BW:Landtagswahl 2026

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Stand: 23.06.2025


Reform des Landtagswahlrechts

Am 4. April 2022 beschloss der Landtag von Baden-Württemberg mit der überwiegenden Mehrheit der Stimmen der Fraktionen von CDU, Grünen und SPD das Gesetz über die Landtagswahlen und die Verfassung zu ändern und dabei zwei wesentliche Anpassungen vorzunehmen.

  • Zum einen sinkt das Mindestalter der Wahlberechtigen auf 16 Jahre. Bislang lag es bei 18 Jahren.
  • Zum anderen haben Wählerinnen und Wähler zukünftig statt einer zwei Stimmen. Sie wählen dann, ähnlich wie bei der Wahl zum Bundestag, mit der Erststimme eine Person und mit der Zweitstimme eine Partei bzw. deren Landesliste.

Historie

Stand vom 17.05.2025

  • 04.05.2025 Ankündigung der Aufstellungsversammlung für die Landesliste am 01.06.2025 in Waiblingen

Allgemeines

Die Aufstellungsversammlung für die Landesliste findet am 01.06.2025 in Waiblingen statt.
BW:Aufstellungsversammlung Liste LTW2026

Organisation des Landtagswahlkampfs

Die Koordination übernimmt vorerst der Landesvorstand. Es wird zu regelmäßigen Arbeitssitzungen eingeladen. Mitarbeit der Mitarbeit von Mitgliedern ist gerne gesehen.

Grundlagen

tobedone

Wahlverfahren

WIP

In Baden-Württemberg werden durch die Wahlrechtsreform von 2022 Landeslisten, sowie Direktkandidaten in den jeweiligen Wahlkreisen aufgestellt - d.h. dass wie bei der Bundestagswahl via Erst- und Zweitstimme gewählt wird. Im Landtag vertreten sind somit Parteien, welche 5% der Zweitstimmen auf sich vereinen können.

Modalitäten der Anmeldung

Die Parteien, die aktuell nicht im Landtag vertreten waren, müssen zu ihren Wahlvorschlägen Unterstützungsunterschriften einreichen.

  • Landesliste 2000
  • Je Wahlkreisvorschlag 150

Termine

  • Abgabe unterschriebene Bewerbungen 23.Dezember 2025

Aufstellungsversammlungen

Aufstellungsversammlung Liste

Aufstellungsversammlungen Direktkandidaten

Schritte zur AV

  1. Aufbringen von 3 Mitgliedern, für eine Aufstellungsversammlung (1 Schriftführer, 1 Protokollant, 1 Versammlungsleiter mindestens => müssen nicht wahlberechtigt sein, aber min. 3 Wahlberechtigte/Stimmberechtigte nötig)
  2. Suche einer Location für eine Aufstellungsversammlung und eines Termines
  3. Info (Mail) an Landesverband / Landesvorstand mit Bitte, zur AV einzuladen
  4. Einladung durch die Mitgliederverwaltung des Landesverbandes

Kandidatenaufstellung

Wahlkreis-Weise sollten möglichst früh Kandidaten, Ersatzkandidaten und Vertrauenspersonen festgelegt werden. Auch auf den Versammlungen können noch Kandidaten nominiert werden.

Bewerber und Ersatzbewerber einer Partei dürfen nur in einem Wahlkreise vorgeschlagen werden. Niemand darf in einem Wahlkreis in verschiedenen Wahlvorschlägen (d.h. Bewerber und Ersatzbewerber gleichzeitig) vorgeschlagen werden.

Diese Versammlung darf frühestens 15 Monate vor Ende der aktuellen Legislaturperiode stattfinden. Als Kandidat darf jeder aufgestellt werden, der volljährig ist und zum Wahltag seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg wohnt (ausgeschlossen sind Personen, denen vor Gericht das Wahlrecht abgesprochen wurde oder für die ein Betreuer bestellt wurde).

Rein rechtlich muss der Kandidat nicht aus dem Wahlkreis stammen - aber es hat natürlich taktische Vorteile.

Aus der Versammlung gehen Wahlbewerbungen hervor (d.h. bsp. Wahlkreis A bestimmt einen Kandidaten und reicht für diesen eine Wahlbewerbung ein). Jede Wahlbewerbung muss vom Landesvorstand unterzeichnet werden, der Kandidat muss schriftlich (und unwiderruflich) seine Zustimmung erklären und für *jeden* Wahlkreis braucht man 150 Unterschriften von Wahlberechtigten aus dem Kreis.

Eingereicht werden jeweils ein Kandidat, ein Ersatzkandidat (ist optional, aber empfehlenswert) und zwei Vertrauensleute. Wahlvorschläge müssen spätestens am 59. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr beim zuständigen Kreiswahlleiter schriftlich eingereicht werden. NUR die Vertrauensleute sind Ansprechpartner der Kreiswahlleiter bzw. können Änderungen an den Wahlvorschlägen einreichen (u.A. werden sie bei Mängeln der Bewerbungen benachrichtigt).

Für Mängel bzw. Widerspruch o.Ä. bitte die Paragraphen 30ff des Landtagswahlgesetzes lesen - Pflichtlektüre für Kandidaten und Vertrauensleute!


Räume für Aufstellungsversammlungen: Nutzt Kneipen und Lokale in eurer Umgebung. Andere Organisationen vermieten auch Räumlichkeiten, eine Anfrage bei der Stadt kann auch helfen.

Timeline Kandidatur bis zur Wahl

  1. Finde 3 im Wahlkreis walberechtigte Piraten.
  2. Macht eine Aufstellungsversammlung und wählt einen Kandidaten und ggf. Ersatzkandidaten.
  3. Reicht den Wahlvorschlag ein (Formulare sind unten).
  4. Sammelt 150 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten im Wahlkreis.
  5. Bestätigt diese UUs bei den Gemeinden und sendet sie dem Kreiswahlleiter zu


Kandidaten und Wahlkreise

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Regierungsbezirk Stuttgart
Wahlkreisnummer Wahlkreisname Aufstellungsversammlung am Bewerber Ersatzbewerber
1 Stuttgart I
2 Stuttgart II
3 Stuttgart III
4 Stuttgart IV
5 Böblingen
6 Leonberg
7 Esslingen
8 Kirchheim
9 Nürtingen
10 Göppingen
11 Geislingen
12 Ludwigsburg
13 Vaihingen
14 Bietigheim-Bissingen
15 Waiblingen
16 Schorndorf
17 Backnang 28.06.2025
18 Heilbronn
19 Eppingen
20 Neckarsulm
21 Hohenlohe
22 Schwäbisch Hall
23 Main-Tauber
24 Heidenheim
25 Schwäbisch Gmünd
26 Aalen
Regierungsbezirk Karlsruhe
Wahlkreisnummer Wahlkreisname Aufstellungsversammlung am Bewerber Ersatzbewerber
27 Karlsruhe I
28 Karlsruhe II
29 Bruchsal
30 Bretten
31 Ettlingen
32 Rastatt
33 Baden-Baden
34 Heidelberg
35 Mannheim I
36 Mannheim II
37 Wiesloch
38 Neckar- Odenwald
39 Weinheim
40 Schwetzingen
41 Sinsheim
42 Pforzheim
43 Calw
44 Enz
45 Freudenstadt
Regierungsbezirk Freiburg
Wahlkreisnummer Wahlkreisname Aufstellungsversammlung am Bewerber Ersatzbewerber
46 Freiburg I
47 Freiburg II
48 Breisgau
49 Emmendingen
50 Lahr
51 Offenburg
52 Kehl
53 Rottweil
54 Villingen- Schwenningen
55 Tuttlingen- Donaueschingen
56 Konstanz
57 Singen
58 Lörrach
59 Waldshut
Regierungsbezirk Tübingen
Wahlkreisnummer Wahlkreisname Aufstellungsversammlung am Bewerber Ersatzbewerber
60 Reutlingen
61 Hechingen-Münsingen
62 Tübingen
63 Balingen
64 Ulm 28.06.2025
65 Ehingen 28.06.2025
66 Biberach 28.06.2025
67 Bodensee
68 Wangen
69 Ravensburg
70 Sigmaringen

Stand: 23. Juni 2025


Formulare

Bitte darauf achten, dass es sich auch um eine aktuelle Version der Datei handelt. Die inhaltlichen Vorlagen sind der Landeswahlordnung zu entnehmen.

Alternativ in der Nextcloud