BW:Bezirksverband Südwürttemberg/Urabstimmung 2020/Antragsportal/SÄA001

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Antragstitel Nachrücker
Zeitstempel 13. Dezember 2020 08:47 Uhr
Antragssteller Septerra
Antragstext Die Mitglieder des Bezirksverbandes Südwürttemberg mögen beschließen

nachfolgende Regelung für Nachrücker in die Satzung zu schreiben:

"(1b) Der Bezirksparteitag kann zusätzlich zum Vorstand eine beliebige Anzahl von Nachrückenden für den Vorstand wählen und die Reihenfolge des Nachrückens festlegen.

(1c) Scheidet ein Mitglied aus dem Vorstand aus, wird innerhalb von zwei Wochen die in der Reihe der Nachrückenden höchstgereihte Person Mitglied des Vorstands und vertritt dann die den Vorsitz führende Person. Die höchstgereihte Person kann auf das ihr dadurch übertragene Vorstandsamt zugunsten einer anderen Person auf der Nachrückliste verzichten, ohne ihren Anspruch auf ein mögliches künftiges Nachrücken oder ihre Reihung in der Liste der Nachrücker aufzugeben."

Begründung Die Amtsdauer des Bezirksverbandes liegt bei 2 Jahren. Bei einer aktuell

anhaltenden akuten Gefahr wie Corona kann auch das Leben von Vorständen (wenn auch nur indirekt beeinflusst) jederzeit schnell geändert werden. Nachrücker sind seit Jahren eine bewährte Möglichkeit, dieses Problem durch bereits legitimierte Mitglieder zu beseitigen.