BW:Bezirksverband Stuttgart/FAQ Erstattungen

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Wie reiche ich Rechnungen richtig ein?

Wenn ihr etwas für die Piraten kaufen wollt (oder schon gekauft habt), gibt es mehrere Möglichkeiten:

Ihr wollt das Geld gerne wiederhaben

Kostenerstattung

Fragt am Besten vorher, ganz einfach und formlos bei vorstand@piraten-bzv-stuttgart.de an, ob die Kosten übernommen werden.

Falls ja, schickt ihr uns die ORIGINAL Rechnung (PDFs per Mail, ansonsten per Post) zu, wenn bekannt, auch die Info zum Beschluss. Es wäre hilfreich, wenn nicht nur die Rechnung sondern auch eine Info zu Rechnung beigelegt wird( Bsp: Infostand Stgt wg. Kaperbrief, verwendet beim Infostand XY, verwendet beim Stammtisch XY) Sobald der Schatzmeister das geprüft hat, wird das Geld überwiesen.

Rechnungen die direkt an den Lieferanten bezahlt werden. Für die Zahlung gilt der Eingang der ORIGINAL-Rechnung(en) beim Schatzmeister bzw. im Postfach des BzV Stgt. Mahngebühren für zu spät eingereichte Rechnungen sind zu vermeiden !

Rechnungen sollten vom BzV Stgt. nicht in Bar abgerechnet werden. Am besten ist immer eine Überweisung der entstandenen Kosten.

Ihr wollt das Geld NICHT wiederhaben

Gar nichts tun

Wenn ihr kein Geld zurück haben wollt, braucht ihr theoretisch natürlich gar nichts tun. Das hat aber gewisse Nachteile, siehe nächster Punkt

Den Ausgabebetrag spenden

Wenn ihr einen bestimmtem Betrag für die Piraten ausgegeben habt, und das Geld nicht zurück haben wollt, könnt ihr den Betrag als Spende angeben. Das hat zwei Vorteile:

  1. wirkt sich eine Parteispende bei der Steuererklärung positiv aus
  2. erhöht den Betrag, den die Piratenpartei aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhalten kann. Dieser ist nämlich in Abhängigkeit von der Menge der engenommenen Spenden begrenzt.

Sachspenden

Unter Sachspenden fallen alle Dinge, die nicht beim nächsten Punkt (Nutzungen und Leistungen) aufgeführt sind. Grundsätzlich spricht man hier von "Zuwendung von Wirtschaftsgütern aller Art". Das können sein:

  • Material für den Infostand
  • Portokosten
  • Material zum Bau einer Infokutters
  • ...

Für die Spendenbescheinigung muss der Wert der Sache ermittelt werden. Bei neuwertigen Gegenständen wird man i.d.R. die Rechnung dazu benutzen. Man kann aber auch gebrauchte Wirtschaftsgüter spenden. Hierzu bitte auf jeden Fall Kontakt mit den Vorstand aufnehmen zwecks Wertermittlung.

Aufwandspenden

Bei den sogenannten Aufwandspenden ist alles etwas komplizierter. Das sind im Detail alle Nutzungen und Leistungen, z.B.:

  • Nutzungen;
    • die Überlassung von Kfz und Geräten
    • Zurverfügungstellung von Räumen
  • Leistungen
    • unentgeltliche Arbeitsleistung (unentgeltlicher Auftritt eines Redners, unentgeltliche Beratung eines Anwaltes)
    • ehrenamtliche Dienstleistungen innerhalb der Piraten
    • Fahrtkosten

Ausgaben aus diesem Bereich können auch gespendet werden, allerdings muss hier laut Einkommensteuergesetz ein Vorstandsbeschluss bzw. ein Vertrag zwingend vorher vorliegen, genauer gesagt:

  • ein Vorstandsbeschluss muss vorliegen, bevor der Aufwand enstanden ist
  • der Beschluss darf nicht zur Bedingung haben, dass der Betrag gespendet wird
  • die Partei muss in der Lage sein, den Aufwand zu bezahlen, unabhängig davon ob gespendet wird

Im Falle von Aufwandspenden also auf jeden Fall, bevor ihr mit irgendetwas beginnt, beim Vorstand nachfragen. Rückwirkend ist laut EStG nichts möglich.