BW:Kreisverband Ulm Alb-Donau-Kreis/Programm

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Diese Wikiseite ist noch keine offizielle Aussage über das Programm, da sich die thematische Struktur an den heute (12.1.2014) erarbeiten und beim Vorstand eingereichten »Leitlinien kommunaler Politik der Piratenpartei Ulm/Alb-Donau-Kreis« orientiert.

Quellen:



Beschlossen durch die 1. Mitgliederversammlung am 16. Februar 2013 in Blaustein.

Mitbestimmung

Jugendgemeinderäte

Um die Jugend im Sinne demokratischer Werte zu erziehen und ihnen eine Möglichkeit zur Mitbestimmung zu geben fordern wir, sofern noch nicht vorhanden, die Einrichtung von Jugendgemeinderäten mit eigenem Budget. Vertreter des Jugendgemeinderates sollen im Gemeinde- bzw. Stadtrat ein Rede- und Antragsrecht erhalten.

Zur Erhöhung der Wahlbeteiligung, die bei Jugendgemeinderäten erfahrungsgemäß eher niedrig ausfällt, können Maßnahmen wie beispielsweise Aufstellung der Wahlurnen in Schulen zur Unterrichtszeit ergriffen werden.

Transparenz

Informationsportal

Wir fordern von den Städten und Gemeinden ein zentrales Online-Informationsportal mit dem Zweck ihre Entscheidungen, Sitzungen, Sitzungsprotokolle (sofern öffentlich), Petitionen/Bürgeranträge, Entscheidungsfindungen, Ausschreibungen, Antworten auf Ausschreibungen, Flächenpläne etc. barrierefrei zu veröffentlichen.

Um eine einfache Weiterverarbeitung zu ermöglichen, sollen die Daten zusätzlich in einem offenen Standard maschinenlesbar aufbereitet zu sein und unter unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden.

Onlineverfügbarkeit von Dokumenten/Formularen

Die Öffnungszeiten der Rathäuser erlauben nicht jedem Bürger einen einfachen persönlichen Besuch. Daher fordern wir die Onlineverfügbarkeit von Formularen für Anträge auf einem zentralen Portal, um sie auch postalisch oder wenn möglich online abgeben zu können. Verordnungen der Gemeinden sind auf dem selben Weg zur Verfügung zu stellen.

Transparenz bei öffentlichen Projekten

Wir fordern über geplante Projekte von Anfang an umfassend zu informieren, da diese Transparenz den Beginn von Bürgerbeteiligung darstellt. Akzeptanz wird durch Nachvollziehbarkeit und offene Dialoge geschaffen.

Diese Forderungen haben folgenden Umfang, an zu veröffentlichenden Daten:

  • Ausschreibungen
  • Erhaltenen Angebote
  • Bewertungen dieser Angebote

Die erhaltenen Angebote sind nach Ende der Ausschreibung zu veröffentlichen, die Bewertung unverzüglich nachdem diese erfolgt ist. Diese Veröffentlichungen haben auch online auf dem hierfür eingerichteten Portal, barrierefrei, zu erfolgen.

Die Bewertung des gewonnen Angebotes schließt eine Bewertung und Benennung der Unterschiede gegenüber den übrigen Angeboten mit ein.

Transparenz in Stadt- und Gemeinderäten

Die Sitzungen der kommunalen Volksvertretungen werden - wenn überhaupt - nur von wenigen Bürgern verfolgt. Wir setzen uns daher dafür ein, für Stadt- und Gemeinderäte, inklusive deren Ausschüsse, sowie sinngemäß ebenso für den Kreistag und seine Ausschüsse, folgende Mindeststandards für eine bürgerfreundliche, transparente Volksvertretung einzuführen:

Veröffentlichung von Satzungen und Geschäftsordnungen

Satzungen, Geschäftsordnungen und andere Dokumente, die zum Verständnis der Abläufe in den Räten notwendig sind, sollen auf dem hierfür eingerichteten Portal veröffentlicht und verständlich dargestellt werden. Dies ermöglicht den Bürgern ein besseres Verständnis für die Arbeit in den Gremien.

Veröffentlichung von Antragsvorlagen

Bereits vor der Sitzung sollen nicht nur Ort, Termin und Tagesordnung, sondern auch die öffentlichen Antragsvorlagen veröffentlicht werden. Der traditionelle Weg über die Möglichkeit der Einsicht in den Rathäusern ist hierbei nicht ausreichend, sondern muss durch Bereitstellung auf dem Informationsportal ergänzt werden. Dies ist meist ohne Mehrkosten möglich, da die Antragsvorlagen im Regelfall bereits digital vorliegen.Ziel muss es sein, grundsätzlich alle veröffentlichbaren Dokumente einer Kommune und des Landratsamts Schritt für Schritt elektronisch auffindbar und für alle einfach zugänglich zu machen.

Streaming und Aufzeichnung

Die Sitzungen finden oft zu Zeiten statt, an denen viele Menschen ihnen nicht persönlich beiwohnen können. Daher sollen diese über das Internet übertragen und zusätzlich aufgezeichnet werden. Hierfür existiert bereits eine große Zahl an kostenfreien Lösungen. Idealerweise sollte es den Bürgern so auch möglich sein, aus der Ferne Fragen einzubringen.

Der Datenschutz von Besuchern der Sitzung kann dabei durch einfache Maßnahmen wie der Einschränkung des Aufnahmebereichs auf die offiziellen Teilnehmer oder Unterbrechung der Tonübertragung bei Fragen aus dem Plenum sichergestellt werden.

Die Protokolle sind zusammen mit den Aufzeichnungen zeitnah zu veröffentlichen.

Nichtöffentliche Sitzungen minimieren

Wir sehen die Notwendigkeit, auch nichtöffentliche Sitzungen abzuhalten. Insbesondere der Datenschutz einzelner Beteiligter, beispielsweise bei Baumaßnahmen privater Natur oder der Diskussion von Angeboten auf Ausschreibungen, kann dies im Einzelfall rechtfertigen. Nichtöffentliche Sitzungen oder nichtöffentliche Teile von Sitzungen sind jedoch ausnahmslos zu begründen und auf das notwendige Maß zu reduzieren. Ohne nachvollziehbare Begründung darf kein Tagesordnungspunkt nichtöffentlich abgehalten werden.

Informationsfreiheitssatzung

Solange Baden-Württemberg als eines der wenigen Bundesländer auf Landesebene noch kein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet hat müssen wir den Zugang zu amtlichen Dokumenten auf kommunaler Ebene regeln. Hierzu streben wir Informationsfreiheitssatzungen an, die jedem Bürger voraussetzungslos einen Rechtsanspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen garantieren. Prinzipiell sollen die Kommunen jedoch selbst aktiv eine Kultur der offenen Verwaltung mit Veröffentlichung von für die Öffentlichkeit relevanter Dokumente vorleben. Amtliche Dokumente sind daher auch so anzulegen, dass sie ohne Verstöße gegen Datenschutz und berechtigte Geheimhaltungsinteressen sofort und ohne vorherige umständliche Bearbeitung an Bürger herausgegeben werden können.

Wahlbeobachtung

Wir befürworten die Beobachtung von Wahlen auf allen Ebenen, um mögliche Manipulationen zu verhindern. Leider machen kaum Bürger von diesem Recht Gebrauch. Wir werden deshalb aktiv über die Möglichkeit der Wahlbeobachtung informieren.

Datenschutz

Gegen Überwachung im Nahverkehr

Die Verkehrsbetriebe versuchen, das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste in den Bussen und Bahnen durch den flächendeckenden Einsatz von Überwachungskameras zu steigern. In einer tatsächlichen Gefahrensituation können Kameras jedoch nicht eingreifen und Straftaten verhindern. Stattdessen wird durch Videoüberwachung tief in die Grundrechte der Bürger eingegriffen und es wird immer leichter, Daten automatisch zu verknüpfen, was Verhaltens- und Bewegungsprofile und schlussendlich den Gläsernen Bürger ermöglicht. Wir fordern daher das Ende jeglicher Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr.

Umweltschutz

Verkehr und ÖPNV

Soziale Teilhabe

SMS Notruf

Nicht für alle Menschen ist es möglich, im Falle eines Notfalls einen Anruf an die Rettungsleitstelle abzusetzen. Vor allem für Menschen, deren Hören oder Sprechen eingeschränkt ist, stellt dies eine nicht zu akzeptierende Barriere dar. Wir fordern daher, einen SMS-Notruf einzuführen, wie ihn bereits andere Länder (z.B. Frankreich) haben. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Warnmeldungen, beispielsweise in Katastrophenfällen, so weitergegeben werden, dass auch schwerhörige oder gehörlose Menschen erreicht werden.

Barrierefreiheit bei Webauftritten

Alle Menschen haben ein Recht auf umfassende Information. Die Internetauftritte der Kommunen müssen somit, um auch allen Bürgern Zugang zu wichtigen Informationen zu ermöglichen, barrierefrei gestaltet werden.

Familie

Wohnraumsituation in Ulm und den Gemeinden

Wir fordern eine regelmäßige Datenerhebung über die Notwendigkeit (und damit auch der notwendigen Anzahl) von Sozialwohnungen in den Städten und Gemeinden der Landkreise Ulm und Alb-Donau. Diese Erhebungen müssen von einer neutralen Instanz ausgeführt werden und sind von den Gemeinden/Städten bedingungslos und ergebnisunabhängig zu finanzieren. Demgegenüber sind in gleichen Abständen auch die momentan verfügbaren Objekte zu benennen und in ihrer Tauglichkeit als Unterkunft und der Notwendigkeit von Sanierungsbedarf zu bewerten.

Die entsprechenden Daten werden an prominenter Stelle in angemessener Form, begleitet von einer Bewertung der Stadt/Gemeinde veröffentlicht. Dies schließt das Informationsportal mit ein.

Kostenlose Kinderbetreuung

Der Besuch einer vorschulischen Einrichtung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass Kinder in der Grundschule leichter lernen und sich besser in einer Gruppe zurechtfinden. Gleichzeitig tragen Kindergärten, -krippen und andere -Tagesstätten maßgeblich zur Entlastung berufstätiger Eltern bei bzw. ermöglichen es vielen Eltern überhaupt einen Beruf nebenher auszuüben.

Deshalb fordern wir (in Abstimmung mit unserem Landtagswahlprogramm) es mit Landesmitteln zu ermöglichen, dass der Besuch von Kindergärten nach dem dritten Lebensjahr und der Besuch von Kinderkrippen bereits nach dem ersten Lebensjahr für jedes Kind kostenlos angeboten wird. Damit erhalten alle besuchenden Kinder, unabhängig von ihrem familiären und gesellschaftlichen Hintergrund, gleiche Voraussetzungen für ihren weiteren Bildungsweg.

Flexiblere Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen

Die Öffnungszeiten sollen sich an den Arbeitszeiten der Eltern orientieren. Im Sinne des Work-Life-Balance ist der Betrieb während der Ferien zu gewährleisten.

Betreuungsschlüssel

Wir fordern eine optimale Förderung und Betreuung von Kindern. Die momentane Gruppenstärke und die schwache personelle Ausstattung der Kindertagesstätten lassen hierfür leider keinen Handlungsspielraum. Der Umgang mit auffälligen Kindern liegt im Moment einzig und allein in der Hand der jeweilig zuständigen Erzieher. Für eine Aufarbeitung von Problemen im Team ist derzeit kein Platz in den Dienstplänen der Kitas. Wir setzen uns für die Verbesserung der Betreuungssituation in den kommunalen Kindertagesstätten ein. Der Betreuungsschlüssel pro Gruppe sollte angehoben und Gruppenstärke reduziert werden. Ebenso sollten die Erzieher in Kindertagesstätten mehr Möglichkeiten und Zeit erhalten, sich fortzubilden.

Bildung und Forschung

Erweiterung des Bildungsangebotes

Bildung ist eine der wichtigsten Resourcen unserer Gesellschaft. Sie zu fördern sollte daher das oberste Ziel der Politik sein. Deshalb setzen wir uns für den Ausbau der frühkindlichen Bildung ein. Kindertagesstätten müssen über genügend Betreuungsplätze verfügen. Die Ausstattung der Grund- und weiterführenden Schulen muss gewährleistet sein. Fast genauso wichtig wie die Bildung der Kinder und Jugendlichen ist die Erwachsenenfortbildung - auch hier müssen ausreichend Angebote vorhanden sein.

Frühkindliche Bildung

Alle Kinder sollen entsprechend ihrer Begabung und unabhängig der sozialen und kulturellen Herkunft die bestmöglichen Voraussetzungen für den Schulbeginn und ihr weiteres Leben erwerben können.

Drogenpolitik

Kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

Wir setzen uns für Versammlungsfreiheit und eine vielfältige und freie Nutzung des öffentlichen Raums ein. Wir lehnen Regelungen ab, die diese unnötig einschränken.

Daher stellen wir uns gegen Verbote, die den Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Plätzen untersagen, ohne dass eine konkrete Gefährdung davon ausgeht.

Sonstiges

Rechte Gewalt

Besonders strukturschwächere Gebiete sind immer wieder Nährboden für rechtsextreme Ideologien und daraus resultierenden Gewalttaten. Wir sehen diesen Zustand mit großer Besorgnis und unterstützen daher aktiv Programme und Aufklärungsmaßnahmen zu dessen Bekämpfung.

Kostenfreier Kirchenaustritt

Jeder Mensch soll unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft selbst bestimmen können. Gebühren erschweren den Austritt oder Wechsel und schränken damit die Bekenntnisfreiheit ein. Zudem stehen sie oft in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand. Daher sollten die Kommunen für einen Kirchenaustritt keine Gebühren verlangen dürfen. Entstehende Kosten sind im Zweifelsfall von der betreffenden Kirche zu entrichten, solange auch Kirchenangelegenheiten öffentlich verwaltet werden.

Einsatz freier Software

Wir fordern die konsequente Nutzung von freier Software in der Verwaltung. Freie Software bedeutet Programme, die weiter gegeben, auf beliebige Art genutzt und verändert werden dürfen sowie im Quellcode verfügbar sind. Sie reduziert somit Anschaffungs- und Betriebskosten durch Herstellerunabhängigkeit. Evnetuell nötige Wartungsverträge können mit Firmen vor Ort geschlossen werden, was die regionale Wirtschaft fördert. Zudem ermöglicht sie den Bürgern, ohne monetäre Hürden die gleiche Software wie die Verwaltung selbst zu nutzen.

Bei freier aber auch unfreier Software ist darauf zu achten, dass Daten in offen dokumentierten Formaten abgelegt werden, um den Datenaustausch zu vereinfachen und dabei Programmierfehlern zu vorzubeugen.

Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung

Wir setzen und für die Einrichtung einer kommunalen Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung ein. Dies kann nach dem Vorbild der entsprechenden Beschwerdestelle der Stadt München geschehen. Die Beschwerdestelle dient als Anlaufstelle und koordiniert Maßnahmen, um die Situation in der Stadt und dem Landkreis zu verbessern. Themen-Schwerpunkte sollen sexuelle Belästigung in Schulen, anderen öffentlichen Einrichtungen sowie am Arbeitsplatz sein. Dazu arbeitet die Beschwerdestelle mit den kommunalen Verwaltungen und den im Kreis ansässigen Unternehmen zusammen.

Offene Netze

Offene Funknetze erlauben auch finanziell schlechter gestellten Personen einen Zugang zum Internet. Zudem sind sie ein Service für auswärtige Besucher oder Touristen. Daher fordern wir die Einrichtung und Ausweisung offener Funknetze. Beginnen könnte man damit an Rathäusern, innerörtlichen Sehenswürdigkeiten sowie häufig frequentierten Plätzen.