | Mannheim II | |||
37 | Wiesloch | |||
38 | Neckar- Odenwald | |||
39 | Weinheim | |||
40 | Schwetzingen | |||
41 | Sinsheim | |||
42 | Pforzheim | |||
43 | Calw | |||
44 | Enz | |||
45 | Freudenstadt |
Wahlkreisnummer | Wahlkreisname | Aufstellungsversammlung am | Bewerber | Ersatzbewerber |
---|---|---|---|---|
46 | Freiburg I | |||
47 | Freiburg II | |||
48 | Breisgau | |||
49 | Emmendingen | |||
50 | Lahr | |||
51 | Offenburg | |||
52 | Kehl | |||
53 | Rottweil | |||
54 | Villingen- Schwenningen | |||
55 | Tuttlingen- Donaueschingen | |||
56 | Konstanz | |||
57 | Singen | |||
58 | Lörrach | |||
59 | Waldshut |
Wahlkreisnummer | Wahlkreisname | Aufstellungsversammlung am | Bewerber | Ersatzbewerber |
---|---|---|---|---|
60 | Reutlingen | |||
61 | Hechingen-Münsingen | |||
62 | Tübingen | |||
63 | Balingen | |||
64 | Ulm | 28.06.2025 | ||
65 | Ehingen | 28.06.2025 | ||
66 | Biberach | 28.06.2025 | ||
67 | Bodensee | |||
68 | Wangen | |||
69 | Ravensburg | |||
70 | Sigmaringen |
Stand: 23. Juni 2025
Formulare
Bitte darauf achten, dass es sich auch um eine aktuelle Version der Datei handelt. Die inhaltlichen Vorlagen sind der Landeswahlordnung zu entnehmen.
- Datei:Formular Niederschrift LTW BaWü 2026.pdf
- Datei:Formular Versicherung an Eides statt LTW BaWü 2026.pdf
- Datei:Formular Wählbarkeitsbescheinigung LTW BaWü 2026.pdf
- Datei:Formular Wahlrechtsbescheinigung LTW BaWü 2026.pdf
- Datei:Formular Wahlvorschlag LTW BaWü 2026.pdf
- Datei:Formular Zustimmungserklärung LTW BaWü 2026.pdf
Alternativ in der Nextcloud