Antragstext
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Die Mitglieder des Bezirksverbandes Südwürttemberg mögen beschließen
nachfolgende Regelung für die Urabstimmung in die Satzung zu schreiben:
"§ 10c Urabstimmung als Wahlersatz
Sollte dem Vorstand keine Möglichkeit gegeben sein, einen Parteitag
abzuhalten (aus Hygieneschutzrechtlichen Gründen oder da sich kein
Bewerber für die Austragung des Ortes auffand), ist er berechtigt eine
Briefwahl einzuberufen, die über die Entlastung und Neuwahl des
Vorstandes, als auch Änderungen hinsichtlich Satzung und Programm
entscheidet.
(1). Nach Beschluss hat der Vorstand 2 Wochen Zeit, die Briefwahl
schriftlich (primär elektronisch, falls keine Möglichkeit diesbezüglich
vorhanden ist per Brief) zu verkünden unter Benennung von
- Zeitraum mit Fristende der Kandidaturmöglichkeit unter Berücksichtigung einer Veröffentlichungsplattform, jedoch nicht unter 6 Wochen ab Verkündung
- Zeitraum mit Fristende der Antragsmöglichkeit unter Berücksichtigung einer Veröffentlichungsplattform, jedoch nicht unter 6 Wochen ab Verkündung
- dem weiteren zeitlichen Verlauf inkl. wann die Teilnahmeberechtigung gegeben ist als auch der Möglichkeit der Auszählung virtuell visuell beizuwohnen
(2) Nach Ablauf der Fristen werden die Wahlunterlagen angefertigt und
mit vorfrankiertem Rückumschlag versendet unter Benennung des
Einreichungsdatums.
(3) Zur Auszählung gezählt werden die Wahlunterlagen, die bis zum
Einreichungstermin eingegangen sind. Es zählt der Eingang an der Zählstelle.
(4) Die Öffnung der Unterlagen findet öffentlich (digital als auch,
soweit möglich, vor Ort) statt wobei direkt nach der Öffnung eines
Umschlags die Wertung durchgeführt wird.
(5) Nach vollständiger Zählung werden gewählte Personen kontaktiert, mit
der Frage ob die Wahl angenommen wird.
(6) Änderungen an Programm und Satzung treten einen Tag nach
vollständiger Zählung in Kraft.
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