BW:Kreisverband Karlsruhe-Land/Protokolle/2012-05-04 Umlaufbeschluss neuer Beitragssatz
Beschluss des Kreisvorstandes des KV Karlsruhe-Land vom 04.05.2012:
Im Rahmen der auf dem Bundesparteitag 2012.1 beschlossenen Mitgliedsbeitragserhöhung wird folgende Kulanzregelung beschlossen: Mitglieder, die vor dem 30.04.2012 ihren Mitgliedsantrag gestellt haben, zahlen für das laufende Geschäftsjahr noch den Mindestbeitrag von 3,00 EUR pro Monat. Mitglieder, die ihren Antrag ab dem 30.04.2012 gestellt haben, zahlen den satzungsgemäßen Beitrag von 4,00 EUR pro Monat.
Mitglieder, die einen Antrag ab dem 30.04.2012 auf einem alten Vordruck gestellt haben, der noch auf einen Jahresbeitrag von 36,00 EUR hinweist, werden auf den höheren Mitgliedsbeitrag hingewiesen. Im Einzelfall kann der Vorstand hier ebenfalls aus Kulanzgründen für das Jahr 2012 weiterhin den niedrigeren Beitrag von 3,00 EUR pro Monat gewähren.
Bestandsmitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2012 noch nicht entrichtet haben, zahlen weiterhin einen Mindestbeitrag von 3,00 EUR pro Monat. Für diese Mitglieder gilt der neue Mitgliedsbeitrag erst ab dem 01.01.2013.
Bei Zahlungsaufforderungen und bei der Begrüßung werden alle Mitglieder ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unsere Satzung einen freiwilligen höheren Beitrag von 1% des Nettojahreseinkommens empfiehlt und dass diese Einnahmen wichtig für die Arbeitsfähigkeit der Partei sind.
Die Regelungen zu Beitragsminderungen bleiben hiervon unberührt.
- Dafür
- Jens
- Christian
- Michael
- Sven
- Harry
- Dagegen
- Enthaltung
Einstimmig angenommen