BW:Kreisverband Ulm Alb-Donau-Kreis/Vorstand/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung des 8. Vorstandes der Piratenpartei Ulm/Alb-Donau-Kreis

Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstandes der Piratenpartei Ulm/Alb-Donau-Kreis und regelt die Geschäfte des Vorstandes. Sie ist in der Vorstandssitzung am 15.10.2019 beschlossen worden.

§1 Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus den folgenden Personen:

Vorsitzender
David Dorst

Stellvertretender Vorsitzender
Christoph Paprota

Beisitzer
Willy Weinmann

Beisitzer
Thomas Graf

Schatzmeister
Viktor Hoffmann

§2 Beschlussfassung

(1) Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig, sofern sich mindestens drei Vorstandsmitglieder zu der Entscheidung geäußert haben.

(2) Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt.

(3) Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

(4) Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit.

(5) Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt.

(6) Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen.

(7) Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

(8) Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:

  1. Ausgaben die 200 € überschreiten
  2. Einberufung einer Mitgliederversammlung

(9) Beschlüsse werden durch den Vorstand in geeigneter Form veröffentlicht.

(10) Beschlüsse, welche in einer Vorstandssitzung getroffen werden, werden zusätzlich im Protokoll der Sitzung vermerkt.

(11) Vertrauliche Beschlüsse werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Vorstandes zugestellt.

(12) Der Vorstand entscheidet über die Neuaufnahme eines Mitglieds.

§3 Antragsrecht

(1) Anträge an den Vorstand sind an vorstand(at)piratenpartei-ulm.de zu stellen.

(2) Über das Befassen mit und Zulassung von Anträgen entscheidet der Vorstand.

(3) Antragsberechtigt sind:

  1. Die Mitglieder der Piratenpartei Ulm/Alb-Donau-Kreis
  2. Die Mitglieder des Vorstands des Kreisverbandes Neu-Ulm
  3. Die Mitglieder des Vorstands des Bezirksverbandes Tübingen
  4. Die Mitglieder des Vorstands des Landesverbandes Baden-Württemberg
  5. Die Mitglieder des Vorstands der Piratenpartei Deutschland
  6. Die Mitglieder des Vorstands der Jungen Piraten
  7. Die Kassen- und Rechnungsprüfer der Piratenpartei Ulm/Alb-Donau-Kreis
  8. Die Koordinatoren, Ansprechpartner und durch den Vorstand beauftragte Personen im Rahmen ihrer Tätigkeit

(4) Eingegangene Anträge sowie deren Status (in Bearbeitung / begründete Ablehnung / Beschluss) werden dokumentiert.

(5) Anträge können sowohl von einzelnen Piraten als auch Gruppen von Mitgliedern gestellt werden.

(6) In jedem Antrag ist ein klarer Ansprechpartner zu benennen.

(7) Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.

§4 Vorstandssitzungen

(1) Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich und/oder fernmündlich statt.

(2) Vorstandssitzungen finden in der Regel jeden 3. Dienstag des Monats um 20:30 Uhr statt. Ansonsten wird durch ein Vorstandsmitglied in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail oder Protokollnotiz zur Vorstandssitzung einberufen.

(3) Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind.

(4) Vorstandssitzungen finden öffentlich statt.

(5) Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen.

(6) In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.

(7) Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.

(8) Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut zu erstellen.

(9) Das Protokoll ist binnen einer Woche zu veröffentlichen.

(10) Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

(11) Der Vorstand soll sich mindestens einmal alle 8 Wochen treffen.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

(1) Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt.

(2) Diese werden vom Vorstand oder entsprechenden Beauftragten verwaltet.

(3) Der Vorstand kann per Beschluss Mitgliedern Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren.

(4) Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.

(5) Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.

(6) Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen.

(7) Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.

(8) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

§6 Aufgabenverteilung

Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind im Folgenden gelistet. Alle nicht aufgeführten Aufgaben werden durch den Vorstand gemeinschaftlich wahrgenommen, sofern nicht anders durch den Vorstand entschieden.

(1) David Dorst (Vorsitzender):

  1. Kontaktpflege & Vernetzung zu anderen Gliederungen (Ansprechpartner)
  2. OTRS
  3. Pressekommunikation
  4. Betreuung Website
  5. Facebook-Account
  6. Googlekalender
  7. Betreuung Twitteraccount
  8. Strategische Planung
  9. Mitgliederkommunikation und Begrüßung
  10. Matrix

(2) Christoph Paprota (Stellvertretender Vorsitzender):

  1. Orga Stammtisch
  2. Orga Infostand
  3. Orga Arbeitstreffen
  4. Postfachleerung (mit Anja)
  5. Materialverwaltung
  6. Orga Vorstandssitzungen
  7. Reservierungen

(3) Thomas Graf (Beisitzer):

  1. Orga Stammtisch
  2. OTRS
  3. Pressekommunikation
  4. Betreuung Website
  5. Facebook-Account
  6. Googlekalender
  7. Betreuung Twitteraccount
  8. Mitgliederkommunikation und Begrüßung

(4) Willy Weinmann (Beisitzer):

  1. Protokoll
  2. Betreuung Wiki
  3. Pressekommunikation
  4. Betreuung Website

(5) Viktor Hoffmann (Schatzmeister):

  1. Schatzmeistertätigkeit
  2. Dokumentenaufbewahrung
  3. Mitgliederverwaltung


§7 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

(1) Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Piratenpartei Ulm/Alb-Donau-Kreis während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an.

(2) Dieser hat in Schriftform zu erfolgen.

§8 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

(1) Diese Geschäftsordnung wurde am 15.10.2019 in dieser Form in Kraft gesetzt.