BW:Bundestagswahl 2021

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Im Sommer 2021 steht die nächste Bundestagswahl an.
Diese Seite ist noch im Aufbau und wird noch für die BTW angepasst

Organisation des Bundestagswahlkampfs

Koordination

Für die Koordination der Bundestagswahl ist der Bundesvorstand zuständig. Der Bundesvorstand setzt ggf. Beauftragte als Vertreter ein.

Zuständiges Vorstandsmitglied für die Bundestagswahl 2021 ist: Borys Sobieski

Beauftragt wurden:

  • -

Aufstellungsversammlung Landeslisten

Zuständig sind die jeweiligen Landesverbände.

Bitte Termin der AV und gewählte Listen an den Bundesvorstand rückmelden.

Aufstellungsversammlungen Kreiswahlvorschläge (Direktkandidaten)

Zur Planung der Aufstellungsversammlungen ist die jeweils untere, für das Gebiet zuständige Gliederung, zuständig.

Daher bitten wir um Einhaltung einer Kommunikationskette wenn ihr euch entschieden habt, an der Bundestagswahl teilzunehmen.

Schritte zur AV

  1. Aufbringen von 3 Mitgliedern, für eine Aufstellungsversammlung
  2. Suche einer Location für eine Aufstellungsversammlung und eines Termines
  3. Infomail an die unterste Gliederung mit Bitte, zur AV einzuladen
    1. Infomail durch den Vorstand der unteren Gliederung an den Landesvorstand
  4. Einladung durch die Mitgliederverwaltung des Landesverbandes

Grundlagen

Wahlverfahren

Zur Bundestagswahl kommt eine Mischung von Wahlkreiswahl und Listenwahl zum Einsatz. Wählende haben 2 Stimmen, mit einer wählen sie einen Direktkandidaten aus ihrem Wahlkreis, mit der anderen eine Landesliste. Die Stimmen für die Landeslisten entscheiden über die Anzahl an Sitzen, die Direktmandate werden damit verrechnet. Eine Sperrklausel verlangt mindestens 5% der bundesweiten Stimmen für eine Partei, oder 3 Direktmandate um in den Bundestag einzuziehen.

Kandidaten dürfen nicht Mitglied einer anderen Partei sein, müssen aber auch nicht Piraten-Mitglied sein.

Sitzverteilung 2017

Partei Stimmenanteil Sitze
CDU 32,9 246
CDU 20,5 153
AfD 12,6 94
FDP 10,7 80
Linke 9,2 69
Grüne 8,9 67
Sonstige 5,0 --
Gesamt 76,2 (1) 709

(1) Wahlbeteiligung

Die PIRATEN erhielten 173.476 (Zweitstimmen: 93.196) Stimmen entsprechend 0,4% (0,2%).

Modalitäten der Anmeldung

  • Anzeige zur Wahlbeteiligung beim Bundeswahlleiter
  • Landeslisten => Landeswahlleiter
  • Kreiswahlkandidaten => Kreiswahlleiter

mehr dazu unter Termine

Unterstützerunterschriften

Es darf jeweils nur 1 Kreiswahlvorschlag und 1 Landesliste unterstützt werden.

Kreiswahlvorschläge (Direktkandidaten)

Mindestens 200 Wahlberechtigte des Wahlkreises (bitte mit 10-20% Puffer rechnen).

Kreiswahlkandidaten

Landeslisten

Mindestens 1/1000 der Wahlberechtigten im Bundesland, maximal aber 2000 Wahlberechtigte (bitte mit 10-20% Puffer rechnen).

Bundesland Wahlberechtigte zur BTW17* Benötigte Unterschriften Gesammelte UUs AV Termin Landesliste
Baden-Württemberg 7,8 Mio 2.000 0 XX.XX.202X -
Bayern 9,5 Mio 2.000 0 XX.XX.202X -
Berlin 2,5 Mio 2.000 0 XX.XX.202X -
Brandenburg 2 Mio 2.000 0 XX.XX.202X -
Bremen 0,5 Mio 500 0 XX.XX.202X -
Hamburg 1,3 Mio 1.300 0 XX.XX.202X -
Hessen 4,5 Mio 2.000 0 XX.XX.202X -
Mecklenburg-Vorpommern 1,3 Mio 1.300 0 XX.XX.202X -
Niedersachsen 6,1 Mio 2.000 0 XX.XX.202X -
Nordrhein-Westfalen 13,1 Mio 2.000 0 XX.XX.202X -
Rheinland-Pfalz 3,1 Mio 2.000 0 XX.XX.202X -
Saarland 0,8 Mio 800 0 XX.XX.202X -
Sachsen 3,3 Mio 2.000 0 XX.XX.202X -
Sachsen-Anhalt 1,8 Mio 1.800 0 XX.XX.202X -
Schleswig-Holstein 2,3 Mio 2.000 0 XX.XX.202X -
Thüringen 1,8 Mio 1.800 0 XX.XX.202X -
Gesamt 61,5 Mio 23.500 0/23.500 - 0/16

* Achtung, es handelt sich um geschätzte Daten von 2017

Termine

  • Eine normale Einladungsfrist für die Mitglieder genügt (vier Wochen vorher ist wohl als vernünftig anzusehen) laut Landeswahlleiterin, die Form ist unserer Satzung überlassen (Textform, d.h. email oder schriftlich).
Kandidatenaufstellung und Listenaufstellung ab dem 25.03.2020 (32 Monate nach Beginn der Wahlperiode, BWahlG § 21)
Unterschriften sammeln Ab ~April 2020 (Direkt nach der Aufstellung)
Anzeige der Wahl beim Bundeswahlleiter 97. Tag vor der Wahl 18 Uhr (Feststellung bis 79. Tag, BWahlG § 18)
Entscheidung über Zulassung zur Wahl 79. Tag vor der Wahl (BWahlG § 18)
Abgabe der Landeslisten 69. Tag vor der Wahl beim Landeswahlleiter (BWahlG § 19)
Abgabe der Kreiswahlvorschläge (Direktkandidaten) 69. Tag vor der Wahl beim Kreiswahlleiter (BWahlG § 19)
Entscheidung über Zulassung der Kreiswahlvorschläge und Landeslisten 58. Tag vor der Wahl
Wahl vrstl: Herbst 2021

Kandidatenaufstellung

ANPASSEN FÜR BTW

Wahlkreis-Weise sollten möglichst früh im Jahr 2020 Kandidaten, Ersatzkandidaten und Vertrauenspersonen festgelegt werden. Auch auf den Versammlungen können noch Kandidaten nominiert werden.

Bewerber und Ersatzbewerber einer Partei können höchstens in zwei Wahlkreisen vorgeschlagen werden. Niemand darf in einem Wahlkreis in verschiedenen Wahlvorschlägen (d.h. Bewerber und Ersatzbewerber gleichzeitig) vorgeschlagen werden.

Diese Versammlung darf frühestens 15 Monate vor Ende der aktuellen Legislaturperiode stattfinden. Als Kandidat darf jeder aufgestellt werden, der volljährig ist und zum Wahltag seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg wohnt (ausgeschlossen sind Personen, denen vor Gericht das Wahlrecht abgesprochen wurde oder für die ein Betreuer bestellt wurde).

Rein rechtlich muss der Kandidat nicht aus dem Wahlkreis stammen - aber es hat natürlich taktische Vorteile.

Aus der Versammlung gehen Wahlbewerbungen hervor (d.h. bsp. Wahlkreis A bestimmt einen Kandidaten und reicht für diesen eine Wahlbewerbung ein). Jede Wahlbewerbung muss vom Landesvorstand unterzeichnet werden, der Kandidat muss schriftlich (und unwiderruflich) seine Zustimmung erklären und für *jeden* Wahlkreis braucht man 150 Unterschriften von Wahlberechtigten aus dem Kreis.

Eingereicht werden jeweils ein Kandidat, ein Ersatzkandidat (ist optional, aber empfehlenswert) und zwei Vertrauensleute. Wahlvorschläge müssen spätestens am 59. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr beim zuständigen Kreiswahlleiter schriftlich eingereicht werden. NUR die Vertrauensleute sind Ansprechpartner der Kreiswahlleiter bzw. können Änderungen an den Wahlvorschlägen einreichen (u.A. werden sie bei Mängeln der Bewerbungen benachrichtigt).

Für Mängel bzw. Widerspruch o.Ä. bitte die Paragraphen 30ff des Landtagswahlgesetzes lesen - Pflichtlektüre für Kandidaten und Vertrauensleute!

Kandidaten und Wahlkreise

Aufgestellt/AV geladen/Gesamt: 1/2/38

Regierungsbezirk Stuttgart
Wahlkreisnummer Wahlkreisname Aufstellungsversammlung am Direktkandidat
258 Stuttgart I
259 Stuttgart II
260 Böblingen
261 Esslingen
262 Nürtingen
263 Göppingen
264 Waiblingen
265 Ludwigsburg
266 Neckar-Zaber
267 Heilbronn
268 Schwäbisch Hall - Hohenlohe
269 Backnang - Schwäbisch Gmünd
270 Aalen - Heidenheim
Regierungsbezirk Karlsruhe
Wahlkreisnummer Wahlkreisname Aufstellungsversammlung am Direktkandidat
271 Karlsruhe-Stadt
272 Karlsruhe-Land
273 Rastatt
274 Heidelberg
275 Mannheim
276 Odenwald – Tauber
277 Rhein-Neckar
278 Bruchsal – Schwetzingen
279 Pforzheim
280 Calw
Regierungsbezirk Freiburg
Wahlkreisnummer Wahlkreisname Aufstellungsversammlung am Direktkandidat
281 Freiburg
282 Lörrach – Müllheim
283 Emmendingen – Lahr
284 Offenburg
285 Rottweil – Tuttlingen
286 Schwarzwald-Baar
287 Konstanz
288 Waldshut
Regierungsbezirk Tübingen
Wahlkreisnummer Wahlkreisname Aufstellungsversammlung am Direktkandidat
289 Reutlingen
290 Tübingen
291 Ulm 27. August 2020 Anja Hirschel
292 Biberach 31. März 2020
293 Bodensee
294 Ravensburg
295 Zollernalb – Sigmaringen

Stand: 04. März 2020

Unterschriften sammeln

Nach der Wahl

Der Landeswahlleiter informiert im Staatsanzeiger über das amtliche Endergebnis der Wahl. Gewählte Bewerber werden schriftlich informiert und müssen binnen einer Woche schriftlich erklären, dass sie die Wahl annehmen. Annahmen unter Vorbehalt gelten als Ablehnung.

Einzelnachweise