BW:Kreisverband Reutlingen-Tübingen/AV2014.RT

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AV für die Kommunalwahl 2014

Ort, Zeit

Die Aufstellungsversammlung zur Kommunalwahl in Reutlingen 2014 wird am 19. März 2014 stattfinden.
Bei dieser Versammlung handelt sich um eine Wahlversammlung zur Aufstellung der Liste der Piraten für den Kreistag in Reutlingen.
Vor dieser Aufstellungsversammlung wird ein außerordentlicher Kreisparteitag stattfinden.

"Grüner Salon" im
Kulturzentrum franz.K. (Kultur im alten französichen Kino)
Unter den Linden 23
72762 Reutlingen
http://www.franzk.net

Akkreditierung zum Kreisparteitag: ab 18:00 Uhr
Beginn des Kreisparteitages: 18:30 Uhr
Akkreditierung zur Aufstellungsversammlung: ab 19:45 Uhr
Beginn der Aufstellungsversammlung: 20:00 Uhr

(Dauer ca. bis 21:00 Uhr)

Es gibt KEINEN Konsumzwang im franz.K.! Wer also nichts trinken oder essen will, braucht es auch nicht.

Vorläufige Tagesordnung für den Kreisparteitag

vorbereitetes Protokollpad: https://kreisverband-reutlingen-tuebingen.piratenpad.de/65

  • 18:00 Beginn der Akkreditierung zum Kreisparteitag
  • 18:30 Beginn des Kreisparteitages
  1. Begrüßung durch den Kreisvorsitzenden (oder Stellvertreter)
  2. Eröffnung
  3. Wahl der Versammlungsleitung
  4. Zulassung von Gästen und Presse
  5. Zulassung von Bild- und Tonaufnahmen
  6. Wahl des Protokollanten
  7. Wahl der Zeugen
  8. Wahl der Wahlleitung
  9. Bestimmung der Wahlhelfer
  10. Abstimmung über Geschäftsordnung und Wahlordnung/-verfahren
  11. Abstimmung über die Tagesordnung
  12. Abstimmung über Protokolle
  13. Diskussion über aufzustellende Listen
  14. Abstimmung über aufzustellende Listen
  15. Abstimmung über Stimmberechtigungen zu Aufstellungslisten
  • 19:45 Ende des Kreisparteitages

Für den Fall, dass die Mehrheit gegen eigene Liste(n) stimmt, entfällt die im Folgenden geplante Aufstellungsversammlung.

Vorläufige Tagesordnung für die Aufstellungsversammlung

vorbereitetes Protokollpad: https://orga-kommunal.piratenpad.de/20140232

  • 19:45 Ende des Kreisparteitages und Beginn der Akkreditierung zur Aufstellungsversammlung
  • 20:00 Beginn der Aufstellungsversammlung
  1. Begrüßung durch den Kreisvorsitzenden (oder Stellvertreter)
  2. Eröffnung
  3. Wahl der Versammlungsleitung
  4. Zulassung von Bild- und Tonaufnahmen
  5. Wahl des Protokollanten
  6. Wahl der Zeugen
  7. Wahl der Wahlleitung
  8. Bestimmung der Wahlhelfer
  9. Abstimmung über Geschäftsordnung und Wahlordnung/-verfahren
  10. Abstimmung über die Tagesordnung
  11. Kandidatenvorstellungen
  12. Wahl der Kandidierenden für die Aufstellungsliste
  13. Wahl der Reihenfolge der Kandidierenden auf der Aufstellungsliste
  14. Bestätigung der Aufstellungsliste
  15. Wahl bzw. Bestätigung der Vertrauenspersonen
  • 21:00 Ende der Aufstellungsversammlung

Liste

Kandidatenliste für den Kreistag Reutlingen

Anwesenheitsvoraussage

Komme in jedem Fall

  • [[Benutzer:|Benutzer:]]
  • Du?

Komme vielleicht

  • [[Benutzer:|Benutzer:]]
  • Du?

Komme nicht

  • [[Benutzer:|Benutzer:]]
  • Du?

Geschäftsordnung

Versammlungsämter

Versammlungsleitung

  • [[Benutzer:|Benutzer:]]
  • Du?

Wahlleitung

  • [[Benutzer:|Benutzer:]]
  • Du?
Wahlhelfer
  • [[Benutzer:|Benutzer:]]
  • Du?

Protokoll/Schriftführer

  • [[Benutzer:|Benutzer:]]
  • Du?

Zeugen

Die Versammlung wählt Zeugen. Diese geben eine (strafbewehrte) eidesstattliche Versicherung ab, dass diverse Vorschriften des Wahlgesetzes eingehalten wurden, bspw. die geheime Wahl.

  • [[Benutzer:|Benutzer:]]
  • Du?

Vertrauenspersonen

Es können Vertrauenspersonen benannt werden, welche später, beispielsweise bei Formfehlern, unter bestimmten Voraussetzungen noch Änderungen am Wahlvorschlag machen dürfen.

  • [[Benutzer:|Benutzer:]]
  • Du?


Hinweis: Mitbringen des Personalausweises!

Eingeladen sind alle am Nominierungstag wahlberechtigten Mitglieder. Das heißt, sie müssen mindestens 16 Jahre alt, Deutsche oder UnionsbürgerInnen und außerdem ihren Erstwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Landkreis Reutlingen, Wahlkreis 1) haben, oder nach Wegzug innerhalb von drei Jahren wieder zurückgezogen sein. Kandidierende UnionsbürgerInnen benötigen eine Wählbarkeitsbescheinigung ihrer Gemeinde.