BW:Kreisverband Reutlingen-Tübingen/Themen/Energiepolitik/Windkraft/Tübingen

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Planungsstatus Windkraftanlagen


Ausgangslage

Ab August 2012 soll es auf der Hochebene von Kressbach das Windpotenzial messen. Die Stadtwerke Tübingen (swt) lassen dort, nahe ihres Tübinger Stammgebietes eine Windmessung durchführen. Sechs Monate soll die Messphase dauern. Derzeit wird der genaue Aufstellungsort für das Windmessgerät mit den Grundstückseigentümern vor Ort abgestimmt. Im Beisein des swt-Aufsichtsratsvorsitzenden und Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer sowie des Sprechers der Geschäftsführung der swt, Ortwin Wiebecke, wurden die Pläne für die Windmessung jetzt der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Dezember 2011 hatte der Aufsichtsrat der swt die Ausbaustrategie der Stadtwerke bewilligt. Sie sieht vor, in den kommenden fünf Jahren rund 50 Millionen Euro in den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu investieren. Ein Schwerpunkt dabei: der Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg. [1]

In Baden-Württemberg bewerben sich die Stadtwerke insbesondere im Süd- und Nordschwarzwald, auf der Schwäbischen Alb und im Großraum Stuttgart um Standorte für den Bau von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung. Die Stadtwerke Tübingen haben es sich zum Ziel gesetzt, ihre eigenen Erzeugungskapazitäten bis 2020 auf rund 50% des Stromabsatzes in Tübingen zu erhöhen. Im Fokus dabei steht der Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Beteiligung des SWP-TÜ am Offshorepark Nordsee und Alpirsbach-Römlingsdorf [5]

Noch sind die deutschen Stromnetze nicht flächendeckend auf den Transport der erneuerbaren Energien ausgelegt. 24 Vorhaben hat die Bundesregierung als besonders dringend klassifiziert. Ein knappes Viertel davon ist fertiggestellt - rund 200 Kilometer Stromtrasse von 850 Kilometern, die bis 2015 gebaut sein sollen. Das neue Netzausbaubeschleunigungsgesetz sorgt dafür, dass sich Planungsverfahren für Höchstspannungsleitungen über Landesgrenzen hinweg von 10 auf 4 Jahre verkürzen können. Ab Mai 2012 wird die Bundesnetzagentur regelmäßig Bericht erstatten über die Planungs- und Baufortschritte der wichtigsten Netzvorhaben. Zudem legen die Übertragungsnetzbetreiber im Sommer 2012 den Netzentwicklungsplan vor, der Grundlage für den Entwurf des Bundesbedarfsplans der Bundesnetzagentur ist. [2]

Windenergie für Tübingen

Ab August lassen die Stadtwerke Tübingen in Kreßbach für ein halbes Jahr die Windstärke messen. Bereits im Mai wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, um empfindliche Vogelarten zu kartieren. Fallen die Messungen positiv aus, wollen die Stadtwerke zwei Windräder bei Kreßbach errichten. 700 Meter Sicherheitsabstand zur Siedlung muß dabei gewahrt werden. Zwei weitere Windräder könnten in der Umgebung des Eckhofs in Richtung Kilchberg entstehen. Damit könnten jährlich 20 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugt und 9 880 Tonnen CO2 eingespart werden. 4,5 Millionen € soll eines der Windräder kosten. Bis 2020 möchten die Stadtwerke die Hälfte ihres Stroms selbst erzeugen.[9]


Planzahlen / Projekte im Geoportal Baden-Württemberg [3]
Windpotential im Raum Baden-Württemberg [8]
Regionalplan Neckar-Alb vom 19-7-2012 für Tübingen [4]

Der Regionalverband Neckar-Alb ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes (LplG) verpflichtet, für das Gebiet der Region Neckar-Alb einen Regionalplan aufzustellen und fortzuschreiben. Der Regionalplan legt die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region in beschreibender und zeichnerischer Darstellung als Ziele (Z) und Grundsätze (G) der Raumordnung fest (§ 11 Abs. 1 Satz 1 LplG). Er konkretisiert die Grundsätze der Raumordnung nach § 2 des Raumordnungsgesetzes, des Landesentwicklungsplans und der fachlichen Entwicklungspläne und formt die Ziele der Raumordnung des Landesentwicklungsplans und der fachlichen Entwicklungspläne räumlich und sachlich aus (§ 11 Abs. 2 LplG). Soweit es für die Entwicklung und Ordnung der räumlichen Struktur der Region erforderlich ist (Regionalbedeutsamkeit), enthält der Regionalplan Festlegungen zur anzustrebenden Siedlungsstruktur, zur anzustrebenden Freiraumstruktur und zu den zu sichernden Standorten und Trassen für die Infrastruktur der Region (§ 11 Abs. 3 Satz 1 LplG).
Die Grundsätze und Ziele des Regionalplanes werden vom Wirtschaftsministerium für verbindlich erklärt. Die Ziele sind bei allen Planungen zu beachten. Grundsätze sind in der Abwägung zu berücksichtigen.

Über die "klassische" Regionalplanung hinaus fördert der Regionalverband die regionale und überregionale Zusammenarbeit. Die Änderung des Landesplanungsgesetzes 2001 (Gesetz über die Weiterentwicklung der Regionen) und die Novelle 2003 verfolgen ausdrücklich das Ziel, die Zusammenarbeit der regionalen und kommunalen Entscheidungsträger bei der Entwicklung der Regionen zu optimieren und alle öffentlichen und privaten Kräfte in den Regionen zu bündeln.

Wichtigstes Werkzeug des Regionalverbands zu einem planvollen Miteinander ist der Regionalplan. Wesentlicher Bestandteil des Regionalplans ist die Festlegung von Zielen für die Entwicklung unserer Städte und Dörfer, unserer Wirtschaft und für die Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen.


Bundesinitiative Windenergie für Mittel- und Osteuropa im November 2011 gestartet
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Katherina Reiche hat im November 2011 mit Unternehmen der Windenergiebranche über die Erschließung der Potenziale für Windenergie in Mittel- und Osteuropa gesprochen. "Der Ausbau der erneuerbaren Energien eröffnet Deutschland und den europäischen Nachbarländern neue Chancen und Perspektiven. Es gilt jetzt, die vorhandenen Potenziale nutzbar zu machen und damit den Klimaschutz in Europa weiter voranzubringen", sagte Reiche.

Das Treffen markierte den Auftakt zur Windenergie-Initiative "Windtec", die der Entwicklung von Windenergiemärkten in der Region entscheidende Impulse verleihen soll. Gleichzeitig bieten die Windenergiemärkte in Mittel- und Osteuropa große Wachstumschancen gerade auch für deutsche Unternehmen. Die Unternehmen haben bei dem Treffen großes Interesse signalisiert, sich in der Region zu engagieren. [7]

Ausschlusskriterien für WKAs Vortrag Seiffert S.8-15 [10]

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Die Idee

  • Nachhaltige regionale Energienutzung
  • Landschaft
  • Immissionsschutz

  • Fragebogen zur Bürgerbeteiligung/ Bürgerportal

Ansprechpartner:Jasenka [1]



Interessenten am Projekt


Termine



Presseinformationen

Pressemitteilung

in Vorbereitung

Quellen

Expertisen-Rechtsverordnungen-Plandaten

Vorträge zur Windenergie