BW:Arbeitsgruppen/Landtagswahl 2011/Finanzielle Hilfe für Vorstände

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Aufwandsspenden und ihre Tücken

Im Vorfeld der Landtagswahl haben diverse Vorstandsmitglieder sowohl des Landesverbandes wie auch der drei Bezirksverbände regelmäßig Fahrten zu Aufstellungsversammlungen durchzuführen, um Mitglieder bei diesen zu akkreditieren. Genau hierfür bietet sich die berüchtigte Aufwandsspende an, um den Vorständen eine kleine finanzielle Unterstützung (teilweise Steuererstattung) sowie der Partei zusätzlichen Anspruch auf staatliche Parteienfinanzierung einzubringen. Denn das atypische, besonders gegenüber kleineren Parteien, die nicht im Landtag sind, höchst unfaire Wahlsystem bringt durch den Kandidaturzwang mit sich, in allen 70 Wahlkreisen Kandidaten aufstellen zu müssen, um bestmögliche Voraussetzungen für die Landtagswahl zu schaffen. Insofern können wir uns getrost als Opfer des Systems sehen und guten Gewissens diesen Weg beschreiten, der ganz im Sinne der ursprünglich Wahlkampfkostenerstattung genannten staatlichen Parteienfinanzierung ist. - Generell wird von Aufwandsspenden nämlich abgeraten, da damit in der Vergangenheit viel Mißbrauch getrieben wurde und nur atypische Fahrtkosten geltend gemacht werden sollen: das atypische BW-Landtagswahlrecht ohne Landesliste (die man auf einer normalen Landesmitgliederversammlung wie einem Parteitag aufstellen kann) ist wie erläutert ein guter Grund dafür, zumal die anwesenden, von weiter her stammenden Vorstandsmitglieder nie Stimmrecht bei diesen Versammlungen haben, also nur eine notwendige Funktion erfüllen.

Formular vom Bundesschatzmeister

Das Folgende wendet sich in erster Linie an die Bezirks- und den Landesschatzmeister in BW, da dieser die Formulare kennen und gegenenfalls auch ausfüllen muss. - Generell sollte die Beantragung nicht später als 1 Monat nach der Fahrt erfolgen, aber unter den gegebenen Umständen und weil der Landesvorstand das auch so sieht, können wir diese Fahrten auch jetzt noch von Anfang Februar 2010 an (soweit nötig / den Umständen entsprechend überhaupt nötig) geltend machen, zumal das vorstandsinterne, gut dokumentierte Aufwendungen sind.

Neben der zunächst normal erscheinenden (Geld-)Zuwendungsbestätigung, bei der allerdings jetzt ausdrücklich Erstattung von Aufwendungen hervorzuheben bzw. "es handelt sich nicht um die Erstattung von Aufwendungen" zu verneinen ist, braucht es das entsprechende Formular hier aus dem Wiki: Reisekostenerstattung. Es geht also bei Autofahrten um die Entfernung und dafür eine Kostenpauschale pro km und für ÖPNV um die Tickets.