BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Programmkommission/Wahlprogramm
Inhaltsverzeichnis
- 1 Präambel
- 2 Demokratie, Transparenz und Privatsphäre
- 2.1 Demokratie
- 2.1.1 Mehr Bürgerbeteiligung – weniger Hürden bei Volksbegehren
- 2.1.2 Öffentliche Petitionen nach Bundesvorbild
- 2.1.3 Kein Religionsbezug in der Landesverfassung
- 2.1.4 Kostenloser Kirchenaustritt
- 2.1.5 Keine religiösen Symbole in öffentlichen Gebäuden
- 2.1.6 Gerechteres Wahlsystem
- 2.1.7 Kommunales Wahlrecht für Ausländer
- 2.1.8 Senkung des Wahlalters
- 2.1.9 Senkung des Mindestalters für Ministerpräsidenten
- 2.2 Transparenz
- 2.2.1 Informationsfreiheitsgesetz
- 2.2.2 Veröffentlichungsdienst 2.0
- 2.2.3 Vergaberegister zur Korruptionsbekämpfung
- 2.2.4 Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten
- 2.2.5 Karenzzeit für Amtsträger
- 2.2.6 Staatssekretäre abschaffen
- 2.2.7 Transparente Gesetzgebung
- 2.2.8 Transparenter Haushalt
- 2.2.9 Transparenz bei Besetzung von Ämtern
- 2.3 Datenschutz
- 2.1 Demokratie
- 3 Bildung und Forschung
- 3.1 Die drei Grundpfeiler unserer Bildungspolitik
- 3.2 Für ein soziales und demokratisches Bildungssystem
- 3.2.1 Kostenloser Kindergarten- und Kinderkrippenbesuch
- 3.2.2 Einschulungsuntersuchung
- 3.2.3 Familienfreundliche Ganztagesbetreuung an Schulen
- 3.2.4 Schulspeisung
- 3.2.5 Barrierefreies Lernen
- 3.2.6 Abschaffung von Studiengebühren
- 3.2.7 Familienfreundliche Hochschulen
- 3.2.8 Schulen demokratisieren
- 3.2.9 Erziehung zur Demokratie
- 3.2.10 Persönlichkeitsrechte der Schüler und Lehrer achten
- 3.2.11 Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaften
- 3.3 Unsere Schulkonzeption
- 3.3.1 Differenziertes, integriertes Kurssystem
- 3.3.2 Leistungsdruck und Schulstress verringern
- 3.3.3 Unterrichtsbeginn ab neun Uhr
- 3.3.4 Computer- und Vernetzungsangebote im Unterricht
- 3.3.5 Medienkompetenz
- 3.3.6 Neutralität in der Bildung
- 3.3.7 Säkularisierung der Bildung
- 3.3.8 Keine Bundeswehr an Schulen
- 3.3.9 Religions- und Ethikunterricht
- 3.4 Bessere politische und finanzielle Rahmenbedingungen
- 3.4.1 Beibehaltung der flexiblen Ausbildungs- und Hochschulstruktur
- 3.4.2 Reform des Bologna-Prozesses
- 3.4.3 Finanzierung von Bildung und Forschung
- 3.4.4 Bildungsstandards
- 3.4.5 Vergleichbarkeit und bundesweiter Rahmen
- 3.4.6 Bessere Betreuung
- 3.4.7 Bessere Ausbildung und Bezahlung von Erziehern
- 3.4.8 Gleiche Berufschancen im Lehrer- und Dozentenbereich
- 3.4.9 Einbeziehung von Fachleuten in den Schulunterricht
- 3.4.10 Einsatz von freier Software und Lehrmitteln unter freien Lizenzen
- 3.4.11 Open Access
- 3.4.12 Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern
- 3.4.13 Förderung Erwachsenenbildung
- 4 Medien, Kunst und Kultur
- 4.1 Kulturelle Vielfalt fördern
- 4.2 Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten modernisieren
- 4.3 Zugang zu Kulturgütern
- 4.3.1 Teilnahme am kulturellen Leben für alle
- 4.3.2 Jugendschutz
- 4.3.3 eSport-Vereine anerkennen
- 4.3.4 Gegen die Stigmatisierung von eSport und Computerspielen als „Killerspiele“
- 4.3.5 Abschaffung der Landesbibliotheken-Gebühren
- 4.3.6 Bessere Ausstattung von öffentlichen Bibliotheken
- 4.3.7 Digitalisierung von Büchern
- 5 Arbeit, Soziales und Gesundheit
- 5.1 Arbeitswelt
- 5.2 Sozialpolitik
- 5.3 Gesundheit
- 5.3.1 Transparenz im Gesundheitswesen
- 5.3.2 Elektronische Gesundheitskarte
- 5.3.3 Privatisierung im Gesundheitswesen
- 5.3.4 Psychiatrische Landeskliniken
- 5.3.5 Screening im Gesundheitswesen
- 5.3.6 Krebsregister
- 5.3.7 Kein Einzel-Nachtdienst in Pflegeeinrichtungen
- 5.3.8 Telemedizin
- 5.3.9 Betreuung demenzkranker Menschen
- 5.4 Für eine neue Drogenpolitik
- 6 Inneres und Justiz
- 6.1 Bürgerrechte und Datenschutz
- 6.1.1 Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen durch das Polizeigesetz
- 6.1.2 Versammlungsfreiheit schützen
- 6.1.3 Verdachtsunabhängige Personenkontrollen
- 6.1.4 Lockerung der Residenzpflicht
- 6.1.5 Öffentliche Überwachung einschränken
- 6.1.6 Keine automatisierte Kennzeichenerfassung
- 6.1.7 Biometrische Daten
- 6.1.8 Informationspflicht gegenüber Betroffenen verdeckter Ermittlungen
- 6.2 Geschützte Bürger und unabhängige Justiz
- 6.2.1 Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben
- 6.2.2 Abschaffung des freiwilligen Polizeidienstes
- 6.2.3 Bessere Ausstattung der Polizei
- 6.2.4 Polizeiarbeit im Internet
- 6.2.5 Stopp der Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet
- 6.2.6 Waffenrecht
- 6.2.7 Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten
- 6.2.8 Unabhängige Ermittlungsbehörde zur Kontrolle der Polizei
- 6.2.9 Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften
- 6.2.10 Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften
- 6.3 Bürgerfreundliche Verwaltung
- 6.3.1 Bürgerfreundliches eGovernment
- 6.3.2 Offene Dateiformate in der Verwaltung
- 6.3.3 Freie Software in der Verwaltung
- 6.3.4 Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens
- 6.3.5 Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Verwaltungsakten
- 6.3.6 Eingeschränkte Datenherausgabe durch Kommunalverwaltungen
- 6.1 Bürgerrechte und Datenschutz
- 7 Umwelt, Energie und Verbraucherschutz
- 7.1 Prinzipien
- 7.2 Energiepolitik
- 7.2.1 Dezentrale Energieversorgung
- 7.2.2 Regenerative Energien
- 7.2.3 Energieproduktion - ein zusätzliches Standbein für Landwirte
- 7.2.4 Kostentransparenz
- 7.2.5 Risikobewertung
- 7.2.6 Netzneutralität bei Energienetzen
- 7.2.7 Mindestwirkungsgrad für neue Kraftwerke
- 7.2.8 Kein Ausstieg aus dem Ausstieg
- 7.2.9 Energieeinsparung
- 7.2.10 Intelligente Stromzähler
- 7.2.11 Green IT
- 7.2.12 Kommunale Energieversorgung
- 7.3 Naturressourcen und Immissionen
- 7.4 Verbraucherschutz und Umweltinformationsrechte
- 7.4.1 Verbraucherinformation verbessern
- 7.4.2 Verbraucherzentralen stärken
- 7.4.3 Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen
- 7.4.4 Verbraucherinformation vor Ort durch Smiley-System
- 7.4.5 Transparente Kennzeichnung von Lebensmitteln
- 7.4.6 Ausbau des Landesumweltinformationsgesetzes
- 7.4.7 Unabhängige LUBW
- 7.4.8 Verbandsklagerecht
- 8 Bauen, Verkehr und Wirtschaft
- 9 Nachwort
Präambel
Wir sind die Piraten
Freiheitsrechte und die Gestaltung der modernen Informations- und Wissensgesellschaft im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger sind die Kernanliegen der Piratenparteien in ganz Europa und weltweit – und natürlich auch bei uns in Baden-Württemberg.
Am 10. September 2006 wurde die Piratenpartei Deutschland in Berlin gegründet. Während des Wahlkampfs zur Europawahl und Bundestagswahl 2009 erlebte die Piratenpartei einen raschen Mitgliederzuwachs. Bei der Bundestagswahl konnte sie als neue Partei sofort 2% der Stimmen erreichen. Für die schwedische Schwesterpartei sitzen zwei Abgeordnete im Europaparlament.
Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute sowie in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasanten Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte im Bereich der Informationstechnologien in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese alle Lebensbereiche und führt zu tiefgreifenden Veränderungen der Gesellschaft. Die Piratenpartei möchte dazu beitragen, dass die Chancen dieser Entwicklungen genutzt werden und kämpft dafür, die Gefahren des Missbrauchs abzuwenden.
Informationelle Selbstbestimmung, freier Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind auch in Baden-Württemberg die Grundpfeiler der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts. Nur auf dieser Basis kann eine von den Bürgern getragene, sozial gerechte, freiheitlich-demokratische Grundordnung bewahrt werden. Die Piratenpartei ist Teil einer weltweiten Bewegung, die diese Ordnung zum Vorteil Aller mitgestalten will.
Unsere Ziele
Grundrechte verteidigen
Die Piratenpartei setzt sich für einen stärkeren Schutz und die unbedingte Achtung der Menschen- und Bürgerrechte ein. Die gesamte Politik muss diese Rechte zum Maßstab ihres Handelns machen.
Informationelle Selbstbestimmung
Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss garantiert werden. Dies gilt dem Staat gegenüber ebenso wie im Wirtschaftsbereich. Wir wollen weder den gläsernen Bürger noch den gläsernen Konsumenten.
Transparenz
Alles staatliche Handeln muss transparent und für jeden nachvollziehbar sein. Nach unserer Überzeugung ist dies unabdingbare Voraussetzung für eine moderne Wissensgesellschaft in einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung. Eine von Lobbyisten bestimmte Politik des Hinterzimmers zerstört diese Ordnung.
Freie Bildung
Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Wir setzen uns dafür ein, jedem Menschen unabhängig von seiner sozialen Herkunft ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen der Gesellschaft und der Wirtschaft, da nur durch den Erhalt, die Weitergabe und die Vermehrung von Wissen auf Dauer Fortschritt und gesellschaftlicher Wohlstand gesichert werden können.
Keine Patente auf Allgemeingüter
Wir lehnen Patente auf Lebewesen und Gene, auf Geschäftsideen und auch auf Software ab, weil sie die breite wirtschaftliche Entfaltung und die Entwicklung der Wissensgesellschaft behindern, weil sie unkontrollierbare und krisenanfällige Machtkonzentrationen schaffen, weil sie allgemeine Güter ohne angemessene Gegenleistung privatisieren und weil sie kein Erfindungspotenzial im ursprünglichen Sinne besitzen.
Open Access
Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl schöpferischer Tätigkeiten finanziert. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit frei zur Verfügung stehen.
Faires Urheberrecht
Das Urheberrecht muss den Anforderungen der sich entwickelnden Informationsgesellschaft angepasst werden und die Bedürfnisse von Konsumenten und Produzenten gleichermaßen berücksichtigen. Eine Gesellschaft, in der die Grenzen zwischen Konsumenten und Produzenten immer mehr verschwinden, kann sich nicht am Urheberrecht einer Kulturepoche passiver Konsumenten orientieren.
Die Piraten in Baden-Württemberg
Die Piratenpartei Deutschland hat inzwischen Landesverbände in allen Bundesländern. Der Landesverband Baden-Württemberg wurde am 25. November 2007 in Karlsruhe gegründet.
Unsere politischen Ziele wollen wir auch auf Landesebene umsetzen. Wir engagieren uns in unserem Bundesland vor allem für bessere Bildungschancen, mehr Transparenz in der Politik, mehr Mitbestimmung und für die Wahrung der Grundrechte.
Baden-Württemberg ist eines der erfolgreichsten Bundesländer. Dies betrifft die wirtschaftliche Stärke, die Lebensqualität und den Bildungsbereich gleichermaßen. Wir engagieren uns dafür, dass dies auch unter sich wandelnden wirtschaftlichen, technologischen und sozialen Rahmenbedingungen so bleibt.
Die folgenden Vorschläge für eine zukünftige Politik in Baden-Württemberg haben wir auf Basis unserer Grundsätze und des Parteiprogramms der Piratenpartei Deutschland erstellt.
Demokratie, Transparenz und Privatsphäre
Demokratie
Es ist Ziel der Piratenpartei, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu stärken. Wir Piraten streben eine gleichberechtigte Teilhabe jedes einzelnen Mitbürgers an demokratischen Prozessen an.
Es ist in der Gesellschaft des digitalen Zeitalters ein Leichtes, große Mengen an Informationen zu durchsuchen und jedem zugänglich zu machen. Der Austausch von Informationen wird zunehmend einfacher und schneller. Das alles ermöglicht ganz neue und vorher undenkbare Lösungsansätze für die Verteilung von Macht im Land. Vor allem dezentrale Verwaltungen und die unmittelbare Beteiligung an der Politik werden auf diese Weise realisierbar.
Mehr Bürgerbeteiligung – weniger Hürden bei Volksbegehren
Die Piratenpartei steht für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. Daher setzen wir uns auch ganz konkret für eine Förderung von Volksabstimmungen und eine Vereinfachung von Volksbegehren ein.
Für ein Volksbegehren in Baden-Württemberg müssen bisher in 14 Tagen über eine Million Unterschriften (16,7% der Wahlberechtigten) gesammelt werden. Zum Unterschreiben müssen sich die Bürger auch noch in Amtsräumen einfinden. Unter diesen Bedingungen verwundert es nicht, dass es hier noch kein einziges erfolgreiches Volksbegehren gab. Im zweiten Volksentscheid-Ranking des Mehr Demokratie e.V. landete unser Bundesland auf dem vorletzten Platz (Note 5,3).
Wir schließen uns den Forderungen des Vereins an: Die Sammelfrist soll auf sechs Monate ausgedehnt und die Anzahl der benötigten Unterschriften auf 5% (zurzeit ca. 376.000) gesenkt werden. Neben dem Auslegen in Amtsräumen soll auch ein freies Sammeln gestattet sein.
Wir setzen uns zudem dafür ein, jedes zugelassene Volksbegehren grundsätzlich öffentlich im Landtag zu behandeln. Weiterhin wollen wir bei Volksabstimmungen die Abschaffung oder zumindest die Senkung der Mindestzahl an Ja-Stimmen (Zustimmungsquoren).
Öffentliche Petitionen nach Bundesvorbild
Jedermann hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Der Petitionsausschuss des Landtags vermittelt jedes Jahr bei über tausend Petitionen. Diese werden von Betroffenen vorwiegend gegen Behörden- und Gerichtsentscheidungen eingereicht.
Zusätzlich möchten wir den Bürgern Wege ermöglichen, an der Gesetzgebung mitzuwirken. Dazu gehören auch öffentliche Petitionen, die über ein ePetitions-Portal (nach Vorbild des Bundestages) zum gesellschaftlichen Diskurs einladen. Mitzeichnerunterschriften sollen auch online gesammelt werden können. Petenten mit einer signifikanten Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Landtag erhalten.
Kein Religionsbezug in der Landesverfassung
Ein weltlicher und demokratischer Staat steht für die Achtung von Menschen unabhängig von ihren religiösen Ansichten. Wir fordern ein Bekenntnis zu allgemeingültigen Werten, auf denen die Gesellschaft aufbaut, statt des spezifischen Religionsbezugs.
Deutschland garantiert als weltlicher Staat Religionsfreiheit. Religiöse und religionsfreie Weltanschauungen sind Privatsache und die Freiheit der Wahl sowie Gleichbehandlung ist durch eine Verfassung ohne Bezüge zu einem Gott oder einer bestimmten Religion zu garantieren.
Kostenloser Kirchenaustritt
Jeder Mensch sollte unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft selbst bestimmen können. In Baden-Württemberg werden teilweise bis zu 60€ für einen Kirchenaustritt verlangt. Wir möchten, dass Eintritt, Austritt und Wechsel zwischen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften kostenlos ist.
Keine religiösen Symbole in öffentlichen Gebäuden
Das Anbringen von religiösen Symbolen in öffentlichen Gebäuden verletzt die Religionsfreiheit von Angehörigen anderer Religionen und Menschen ohne Religion. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht sowie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt. Wir möchten daher dafür sorgen, dass diese religiösen Symbole aus öffentlichen Gebäuden, vor allem auch den öffentlichen Schulen, entfernt werden.
Gerechteres Wahlsystem
Das in Baden-Württemberg verwendete Wahlsystem bei Landtagswahlen mit einer gemeinsamen Stimme für Partei und Direktkandidat benachteiligt kleine Parteien. Um landesweit wählbar zu sein, muss eine Partei in jedem Wahlkreis Direktkandidaten aufstellen.
Stattdessen möchten wir wie im Bund und in den meisten anderen Bundesländern ein Wahlsystem mit zwei getrennten Stimmen einführen. Dieses ist so zu gestalten, dass es nicht länger zu negativen Stimmgewichten kommen kann.
Kommunales Wahlrecht für Ausländer
Wir setzen uns für ein kommunales Wahlrecht für Bürger ausländischer Staaten ein, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Baden-Württemberg soll sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes einsetzen.
Senkung des Wahlalters
Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit 16 beginnen viele Heranwachsende eine Berufsausbildung. Ihre Lebensumstände werden stark durch Entscheidungen in Kommunen und Land beeinflusst.
Junge Politik ist nachhaltige Politik. Noch bestimmt der demografische Wandel die Politik. Deshalb müssen die Belange der kommenden Generationen gestärkt werden. Wir setzen uns für ein kommunales Wahlalter von 14 Jahren und das Wahlrecht auf Landesebene ab 16 Jahren ein. Dadurch wird die Politik die junge Generation entdecken, was auch dem Bildungssystem zugutekommt. Zudem gleicht die Herabsetzung des Wahlalters die Nachteile der fünfjährigen Wahlperiode aus: die Mehrheit der Erstwähler wird dadurch über 18 Jahre alt sein, statt wie bisher über 20 Jahre.
Mit der Senkung des Wahlalters (nach Bremer Vorbild) sollen in den Schulen demokratische Wissensgrundlagen rechtzeitig vermittelt werden.
Senkung des Mindestalters für Ministerpräsidenten
Wir wollen das Mindestalter für das Amt des Ministerpräsidenten von bisher 35 Jahren aufheben. Die Wahlfreiheit des Landtages soll nicht durch das Alter eines möglichen Kandidaten eingeschränkt sein.
Transparenz
„Wissen ist Macht“ wird bislang eher als Legitimation dafür verwendet, Wissen für sich zu behalten, abzuschotten und zu monopolisieren. Eine erfolgreiche Gesellschaft des 21. Jahrhunderts muss den Satz erweitern zu „Wissen ist Macht – wenn es allen gehört“. Denn eingesperrtes Wissen ist gesellschaftlich totes Wissen und nutzt zunächst nur dem, der daraus „Kapital“ schlägt.
Umweltschutz-Organisationen, Bürgerrechtsgruppen, Verbraucherschützer und viele andere Organisationen und Initiativen, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, warten z.B. darauf, dass die öffentliche Verwaltung ihre Informationsschätze teilt und nicht versteckt. Die Piratenpartei versteht sich als Vertreterin dieser Gruppen.
Damit der Bürger seiner Kontrollpflicht dem Staat gegenüber nachkommen kann, muss dieser offen und transparent aufgestellt sein. Die Demokratie wird gestärkt, wenn mehr Mitwirkungsmöglichkeiten und Einblicke in die Abläufe von Politik und Verwaltung gewährt werden. Durch Einsicht in die Staatsgeschäfte können Korruption, Bürokratie und Lobbyismus erkannt werden. Inkompetenzen und Versäumnisse werden schneller aufgedeckt.
Informationsfreiheitsgesetz
Die Intransparenz staatlicher Strukturen in Baden-Württemberg erschwert es den Bürgerinnen und Bürgern, sich zu beteiligen oder die Politik zu überprüfen. Dabei ist für effektive politische Teilhabe dringend ein zeitgemäß gestalteter Zugang zu Fakten notwendig. Um dies zu ermöglichen, haben der Bund und elf andere Bundesländer bereits ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingeführt, mit dem jeder das Recht auf Akteneinsicht oder einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden und Verwaltung hat. Wir fordern daher auch in Baden-Württemberg die Einführung eines Rechts auf Akteneinsicht und Abkehr vom Prinzip der Amtsverschwiegenheit.
Die derzeitige Praxis der Ablehnung von Auskunftsansprüchen unter dem Vorwand von Geschäfts- oder Amtsgeheimnissen sowie die Verschleppung und Verhinderung solcher Ansprüche durch langsame Bearbeitung, hohe Gebühren und Auslageerstattungen halten wir für bürgerfeindlich. Wir fordern daher eine Deckelung der Gebühren und Auslagen sowie Fristen für die Auskunftserfüllung ein, verbunden mit Sanktionen bei Nichterfüllung. Schon beim Anlegen neuer Akten muss die Verwaltung deren mögliche Veröffentlichung mit berücksichtigen.
Veröffentlichungsdienst 2.0
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber sich über geltendes Recht - Vorschriften, Erlasse, Verordnungen oder Entscheidungen - zu informieren, könnte heute wesentlich einfacher sein. Wir planen eine zentrale Anlaufstelle im Internet, die neben Rechtsprechung und Gesetzgebung auch Verordnungen, Umsetzungsrichtlinien, Berichte, Empfehlungen, Analysen, amtliche Bekanntmachungen, Gesetzesentwürfe und sonstige Drucksachen von Land und Kommunen enthält, komplett mit Suchfunktion, Änderungsverfolgung, Querverweisen und Kommentarmöglichkeit.
Unser Konzept umfasst auch eine Lizenz, die eine (auch kommerzielle) Weiterverwendung der Texte zulässt. Dabei soll auf Schnittstellen für die automatische Abfrage und die Verwendung von offenen Datenformaten geachtet werden. Von diesem einfachen Zugriff profitieren alle Bürger und Unternehmen. Auch die Arbeit der staatlichen Stellen (Verwaltung, Gerichte, Landtag) wird durch eine einheitliche Plattform für die Veröffentlichung von Dokumenten und Daten erleichtert.
Vergaberegister zur Korruptionsbekämpfung
Wir wollen ein Vergaberegister schaffen, mit dessen Hilfe bereits auffällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorbild dienen.
Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten
Die Höhe und Herkunft aller Einnahmen aus Nebentätigkeiten müssen einzeln und in vollem Umfang veröffentlicht werden. Dazu ist ein Modell erforderlich, das über die Regelungen auf Bundesebene hinausgeht. Das dreistufige System reicht nicht aus, da die höchste Stufe von 7000 Euro nichts darüber aussagt, wie hoch die Nebeneinkünfte tatsächlich ausfallen. Um mögliche Interessenkonflikte erkennen zu können, müssen die zusätzlichen Einkünfte offengelegt werden.
Karenzzeit für Amtsträger
Die Verpflichtung eines Amtsträgers gegenüber dem Gemeinwohl darf nicht durch Zuwendungen aus der Wirtschaft untergraben werden.
Ergänzend zu den existierenden Vorschriften zu Nebentätigkeiten möchten wir nach Ende der Amtszeit eine Karenzzeit von mindestens drei Jahren einführen. In diesem Zeitraum müssen ehemalige Amtsträger eine Erwerbstätigkeit genehmigen lassen, die den ehemaligen Zuständigkeitsbereich betrifft. Ein unabhängiger Ethikrat prüft diese Erwerbstätigkeit und spricht eine öffentliche Empfehlung aus. Falls dem ehemaligen Amtsträger eine Tätigkeit untersagt wird, wird die Zahlung des Übergangsgeldes auf seinen Antrag hin verlängert.
Die Regelung soll für Mitglieder der Landesregierung, Staatssekretäre, Beamte und kommunale Wahlbeamte gelten.
Staatssekretäre abschaffen
Wir sehen für den Posten des politischen Staatssekretärs in den baden-württembergischen Ministerien keine Notwendigkeit. Oft genug dient diese Funktion nur dem Postengeschacher, um im Kabinett parteipolitischen Proporz zu gewährleisten. Den Posten des politischen Staatssekretärs wollen wir daher abschaffen.
Transparente Gesetzgebung
Um die Entstehung von Gesetzen nachvollziehen zu können, wollen wir schon die Referentenentwürfe von Gesetzen sowie das Ergebnis der Verbändeanhörung öffentlich machen. Jeder Bürger soll Stellung zu Gesetzesvorhaben nehmen können. Wir wollen verhindern, dass Vertreter von Verbänden oder Unternehmen Gesetze schreiben.
Transparenter Haushalt
Die Transparenz im Haushalt des Landes und bei der Verwendung von sonstigen Landesmitteln muss dringend verbessert werden. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sind nicht im erforderlichen Maße gewährleistet. Die Haushalte der überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Stiftungen wie der Landesstiftung sollten unter verstärkter parlamentarischer Kontrolle stehen. Für die Haushaltspläne der Kommunen wollen wir die Pflicht zur Veröffentlichung der Entwürfe und der verabschiedeten Haushaltssatzung einschließlich des Stellenplans in der Gemeindeordnung verankern.
Transparenz bei Besetzung von Ämtern
Wir fordern eine Verbesserung der Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen Aufsichtsgremien. Darunter fallen zum Beispiel die Beigeordneten in großen Kreisstädten oder Verwaltungsräte. Diese sollen sich vorab nach dem Muster der Vorstellung von EU-Kommissaren im Europäischen Parlament in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten und Bürgern stellen müssen. Damit wollen wir vermeiden, dass diese Positionen nur nach Parteiproporz besetzt werden. Die Landräte sollen direkt durch die Bevölkerung in den Landkreisen gewählt werden.
Datenschutz
Der Anspruch der Gesellschaft auf Wissen endet dort, wo die Privatsphäre beginnt. Persönlichkeitsrechte wie die informationelle Selbstbestimmung sind Grundpfeiler für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates. Datenschutz ist ein Grundrecht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon 1983 festgestellt, als es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung begründete.
Mit Wandlung zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft gewinnt der Datenschutz an existentieller Bedeutung - für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt. Immer mehr Informationen über unser tägliches Leben liegen heute in elektronischer Form vor und können automatisiert verarbeitet und zusammengeführt werden.
Deswegen gilt es, die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) noch konsequenter in den Vordergrund zu stellen, denn Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht, sondern insbesondere durch organisatorische.
Datenschutz in die Landesverfassung
Wir möchten die Bedeutung des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch durch die Verankerung in der Landesverfassung hervorheben.
Stärkung des Landesdatenschutzbeauftragten
Ein starker Datenschutz setzt handlungsfähige Datenschützer voraus. Aus diesem Grund soll nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins das Amt des Landesdatenschutzbeauftragten zu einem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz umgebaut werden. Dieses soll in Zukunft auch für den nichtöffentlichen Bereich und für Auskünfte nach dem von uns geforderten Informationsfreiheitsgesetz zuständig sein. Dazu muss diese Institution auch personell deutlich ausgebaut werden.
Modernes Datenschutzrecht
Unser aktuelles Landesdatenschutzrecht orientiert sich noch an der überkommenen Vorstellung, dass Datenverarbeitung an einer zentralen Stelle stattfindet. Deswegen wollen wir es entsprechend modernisieren.
Das überarbeitete Gesetz muss sich an den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen orientieren. Dazu gehört neben dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch das Vertraulichkeits- und Integritätsgrundrecht. Es soll außerdem transparenter gestaltet werden, indem wir unnötige Spezialregelungen entfernen.
Zertifizierter Datenschutz
Wir wollen für die Datenschutzumsetzung in Unternehmen und öffentlichen Stellen eine rechtlich anerkannte freiwillige Prüfung (Audit) einführen. Weiterhin möchten wir ein Datenschutz-Zertifikat einführen, das Bemühungen um einen besseren Datenschutz bescheinigt. Datenschutz kann so auch zu einem Wettbewerbsvorteil werden.
Bildung und Forschung
Jeder Mensch hat das Grundrecht auf freien Zugang zu Information, Bildung und Kultur. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft essentiell, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Mit diesem Ziel ist die Hauptaufgabe institutioneller Bildung die Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Persönlichkeit.
Zugleich ist Bildung ein elementarer Teil der kulturellen Entwicklung einer Gesellschaft - nur wer entsprechendes Wissen erworben hat, kann am gesellschaftlichen und kulturellen Leben vollumfänglich teilnehmen.
Baden-Württemberg schneidet bei einschlägigen Untersuchungen des Bildungsbereichs in der Regel überdurchschnittlich gut ab. Dies verdankt das Land nicht nur einer engagierten Lehrerschaft, sondern auch der Sozialstruktur im mittelständisch geprägten Südwesten, die von den wirtschaftlichen Verwerfungen innerhalb Europas bislang weitgehend verschont blieb.
Mit sinkender Wirtschaftskraft, Einschnitten im Sozialsystem und einer weiterhin familienunfreundlichen Entwicklung der Arbeitswelt könnte sich dies in den kommenden Jahren dramatisch ändern. Darauf ist die Bildungspolitik der Landesregierung wenig vorbereitet.
Die Piratenpartei Baden-Württemberg möchte sich auch im Bildungsbereich nicht auf den Lorbeeren vergangener Jahre ausruhen. Wir werden daran mitwirken, unser Bildungssystem zukunftstauglich zu machen und stärker an den Begabungen, Talenten und Interessen der Kinder und Jugendlichen auszurichten. Dabei sollen auch die Erfahrungen der Lehrenden berücksichtigt werden.
Die drei Grundpfeiler unserer Bildungspolitik
1. Freier Zugang zu Bildung
Der freie Zugang zu Bildungseinrichtungen ist im Interesse Aller. Deshalb ist es Aufgabe der gesamten Gesellschaft, eine leistungsfähige Bildungsinfrastruktur zu finanzieren und gebührenfrei zur Verfügung zu stellen: Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft und in eine stabile Demokratie. Bildungsgebühren jeglicher Art schränken den Zugang zu Bildung ein. Aus diesem Grund befürworten wir die Lehrmittelfreiheit und den verstärkten Einsatz von lizenzfreien Werken zur Vermittlung von Wissen.
2. Bildung als Teil der individuellen Entwicklung
Jeder Mensch ist ein Individuum mit persönlichen Neigungen, Stärken und Schwächen. Institutionelle Bildung soll daher den Einzelnen unterstützen, seine Begabungen zu entfalten, Schwächen abzubauen und neue Interessen und Fähigkeiten zu entdecken. Neben starren Lehr- und Stundenplänen werden auch manche Formen der Leistungsbewertung diesen Forderungen nicht gerecht. Insbesondere die Bewertung von Verhalten nach einem vorgegebenen Normenraster, z.B. Kopfnoten, lehnen wir ab.
3. Demokratisierung der Bildung
Wir setzen uns für eine Demokratisierung der Schul- und Bildungslandschaft ein.
Das bedeutet für uns die stärkere Beachtung der Persönlichkeitsrechte von Auszubildenden, Praktikanten, Trainees, Schülern und Studenten ebenso wie die der Lehrenden. Wir wollen die Demokratisierung des Bildungsbereichs auf allen Ebenen unter anderem durch weitergehende Rechte für die Schülermitverwaltungen und die Studierendenschaften erreichen.
Für ein soziales und demokratisches Bildungssystem
Kostenloser Kindergarten- und Kinderkrippenbesuch
Der Besuch einer vorschulischen Einrichtung kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Kinder in der Grundschule leichter lernen und sich besser in einer Gruppe zurechtfinden. Gleichzeitig können Kindergärten, Kinderkrippen und andere Kindertagesstätten maßgeblich zur Entlastung berufstätiger Eltern beitragen und es manchen Eltern überhaupt erst ermöglichen einen Beruf auszuüben.
Deshalb wollen wir es aus Landesmitteln ermöglichen, dass der Besuch von Kindergärten nach dem dritten Lebensjahr und der Besuch von Kinderkrippen bereits nach dem ersten Lebensjahr für jedes Kind kostenlos angeboten wird. Damit erhalten alle Kinder, unabhängig von ihrem familiären und gesellschaftlichen Hintergrund, möglichst gleiche Voraussetzungen für ihren weiteren Bildungsweg.
Einschulungsuntersuchung
Wir lehnen Teile der neukonzipierten Einschulungsuntersuchung (ESU) ab. Das flächendeckende Abfragen, Speichern und Weiterleiten von persönlichen Daten widerspricht den Grundsätzen des Datenschutzes und den Persönlichkeitsrechten von Eltern und Kindern.
Viele der im Elternfragebogen abgefragten Informationen sind entweder für die Einschulung nicht relevant (z.B. Bildungsstand der Eltern) oder können von den Eltern gar nicht objektiv angegeben werden (z.B. „Boshaftigkeit“ des Kindes).
Die Grundsätze der Datensparsamkeit und des Datenschutzes müssen bei einer weiteren Überarbeitung der ESU stärker als bisher berücksichtigt werden. Eltern sollen sich zudem umfassend über alle zu ihrem Kind gespeicherten Daten informieren können.
Familienfreundliche Ganztagesbetreuung an Schulen
Staatliche Bildungseinrichtungen müssen den Familien dabei helfen, den Anforderungen des heutigen Familien- und Berufslebens gerecht zu werden. Dafür soll mit Landesunterstützung an allen Schulen ein Angebot zur Ganztagesbetreuung bereitgestellt werden.
Das Betreuungsangebot ergänzt den Unterricht um zusätzliche Bildungsmöglichkeiten und Aktivitäten. Neben Wahlfächern, Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe soll ein möglichst breites Angebot an kulturellen oder sportlichen Tätigkeiten ermöglicht werden. Dabei ist die Zusammenarbeit mit Vereinen zu beiderseitigem Vorteil ausdrücklich erwünscht.
Schulspeisung
Eine gesunde Ernährung ist aus Gründen der körperlichen und geistigen Entwicklung und der Konzentrationsfähigkeit der Kinder wichtig. Berufstätige Eltern, besonders Alleinerziehende, haben nicht immer die Möglichkeit, ihren Kindern ein Mittagessen zu bieten. Schulspeisungen können dazu beitragen, dass sich ihre Kinder trotzdem ausgewogen ernähren. Wir fordern daher die Einführung vollwertiger Schulspeisungen an allen Schulen und Kindertagesstätten.
Die Finanzierung dieser Schulspeisungen ist so zu gestalten, dass alle Schüler unabhängig von der sozialen oder finanziellen Lage der Familie diskriminierungsfrei daran teilnehmen können. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, ob die Verwaltungskosten für die Essensgebühren die Einnahmen übersteigen und eventuell eine vollständig kostenlose Schulspeisung günstiger wäre.
Barrierefreies Lernen
In Baden-Württemberg ist für Kinder mit besonderem Förderbedarf das Risiko einer Sonderschuleinstufung und der daraus folgenden Ausgrenzung aus dem Regelschulbetrieb im internationalen Vergleich besonders hoch. Der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung wirkt sich, wie internationale Studien beweisen, auf den Lernerfolg beider Gruppen positiv aus. Deshalb wollen wir das hierzulande betriebene Modell der Sonderschule soweit möglich verlassen und eine Schule für alle ermöglichen. Dies erfordert unter anderem bauliche Maßnahmen zum barrierefreien Zugang an Schulen.
Abschaffung von Studiengebühren
Jeder Mensch hat das Recht auf die Teilhabe an der Gesellschaft, auf Bildung und kulturelle Betätigung. Finanzielle Zusatzbelastungen halten vom Studieren ab. Wir wollen daher die Abschaffung der Studiengebühren und weiterer finanzieller Zusatzbelastungen für Studierende wie Verwaltungsgebühren, um barriere- und kostenfreie Bildung für alle zu realisieren. Das Land muss dafür Sorge tragen, dass den Universitäten und studentischen Organisationen die finanziellen Ausfälle ersetzt werden.
Familienfreundliche Hochschulen
Hochschulen sollen familienfreundlicher gestaltet werden. Dies betrifft sowohl die Arbeit in Forschung, Lehre und Verwaltung als auch das Studium. Eine akademische Karriere muss parallel zur Kindererziehung möglich sein. Hierzu sollen verstärkt Teilzeitstellen angeboten werden – gerade auch für Professoren, Doktoranden und den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Parallel dazu muss die Kinderbetreuung an Hochschulen ausgebaut werden, so dass für alle Kinder von Studierenden oder Angestellten der Universität Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.
Schulen demokratisieren
Selbstbestimmung an der Schule durch das Lehrerkollegium und ein Mitbestimmungsrecht der Schüler schafft faire Arbeitsstrukturen. An die demokratischen Entscheidungen des Kollegiums ist nach unserer Konzeption auch der Rektor gebunden. Die Schülermitverwaltung muss in Schülermitbestimmung umgestaltet werden, um eine Teilhabe an Entscheidungen zu ermöglichen.
Erziehung zur Demokratie
Die gelebte Vermittlung der Grundprinzipien unserer demokratischen Staats- und Gesellschaftsform ist eine der Aufgaben staatlicher Bildungseinrichtungen. An allen baden-württembergischen Schulen sollen deshalb schrittweise Klassenräte und Schülerparlamente eingeführt werden. Durch die frühe Möglichkeit, sich an (schul-)politischen Entscheidungen zu beteiligen und Themen zu erarbeiten, wollen wir auch der Politikverdrossenheit unter Jugendlichen vorbeugen. Außerdem können Kinder und Jugendliche demokratische Prinzipien und Werte auf diese Art und Weise kennen und schätzen lernen, wodurch sie kritischer mit extremistischem Gedankengut umgehen können. Parallel hierzu wollen wir den gesellschaftskundlich-politischen Unterricht ausbauen.
Persönlichkeitsrechte der Schüler und Lehrer achten
Die Privat- und Intimsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Schülern und Lehrern müssen gewahrt bleiben. Videoüberwachung und private Sicherheitsdienste haben keinen Platz in Schulen. Präventive Durchsuchungen und Kontrollen oder Urinuntersuchungen sind zu unterlassen. Die Unschuldsvermutung gilt auch für Schüler. Diese unter Generalverdacht zu stellen, zerstört das Vertrauen zu Schule und Lehrern, ohne welches Unterricht und Erziehung nicht möglich sind.
Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaften
Verfasste Studierendenschaften demokratisieren die Universitäten, eine Wiedereinführung ist längst überfällig. Nach dem Verbot in den 70er Jahren haben alle Bundesländer bis auf Bayern und Baden-Württemberg die verfassten Studierendenschaften wieder zugelassen. Das Verbot entbehrt damals wie heute jeglicher Grundlage. Wir fordern daher die Aufhebung des Verbots, um studentische Mit- und Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Unsere Schulkonzeption
Untersuchungen zeigen, dass das bisherige weitgehend starre Schulsystem mit seiner Dreigliedrigkeit und dem fest eingeteilten Klassensystem problematisch ist. Wir wollen stattdessen eine flexible und modulare Unterrichtsstruktur einführen.
Politisch gibt es gerade in Baden-Württemberg den Trend zu ständigen Miniaturreformen, welche die eigentlichen Probleme gar nicht erst angehen. Wir schlagen stattdessen grundlegende Veränderungen der Rahmenbedingungen im Schulsystem vor, die bewährte Reformideen aufgreifen, welche aus ideologischen Gründen oder aus Kostengründen immer wieder zurückgestellt oder nicht umgesetzt wurden.
Ziel unserer Schulpolitik ist die optimale Förderung der Schüler. Diese wird durch eine freiwillige Ganztagesbetreuung erleichtert, die flächendeckend ermöglicht werden soll und in der eine örtliche Kooperation mit schulexternen Trägern wie Vereinen oder Musikschulen angestrebt wird.
Weitere alternative Schulkonzepte müssen in Baden-Württemberg möglich sein und parallel zu den bisherigen Schulformen existieren dürfen. Den Schulen sind hier auf Wunsch von Eltern, Schülern und Schulträgern durch eine entsprechende Reform des Landesschulgesetzes mehr Mitsprachemöglichkeiten einzuräumen.
Differenziertes, integriertes Kurssystem
Die bisherige Unterteilung in Schularten und Klassenstufen ist zu unflexibel, um auf die Leistung der Schüler eingehen zu können – verfehlt ein Schüler in einem Fach die angeforderte Leistung, müssen alle Fächer wiederholt werden, erbringt er geforderte Leistungen schneller, hat er keine sinnvolle Möglichkeit, seine schulische Laufbahn zu beschleunigen.
Wir fordern daher die Einführung eines differenzierten, integrierten Kurssystems in den Regelschulunterricht. Die Schüler können hier in flexibler Reihenfolge Kurse in den unterschiedlichen Gebieten belegen. Der Lerninhalt setzt sich dabei aus Pflicht- und Wahlkursen zusammen. Anstelle der Wiederholung einer ganzen Klassenstufe tritt hier bei unzureichenden Leistungen die Wiederholung – gegebenenfalls auf einem anderen Niveau oder mit anderen Fördermöglichkeiten – des entsprechenden Kurses.
Mit diesem neuen Standard wollen wir den individuellen Lerntypen und Neigungen der Kinder und Jugendlichen gerecht werden. Unser Ziel ist die gemeinsame Förderung schwächerer und leistungsstärkerer Schüler.
Leistungsdruck und Schulstress verringern
Überfüllte Lehrpläne und Lernstandserhebungen sind hohe Stressfaktoren und setzen die Schüler unnötig unter Druck. Die Bildungspläne müssen angepasst werden, besonders der Bildungsplan des Gymnasiums mit einer nun verkürzten zwölfjährigen Schullaufbahn. Statt Lernstandserhebungen wie PISA oder VERA, die nur den Wissensstand messen, sollen langfristige Evaluationsverfahren eingesetzt werden, die auch die Selbstreflexion der Schüler einbeziehen und somit die Lernprozesse unterstützen.
Unterrichtsbeginn ab neun Uhr
Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, den Unterricht später beginnen zu lassen.
Startet der Unterricht erst um neun Uhr, sind die Schüler ausgeschlafen. Das macht den Unterricht in den ersten Stunden effektiver als bisher. Außerdem ist so Zeit für ein Frühstück mit der Familie. Betreuungsangebote in der Schule vor Unterrichtsbeginn müssen vorhanden sein. Die Entscheidung über den Unterrichtsstart sollen die Schulen gemeinsam mit Schülern und Eltern treffen dürfen.
Computer- und Vernetzungsangebote im Unterricht
Für die Vermittlung von Lehrinhalten sollen verstärkt Computer zum Einsatz kommen. Schüler sollen sich Kursinhalte anhand aufgezeichneter Vorlesungen, per Videokonferenz oder mit Hilfe interaktiver Programme aneignen können.
Medienkompetenz
Internet und moderne Medien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Wir möchten, dass staatliche Bildungseinrichtungen verstärkt auf diese Veränderungen reagieren und wollen die fächerübergreifende Vermittlung von Medienkompetenz in allen Bildungs- und Erziehungsbereichen einführen.
Neutralität in der Bildung
Die Bildungsinhalte im naturwissenschaftlichen Bereich müssen auf fundierten und belegbaren Erkenntnissen basieren. Wissen soll von einem möglichst neutralen Standpunkt aus vermittelt werden. Dies beinhaltet vor allem eine sachliche Darstellung, die Ausgewogenheit der Standpunkte und eine kritische Quellenbewertung.
Säkularisierung der Bildung
Wo Menschen unterschiedlichen Glaubens zusammenleben, müssen staatliche Bildungseinrichtungen weltanschaulich neutral sein. Der bisher in Landesverfassung und Schulgesetz vorhandene Religions- und Gottesbezug sollte deswegen gestrichen werden.
Keine Bundeswehr an Schulen
Wir sehen die Entsendung von Jugendoffizieren der Bundeswehr für Unterrichtszwecke und zur Aus- bzw. Weiterbildung von Lehrkräften an Schulen sehr kritisch. Klassenzimmer sollen nicht zu Rekrutierungsbüros werden. Bundeswehrbesuche an Schulen müssen neutral gestaltet sein. Solange dies nicht gewährleistet ist, sollte darauf verzichtet werden.
Religions- und Ethikunterricht
Der wachsenden Zahl von Schülern ohne konfessionelle Bindung steht in Baden-Württemberg ein nicht ausreichendes Angebot an Ethikunterricht gegenüber. Wir möchten für alle Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen, Ethikunterricht flächendeckend bereits ab der ersten Klasse anbieten.
Der Wechsel zwischen Ethikunterricht und konfessionellem Religionsunterricht soll in beide Richtungen auch während des Schuljahres möglich sein.
Wir wollen Religionsunterricht für nicht-christliche Religionen, wie beispielsweise Islam und Judentum, dort anbieten, wo ausreichende Nachfrage besteht, gegebenenfalls schulenübergreifend. Das Land sollte Kooperationen mit anderen Bundesländern eingehen, um die benötigten Religionslehrer möglichst kostensparend auszubilden.
Bessere politische und finanzielle Rahmenbedingungen
Beibehaltung der flexiblen Ausbildungs- und Hochschulstruktur
Traditionelle Ausbildungen, Universitäten, duale Hochschulen, Fachhochschulen und viele andere Weiterbildungsmöglichkeiten bieten eine Vielfalt an unterschiedlichen Ausbildungswegen, Schwerpunkten, Inhalten und Lehrmethoden. Der derzeitige berufsorientierte Umbau der Universitäten ist nicht nur zu ihrem Schaden, sondern auch zum Nachteil der anderen Bildungseinrichtungen. Wir wollen die Vielfalt und Flexibilität im Weiterbildungssystem zum Nutzen von Gesellschaft, Forschung, Lehre und Wirtschaft erhalten.
Reform des Bologna-Prozesses
Selbstbestimmtes Lernen statt starrer Vorgaben und Zeiten, eine flexible Studienordnung statt des jetzigen verschulten Modulstudiums: Das sind unsere Ziele für die Hochschulausbildung. Studieninhalte an Wirtschafts- und Standortanforderungen anzupassen, lässt keinen Raum mehr für interessenorientiertes Studieren und unabhängiges Forschen. Dauerüberprüfungen und starre Zeit- und Inhaltsvorgaben verursachen zu hohen Leistungsdruck. Deshalb sollen die Bachelorstudiengänge auf acht Semester verlängert und um zusätzliche Wahlmöglichkeiten erweitert werden. Im Anschluss müssen Masterplätze für alle Studenten vorhanden sein.
Finanzierung von Bildung und Forschung
Bildung und Forschung sind eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass eine reiche Industrienation wie Deutschland einen im internationalen Vergleich unangemessen niedrigen Teil der öffentlichen Mittel in Bildung und Forschung investiert. Wir fordern daher eine bessere finanzielle Ausstattung des gesamten Bildungssystems. Schönrechnereien – wie die Einbeziehung von Lehrerpensionen – lehnen wir dabei ab.
Private Finanzhilfen für öffentliche Bildungseinrichtungen sind zu begrüßen, solange diese keinen Einfluss auf die Lehrinhalte haben.
Bildungsstandards
Auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und angesichts der derzeit herrschenden Missstände im deutschen Bildungssystem fordern wir die zügige Umsetzung der festgesetzten Bildungsstandards auf Bundes- und Länderebene, wie sie von der Kultusministerkonferenz und dem Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen gefordert werden. Zur Gewährleistung bundeseinheitlicher Bildungsstandards in allen Bundesländern übernimmt das ausführende Organ der Bundesregierung die qualitätsführende Kontrolle und Evaluation.
Vergleichbarkeit und bundesweiter Rahmen
Um die Vorteile des föderativen Schulsystems mit den Vorteilen eines zentral geregelten Bildungssystems zu verbinden, fordern wir mehr Richtlinienkompetenzen für den Bund. Dies ist notwendig, um die Vergleichbarkeit von Abschlüssen, einen effektiven Strukturausgleich und echte Freizügigkeit innerhalb Deutschlands zu ermöglichen.
Bessere Betreuung
Wir fordern einen Betreuungsschlüssel, der einen verbesserten Unterricht sowie eine individuelle Betreuung zum Ziel hat. Dazu gehört die Schaffung neuer Lehrerstellen und eine angemessene Fort- und Weiterbildung der Lehrer.
Wir streben die verbindliche Umsetzung der für die bestmögliche Förderung notwendigen Betreuungsschlüssel im Bildungswesen bis zum Jahr 2021 an. Die notwendigen Betreuungsschlüssel ergeben sich aus den aktuellen psychologisch-pädagogisch und soziologisch anerkannten internationalen und nationalen Bildungsstudien für die entsprechenden Lerngruppen.
In den Bereichen Medienkompetenz und Pädagogik sehen wir einen besonderen Bedarf an Weiterbildung für Lehrer. Zudem wollen wir Angebote schaffen, bei denen Eltern gemeinsam mit ihren Kindern an das Thema Mediennutzung herangeführt werden.
Die Anzahl der Schulsozialarbeiter - auch an Gymnasien - muss erhöht werden. Dies ist Ländersache und darf nicht den Kommunen aufgebürdet werden.
Bessere Ausbildung und Bezahlung von Erziehern
Von Erziehern und Betreuern im vorschulischen Bereich wird immer mehr gefordert. Die Bezahlung sowie Aus- und Fortbildung dieser für die Entwicklung der Kinder so wichtigen Pädagogen ist den neuen Anforderungen und der erhöhten Belastung anzupassen.
Gleiche Berufschancen im Lehrer- und Dozentenbereich
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt schleicht sich eine Zweiteilung im Bereich der Bildungsvermittler ein: Auf der einen Seite stehen gut abgesicherte Beamte auf Lebenszeit, auf der anderen Seite billige Honorarkräfte, die in den Schulen große Teile des Nachmittagsunterrichts und der Betreuung übernehmen oder an den Hochschulen als Lehrbeauftragte in vielen Bereichen dafür sorgen, dass überhaupt noch ein ausreichendes Lehr- und Betreuungsangebot vorhanden ist.
Wir setzen uns dafür ein, den Beamtenstatus im Bildungsbereich abzuschaffen und auf gleichberechtigte und faire Arbeitsbedingungen für alle Lehrenden im Schul- und Hochschulbereich hinzuwirken.
Einbeziehung von Fachleuten in den Schulunterricht
Wie schon in Berufsschulen üblich, sollen Fachleute in allen Schularten in stärkerem Maße als bisher in den Schulunterricht einbezogen werden – nicht nur für Gastvorträge, sondern auch als quereinsteigende Fachleute mit pädagogischer Eignung und Zusatzausbildung. Bei Auswahl und Fortbildung dieser Experten ist darauf zu achten, dass der Unterricht in der Schule weltanschaulich neutral bleibt.
Einsatz von freier Software und Lehrmitteln unter freien Lizenzen
Wir wollen erreichen, dass an Bildungseinrichtungen vermehrt Lehrmittel mit freien Lizenzen und kostenlose Online-Angebote verwendet werden. Dies trägt nicht nur zur Kostensenkung bei, sondern auch dazu, dass die Lehrmittel von den Lehrenden nach Bedarf erweitert und verändert werden können. Zudem setzen wir uns für den Einsatz von freier Software an Schulen ein. Diese kann von den Kindern auch zuhause kostenfrei benutzt werden.
Open Access
Die Veröffentlichung von Ergebnissen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre findet oft durch kommerzielle Verlage statt. Die Qualitätssicherung (Peer Review) wird meist von ebenfalls staatlich bezahlten Wissenschaftlern übernommen. Forschungseinrichtungen müssen für selbst erarbeitetes Wissen noch einmal bezahlen, wenn dieses Wissen ausschließlich von kommerziellen Verlagen verbreitet wird. Der Steuerzahler kommt also mehrfach für die Kosten der Publikationen auf.
Wir unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und verlangen die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es als Aufgabe der Landesregierung an, dieses Prinzip an den von ihr finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.
Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern
Ansätze zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden leider oft als Einladung zum Sparen aufgefasst. Vor allem die Juniorprofessur sowie die geplante Lehrjuniorprofessur sind in der derzeitigen Form äußerst problematisch.
Insbesondere müssen die Zukunftsaussichten der Juniorprofessoren verbessert werden – die Einführung eines „Tenure Track“ nach US-amerikanischem Vorbild mit der Weiterbeschäftigung als Professor nach Ablauf der Juniorprofessur als Regelfall wäre ein Ansatz.
Die Piratenpartei Baden-Württemberg wird sich dafür einsetzen, neue unbefristete Hochschulstellen vor allem im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiter einzurichten. Bestehende Lehraufträge an Schulen und Hochschulen wollen wir angemessener als bisher vergüten und befristete in unbefristete Arbeitsverträge umwandeln.
Förderung Erwachsenenbildung
Wir wollen ein integratives Konzept „Lebenslanges Lernen“ aufbauen, das Volkshochschulen mit Schulen, Fachhochschulen, Berufsschulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen zu einem Verbund der Erwachsenenbildung effektiv zusammenführt.
Medien, Kunst und Kultur
Schalten wir die Stereoanlage oder den Fernseher ein, sind wir nur Konsumenten. Im Gegensatz dazu ist das Internet das erste Massenmedium, in dem wir auch Produzenten sind: Jeder kann Inhalte erstellen, die sofort der ganzen Welt zugänglich sind, Kulturgüter mit anderen tauschen und Kultur reflektieren.
Das Internet ist nicht einfach nur ein virtueller Raum. Es ist ein Freiheitsraum, der Kulturschaffenden die Möglichkeit gibt, sich zu vernetzen, mit anderen zusammen zu arbeiten, ihr Publikum zu erreichen und ihre Werke weiterzugeben. Die Piratenpartei Baden-Württemberg setzt sich für eine Kulturpolitik ein, die diese neuen Rahmenbedingungen widerspiegelt und jeden einzelnen Bürger nicht mehr nur als Konsumenten, sondern gleichzeitig als Produzenten von Kultur sieht.
Kunst und Kultur sind nach unserem Verständnis ein freier Raum, in dem alles denkbar ist und ausprobiert werden kann. In diesen möchte die Piratenpartei nicht eingreifen, aber zusätzliche Orte und Netzwerke schaffen, in denen sich Kultur entfalten kann. Dazu gehört das Fördern von etablierten Institutionen genauso wie die Ermutigung eines jeden Bürgers, kulturell tätig zu werden.
Kulturelle Vielfalt fördern
Räume für subkulturelle Kunst und Lebensformen schaffen
Subkulturen wurden lange Zeit hauptsächlich als Gefahr und anti-gesellschaftliche Abgrenzung verstanden. Subkulturelle Kunst legt aber vom Mainstream verdrängte Probleme offen und arbeitet sie auf. Sie lebt Toleranz, Vielfalt und Andersartigkeit.
Wir setzen uns für eine verstärkte Förderung von subkultureller Kunst und subkulturellen Lebensweisen ein. Hierbei geht es in erster Linie um die Bereitstellung und Instandhaltung von Räumlichkeiten, die für künstlerische Betätigung und Veranstaltungen genutzt werden können.
Auch entsprechende Kommunikationsplattformen im Internet möchten wir mit Fördermitteln unterstützen. So werden Infrastrukturen geschaffen, mit deren Hilfe sich Bürger sowohl online als auch offline organisieren, informieren und austauschen können.
Förderung neuer Kunstformen
Staatlich geförderte Kultureinrichtungen sollen verstärkt neuen Kunstformen wie zum Beispiel Comics, Street-Art und Computerspielen Raum geben. Die Höhe ihrer staatlichen Förderung soll auch von der Bereitschaft abhängen, sich mit neuen Kunstformen auseinanderzusetzen. Wir wollen so dazu beitragen, dass Kultureinrichtungen sich öffnen und damit lokale Kulturschaffende in den Bereichen der neuen Künste fördern.
Vernetzung Kulturschaffender
Das Land Baden-Württemberg soll Kulturschaffende besser vernetzen. Dies soll sowohl auf kommunaler als auch auf überregionaler Ebene geschehen.
Ein Medienbeauftragter des Landes nach dem Vorbild des Mannheimer Popkulturbeauftragten könnte als Netzwerker und Ansprechpartner Gruppen zusammenbringen, ohne dass zusätzlich Geld „verteilt“ werden muss.
Förderung von Clubkultur und Nachtleben
Wir setzen uns für eine verstärkte Förderung von Clubkultur und Nachtleben ein. Dazu gehören öffentlicher Nachtbusverkehr, Existenzgründungsmaßnahmen, flächendeckende Aufhebung der Sperrstunden und Freiluft-Sperrzeiten, Änderung der Lärmverordnung sowie eine überregionale Vernetzung der Veranstalter.
Abschaffung des Tanzverbots
Das Tanzverbot wird durch das „Gesetz über die Sonn- und Feiertage“ geregelt. An den sogenannten „Stillen Tagen“ sind fast alle Veranstaltungen, die über „Schank- und Speisebetrieb“ hinausgehen, untersagt. Dies betrifft auch Sportveranstaltungen, Theateraufführungen, Volksfeste, musikalische Darbietungen, Zirkus, Artistik, Freizeitanlagen und Filmvorführungen sowie weitere gesellschaftliche Bereiche. Wir wollen nicht, dass der Staat hier in die Freiheit des Einzelnen eingreift. Wir setzen uns dafür ein, das Tanzverbot aufzuheben.
Förderung freier Radios
Wir setzen uns dafür ein, eine flächendeckende Verbreitung von nicht-kommerziellem Lokalrundfunk zu sichern. Dazu müssen die freien Radios bei der Frequenzvergabe verstärkt berücksichtigt werden.
Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten modernisieren
Unabhängigkeit
Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die Pressefreiheit. Derzeit sind die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten nicht frei vom Einfluss der Politik. Etwa die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungsrates und ein Großteil der Mitglieder des Rundfunkrates des SWR werden direkt von den Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bestimmt. Auch im ZDF sind knapp die Hälfte der Verwaltungs- und Fernsehräte von der Politik bestimmt. Wir werden die direkte politische Kontrolle über Medienanstalten beenden. Kein Mitglied des Verwaltungs- oder des Rundfunkrates darf Mitglied der Regierung oder des Landtags sein.
Dauerhafte Verfügbarkeit eigenfinanzierter Beiträge
Eine der Aufgaben des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht in der Versorgung der Bevölkerung mit unabhängiger Berichterstattung. Die dabei erstellten Inhalte sind seit Umsetzung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags nur kurze Zeit in den Mediatheken der Rundfunkanstalten abrufbar, obwohl sie auch dauerhaft von öffentlichem Interesse sind, da sie beispielsweise als Quellen für den öffentlichen Diskurs dienen. Sie sollten deshalb zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt werden.
Freie Lizenzen für Inhalte
Wenn die Allgemeinheit Fernseh- und Rundfunkprogramme bezahlt, soll sie diese auch uneingeschränkt nutzen können. Überwiegend aus deutschen Rundfunkgebühren finanzierte Inhalte sollen deshalb unter freie Lizenzen gestellt werden.
Qualität statt Quotenfixierung
Filme und sonstige TV-Sendungen können inzwischen unabhängig vom Medium Fernsehen konsumiert werden. Die digitale Bereitstellung von Eigenproduktionen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ermöglicht ihre Verbreitung und ihren Konsum auch über das Internet und neuartige Empfangsgeräte. Die bisherige Messung der Fernseheinschaltquoten gibt daher weder die tatsächliche Reichweite noch den Erfolg der produzierten Sendungen zutreffend wieder.
Stattdessen müssen bei der Auswahl und Produktion von Sendungen objektive Qualitätskriterien herangezogen werden, die dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag erfüllt. Die gemessene Einschaltquote der TV-Konsumenten als alleiniges Kriterium lehnen wir ab.
Rundfunkgebühreneinzug reformieren - GEZ abschaffen
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll über eine Abgabe für alle steuerpflichtigen Privatpersonen und Unternehmen finanziert werden, die von den Finanzämtern eingezogen wird. Wir setzen uns im Land und über den Bundesrat dafür ein, die dann nicht mehr erforderliche GEZ abzuschaffen.
Auch hat sich der Umgang der GEZ mit persönlichen Daten als problematisch erwiesen. Deshalb muss sie, solange sie noch besteht, durch die Datenschutzbeauftragten des Landes und des Bundes kontrolliert werden.
Zugang zu Kulturgütern
Teilnahme am kulturellen Leben für alle
Wir wollen, dass alle Menschen am kulturellen Leben teilhaben können. Bei der Förderung kultureller Einrichtungen soll darauf geachtet werden, dass diese möglichst barrierefrei gestaltet werden und verstärkt Angebote für sozial schwache Besucher bieten, zum Beispiel deutlich reduzierte Eintrittspreise.
Jugendschutz
Wir möchten bewährte Mechanismen zum Jugendschutz erhalten und sie für das digitale Zeitalter, in dem die Grenze zwischen Anbieter und Konsument verschwimmt, weiterentwickeln. Zusammen mit den Bildungseinrichtungen, den Erziehungsberechtigten und vor allem auch mit betroffenen Kindern und Jugendlichen wollen wir neue Lösungen finden.
Eine Bevormundung volljähriger Personen im Namen des Jugendschutzes lehnen wir ab. Jede Form von Regulierung muss inhaltlich schlüssig begründet, praktikabel und auf Kinder und Jugendliche eingeschränkt sein. Der freie Zugang zu Kunst und Kultur muss gewährleistet bleiben. Zur kulturellen Vielfalt zählen dabei ausdrücklich auch Computerspiele.
eSport-Vereine anerkennen
Immer mehr Gamer organisieren sich in eSport-Vereinen, um gemeinsam ihrem Hobby nachzugehen. Ebenso wie traditionelle Sportvereine leisten sie dabei einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele bemühen sich beispielsweise um die Vermittlung von Medienkompetenz gegenüber Jugendlichen und Eltern. Wir möchten diese Arbeit honorieren und dafür sorgen, dass eSport-Vereine genauso wie andere Sportvereine als gemeinnützig anerkannt werden.
Gegen die Stigmatisierung von eSport und Computerspielen als „Killerspiele“
Die Bezeichnung „Killerspieler“ diskreditiert in völlig inakzeptabler Weise sowohl Jugendliche und Erwachsene, die ihrem Hobby nachgehen, als auch professionelle eSportler. Gamer sind keine Killer und Gewalttäter.
Nicht populistische Verbote, sondern präventive Maßnahmen stärken den verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Medien. Wir lehnen das von der Innenministerkonferenz geforderte generalisierende Verbot zur Herstellung und Verbreitung von Computerspielen strikt ab.
Abschaffung der Landesbibliotheken-Gebühren
Bildung und Kultur sollen für alle offen zugänglich sein. Deshalb planen wir die Abschaffung der Jahresnutzungsgebühren für Landesbibliotheken.
Bessere Ausstattung von öffentlichen Bibliotheken
Obwohl zahlreiche Bibliotheken bereits erste Schritte auf dem Weg zu umfassenden Medien- und Informationszentren unternommen haben, sollten insbesondere Computerarbeitsplätze, Internetzugänge, Zugänge zu Datenbanken und umfangreiche Bestände mit neuen Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsträgern weiter ausgebaut und effektiv finanziert werden. Vor allem im ländlichen Raum besteht hier noch großer Nachholbedarf.
Digitalisierung von Büchern
Wir planen die konsequente Digitalisierung der Werke in den Landesbibliotheken, die vergriffen oder nicht mehr durch Verwertungsrechte geschützt sind. Die Werke sollen unter einer freien Lizenz veröffentlicht und im Internet der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden.
Arbeit, Soziales und Gesundheit
Freiheit hat auch mit dem Recht jedes Menschen zu tun, ein möglichst selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter zu führen. Dazu ist man aber oft auch auf die Solidarität anderer angewiesen. Deshalb wollen wir, dass auch künftig Gesunde für Kranke, Arbeitende für Arbeitslose, Jung für Alt und Alt für Jung eintreten. So kann eine gerechte Gesellschaft bestehen, die Freiheit für jeden ermöglicht.
Wir wollen, dass sich das Land Baden-Württemberg in diesem Sinne auch bei der arbeits-, sozial- und gesundheitspolitischen Gesetzgebung im Bundesrat einbringt.
Für uns sind Familien all jene Lebenskonstellationen, in denen Verantwortung für Kinder und Eltern übernommen wird. Dabei ist die Anzahl der Verantwortlichen, deren Beziehung zueinander und deren Geschlecht unerheblich.
Arbeitswelt
Förderung von offenen Arbeitsstrukturen
Wir setzen uns für die Förderung von offenen Arbeitsstrukturen wie Hackerspaces und Co-Workingspaces ein. Es handelt sich dabei um offene Räume für Wissenschaft, Technik und Kunst, die von mehreren Gruppen oder Personen zum gemeinsamen Arbeiten genutzt werden. Als "Büro-WGs" speziell für Heimarbeiter oder Selbständige schaffen sie Mehrwert für den Einzelnen und die Gemeinschaft.
Die so geschaffenen Möglichkeiten bieten ein großes Innovationspotenzial. Dem Bürger wird die Chance gegeben, seine sozialen und beruflichen Talente im Austausch und in der Zusammenarbeit mit Anderen zu entfalten. Darüber hinaus bieten offene Arbeitsstrukturen flexible Arbeitszeiten und stellen damit eine Möglichkeit dar, Familie, Freizeit und Beruf in Einklang zu bringen. Wir möchten die Bereitstellung von leerstehenden Räumlichkeiten für solche Projekte fördern.
Erneute Begrenzung der Leiharbeit
Leiharbeit stellt für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile betriebsintern aber eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Leiharbeit sollte wegen ihres Missbrauchspotenzials wieder begrenzt werden. Wir wollen, dass das Land Baden-Württemberg dazu eine entsprechende Initiative im Bundesrat startet. Nach französischem Vorbild sollen Leiharbeiter nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden.
Missbrauch von Praktika verhindern
Arbeitgeber, die Praktikanten als billige Arbeitskräfte ausbeuten, verhalten sich nicht nur unfair gegenüber den Praktikanten sondern auch gegenüber ihren Mitbewerbern und den sozialen Sicherungssystemen.
Darum wollen wir die Regelungen für Praktika verschärfen. Probezeit, Werkstudententätigkeit und befristete Arbeitsverträge sind ausreichende Werkzeuge des Arbeitsmarkts, um Berufsanfängern den Start in das Berufsleben zu erleichtern.
Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden
Wir planen, die Zwangsmitgliedschaft mit Zwangsbeiträgen in Kammern und Verbänden abzuschaffen und durch eine freiwillige Beitrittsmöglichkeit zu ersetzen. Hierzu wollen wir eine Bundesratsinitiative anregen.
Freiheit der Lebensgestaltung für Staatsdiener
In den letzten Jahren wurden wiederholt Referendare, Lehrer und andere Beamte disziplinarischen Maßnahmen bis hin zu faktischen Berufsverboten unterworfen, weil sie sich außerhalb ihres beruflichen Zuständigkeitsbereichs politisch oder kulturell, etwa in demokratischen Bürgerbündnissen oder als Musiker, betätigt haben.
Wir lehnen diese Einschränkungen der privaten Lebensgestaltung ab. Auch eine Ausweitung der Maßnahmen, zum Beispiel auf Lehrer im Angestelltenverhältnis, wollen wir verhindern.
Sozialpolitik
Sozialräume und Sozialberichterstattung
Unsere Sozialsysteme müssen sich an die infolge des demographischen Wandels veränderte Gesellschaft anpassen.
Innovative neue Modelle wie die Schaffung regionaler Sozialräume, in denen Sozialarbeit und ehrenamtliches Engagement koordiniert und gefördert werden, können hier zu einer deutlichen Verbesserung der Situation führen.
Wir erkennen die Notwendigkeit, eine integrierte Sozialberichterstattung aufzubauen, die die erforderlichen Informationen liefert, um zu wissen, welcher Art die Probleme sind und wo sie auftreten. Diese Erkenntnisse sollten für den Bürger transparent zur Verfügung stehen.
Als Grundlage sollten hier aber die persönliche Betrachtung der Sozialräume und die Erfahrung der Menschen vor Ort dienen. Die Sammlung und Auswertung von Daten unter Missachtung der informationellen Selbstbestimmung, beispielsweise durch Zensus oder Volkszählung, lehnen wir ab.
Öffentlicher Raum für alle
Die Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums für alle müssen verbessert werden. Die Innenstädte gehören auch spielenden Kindern und skatenden Jugendlichen. Wir möchten den Gebrauch öffentlicher Gebäude durch Bürgervereinigungen, Vereine und Kulturgruppen fördern und setzen uns für entsprechende Verbesserungen in Nutzungs- und Haftungsregelungen ein.
Gewalt als gesellschaftliches Problem
Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Nach Expertenmeinung tragen Computerspiele und Paintball nicht zur Entstehung von Gewalt bei. Deswegen wenden wir uns gegen ein Verbot solcher Spiele und die Kriminalisierung der Spieler. Wir unterstützen den Ausbau der Gewaltprävention an Schulen, in Beratungsstellen und Jugendzentren. Hierzu bedarf es besonders der flächendeckenden Tätigkeit pädagogisch-psychologischer Fachkräfte in diesen Einrichtungen.
Jugendförderung im Landesjugendplan
Wir bekennen uns zur offenen Jugendarbeit und zur Arbeit der Jugendverbände in Baden-Württemberg. Der Landesjugendplan muss angesichts des wachsenden Bedarfs eine bessere Förderung von Jugendfreizeiten und für die Fortbildung der Jugendleiter vorsehen. Den stetigen Rückzug des Landes aus der Finanzierung der Jugendarbeit wie auch aus der landesweiten Förderung der Jugendmusik- und Kunstschulen lehnen wir ab.
Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften
In 14 Bundesländern gilt mittlerweile die einheitliche Zuständigkeit der Standesämter für alle Arten von Lebenspartnerschaften und Ehen. In Baden-Württemberg werden gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften noch immer benachteiligt. Wir wollen auch hier mit dieser Praxis Schluss machen und die Gleichbehandlung aller Lebenspartnerschaften erreichen. Dies ist auch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sinnvoll.
Auch im Beamtenwesen muss die Diskriminierung beendet werden: Entgegen einem Verfassungsgerichtsurteil sind hier Kommunal- und Landesbeamte in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften solchen in gemischtgeschlechtlichen Ehen noch nicht gleichgestellt. Zusätzlich soll sich das Land auch im Bundesrat dafür stark machen, die rechtliche Gleichstellung aller Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität voranzutreiben.
Gesundheit
Transparenz im Gesundheitswesen
Das Land ist für die Aufsicht über die Strukturen im Gesundheitswesen zuständig. Diese Aufgabe wird bislang nur unzureichend wahrgenommen, wie das Anhäufen von Schulden bei manchen gesetzlichen Krankenkassen in der Vergangenheit zeigt. Wir stehen für Transparenz auch im Gesundheitswesen, um solche Probleme in Zukunft zu vermeiden.
Elektronische Gesundheitskarte
Wir erkennen den Vorteil an, den eine rasche Zugriffsmöglichkeit von Ärzten auf diagnose- und behandlungsrelevante Patientendaten hätte. Die elektronische Gesundheitskarte und die baden-württembergischen "Modellprojekte" hierzu müssen wir aber ablehnen. Die elektronische Gesundheitskarte hat sich weit von ihrer ursprünglichen Zielsetzung entfernt und sieht eine umfassende Speicherung sensibler Patientendaten in zentralen Datenbanken vor, was ein erhebliches Risiko für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Wir wollen Möglichkeiten erarbeiten, die angestrebten Vorteile mit diesem Grundrecht vereinbar zu machen.
Privatisierung im Gesundheitswesen
Privatisierungsbestrebungen im baden-württembergischen Gesundheitssystem lehnen wir ab. Wir wollen insbesondere den Bestand und den Umfang staatlicher Kliniken im Land, und damit die medizinische Versorgung der Bevölkerung, erhalten und ausbauen.
Psychiatrische Landeskliniken
Angesichts seelischer Erkrankungen als Folge von zunehmendem Stress und Leistungsdruck wollen wir die vernachlässigten psychiatrischen Landeskliniken besser ausstatten. In diesem Zusammenhang soll sich auch die Gesundheitsforschung stärker mit den krankmachenden Faktoren in der Arbeitswelt beschäftigen.
Screening im Gesundheitswesen
Vorsorge ist besser als Nachsorge! Wir setzen uns für Forschung, Entwicklung und Evaluation neuer Früherkennungsmethoden und Präventionsmaßnahmen gegen Krankheiten ein. Wissenschaftlich anerkannte Vorsorgeuntersuchungen sollen stärker als bisher gefördert werden.
Krebsregister
Krebsregister bieten wichtige Informationen zu Vorbeugung, Früherkennung und Behandlung von Krebserkrankungen. Jahrzehntelang hat die baden-württembergische Landesregierung den Aufbau und die Pflege eines Krebsregisters verzögert und verschleppt.
Wir fordern, dass dem 2009 endlich gestarteten Aufbau des baden-württembergischen Krebsregisters hohe Priorität eingeräumt wird. Insbesondere sollen nach dem finnischen Vorbild auch epidemiologische Untersuchungen zu Umweltbelastungen und zu regionalen Häufungen von Krebsfällen unterstützt werden.
Kein Einzel-Nachtdienst in Pflegeeinrichtungen
Aufgrund der derzeitigen rechtlichen Lage muss in kleineren Pflegeeinrichtungen mit unter 50 Pflegebedürftigen nur eine Nachtwache anwesend sein. Die sach- und fachgerechte Versorgung von Pflegebedürftigen ist für eine einzelne Person oft nicht möglich. Wir möchten gesetzlich vorschreiben, dass bei Nacht- wie Tagdiensten die Pflegeeinrichtungen immer mit mindestens zwei Personen besetzt sein müssen, davon mindestens eine Pflegefachkraft. Grundsätzlich muss gewährleistet werden, dass die individuelle pflegefachliche Betreuung jedes einzelnen Patienten durch ausreichend Personal garantiert ist.
Telemedizin
Wir lehnen die sogenannte Telemedizin als billigen Ersatz für eine angemessene ärztliche Betreuung im ländlichen Raum ab. Darunter versteht man diagnostische Entscheidungen und therapeutische Maßnahmen, die ein Facharzt aufgrund übermittelter Daten anordnet, ohne den Patienten persönlich in Augenschein genommen zu haben. Dies lehnen wir ab, weil dadurch auf Kosten der Versicherten eine verfehlte Gesundheitspolitik kaschiert werden soll. Eine umfassende, individuelle Behandlung ist so nicht gewährleistet und die Gefahr von Fehldiagnosen und Fehlbehandlungen steigt. Zudem sind Haftungs- und Datenschutzfragen noch nicht hinreichend geklärt.
Betreuung demenzkranker Menschen
Die Piratenpartei Baden Württemberg spricht sich für eine individuelle, ganzheitliche Pflege demenziell erkrankter Menschen aus. Geschulte Betreuer sollen die anspruchsvolle und zeitaufwändige Behandlung der Demenz in der Pflege unterstützen und die Pflegekräfte dadurch entlasten. Somit wird eine individuelle und bestmögliche Betreuung gewährleistet.
Für eine neue Drogenpolitik
Die Drogenpolitik der Landesregierung ist widersprüchlich. Sie betrachtet legale Drogen wie Alkohol vorwiegend bei Jugendlichen als Problem und rechtfertigt damit Scheinlösungen wie Verbote und Einschränkungen, die auch Erwachsene treffen. Wer kleine Mengen Hanf anbaut, wird schon wie ein Schwerkrimineller verfolgt. Medikamentenmissbrauch wird hingegen weitgehend ignoriert. Abhängige von harten Drogen werden mit unzureichenden Programmen versorgt, wobei in Großstädten die Substitution oft neue soziale Brennpunkte schafft, statt den Rückweg in die Gesellschaft zu öffnen. Diese Drogenpolitik ist dringend reformbedürftig.
Kein Verkaufsverbot für Alkohol
In Baden-Württemberg gilt ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol, das mit exzessivem Alkoholmissbrauch begründet wurde. Wir halten das Verkaufsverbot für wirkungslos, da Alkohol auch auf Vorrat erworben werden kann oder das Verbot auf andere Art umgangen wird.
Wir wollen daher diese aktionistische Regelung zurücknehmen und stattdessen die strikte Einhaltung des bestehenden Jugendschutzgesetzes forcieren, sowie die Aufklärung über die Gefahren des Alkoholkonsums bei allen Altersgruppen fördern.
Kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
Wir setzen uns für Versammlungsfreiheit und eine vielfältige und freie Nutzung des öffentlichen Raums ein. Wir lehnen Regelungen ab, die diese unnötig einschränken.
Deswegen stellen wir uns gegen Verbote, die den Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Plätzen untersagen, ohne dass eine konkrete Gefährdung davon ausgeht.
Gerechtigkeit beim Führerschein
Wir wollen den Gebrauch von Cannabis weiter entkriminalisieren. Die Führerscheininhaber unter den Cannabiskonsumenten sollen durch den Entzug der Fahrerlaubnis nicht härter bestraft werden als andere Cannabiskonsumenten. Ein Führerscheinentzug aufgrund des Konsums von Cannabis darf nur erfolgen, wenn eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss nachgewiesen wurde.
Verantwortung in der Substitution
Wir haben in Baden-Württemberg sehr gute Ergebnisse bei Modellversuchen zur Substitution von Heroin, aber die Angebote sind nur vereinzelt und begrenzt vorhanden, unter anderem weil viele Kosten den Kommunen aufgebürdet werden.
Das Land soll Finanzmittel zur Verfügung stellen, um Abhängigen flächendeckend synthetisches Heroin anbieten zu können. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass auch diese Kosten mittelfristig von den Krankenkassen übernommen werden.
Wir möchten die Anbindung der Drogensubstitution an Krankenhäuser erreichen, um so eine Bildung von sozialen Brennpunkten und den sozialen Druck auf einzelne Ärzte zu reduzieren. Notwendig ist auch die räumliche Einbeziehung der zugehörigen Einrichtungen, damit medizinische Substitution und soziale Unterstützung zusammenwirken können.
Inneres und Justiz
In der Vergangenheit wurden im Bereich der Sicherheitspolitik ineffektive Gesetze erlassen und gleichzeitig die Mittel für Polizei und andere Behörden gekürzt. Grundrechte wurden im Interesse einer „gefühlten Sicherheit“ eingeschränkt und die Überwachung hat zugenommen, ohne dass Sicherheit wirksam erhöht wurde.
Wir setzen uns für eine Sicherheitspolitik ein, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert und nicht an den Kontrollvorstellungen eines übermächtigen Verwaltungsapparates. Dazu gehört auch, dass Bürger die Möglichkeit haben, die Aktivitäten von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz demokratisch zu kontrollieren.
Bürgerrechte und Datenschutz
Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen durch das Polizeigesetz
Das baden-württembergische Polizeigesetz wurde in verschiedenen Punkten verschärft. So wurde das Aussageverweigerungsrecht eingeschränkt und die Polizei hat nun erheblich erweiterte Befugnisse, Menschen ohne konkrete Verdachtsmomente zu durchsuchen, persönliche Daten von Personen festzuhalten, zu sammeln und öffentliche Räume mit Videokameras zu überwachen.
Wir wollen diese Änderungen überprüfen und alle, mit denen Grundrechte unverhältnismäßig verletzt werden, wieder zurücknehmen.
Versammlungsfreiheit schützen
Die von der Landesregierung geplanten Verschärfungen des Versammlungsrechts bedrohen die freie öffentliche Meinungsäußerung. Zum einen werden dadurch höhere Hürden für die Organisatoren von Versammlungen aufgestellt. Zum anderen werden mögliche Teilnehmer an Versammlungen durch Maßnahmen wie Videoaufzeichnungen und Personenkontrollen vor Ort von einer Teilnahme abgehalten. Deshalb lehnen wir den allgemeinen und präventiven behördlich angeordneten Einsatz von Überwachungstechnologie bei Demonstrationen ab.
Wir sehen keinen Bedarf für strengere Regelungen und lehnen eine weitere Einschränkung des Versammlungsrechts ab. Die Angabe der persönlichen Daten aller Ordner verletzt Persönlichkeitsrechte. Die anonyme Teilnahme an Versammlungen in geschlossenen Räumen darf nicht beeinträchtigt werden. Störungen dürfen nicht grundsätzlich das Ende von Versammlungen bedeuten.
Die Möglichkeit zur Organisation von und Teilnahme an Versammlungen ist ein wichtiges Grundrecht. Deshalb unterstützen wir den Aufruf des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit.
Verdachtsunabhängige Personenkontrollen
Bei verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, z.B. bei der Schleierfahndung, werden häufig Menschen basierend auf ihrem Aussehen, ihrer vermuteten ethnischen Herkunft oder Religion zur Kontrolle ausgewählt. Dieses Vorgehen schafft ein gesellschaftliches Klima der Ausgrenzung, Einschüchterung, Diskriminierung und des Misstrauens.
Wir lehnen die Vorverurteilung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Aussehens ab. Dafür ist in einer aufgeklärten Gesellschaft kein Platz. Verdachtsunabhängige Personenkontrollen widersprechen außerdem dem Grundsatz der Unschuldsvermutung. Wir möchten deswegen die Möglichkeiten für verdachtsunabhängige Personenkontrollen sinnvoll einschränken.
Lockerung der Residenzpflicht
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert das Recht auf Freizügigkeit. Deutschland ist der einzige Staat in Europa, der dieses für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge einschränkt.
Die Residenzpflicht macht Menschen zu Kriminellen, nur weil sie sich frei bewegen wollen. Polizei, Gerichte und Behörden werden zusätzlich unnötig belastet. Ähnlich wie bereits in Bayern und Brandenburg wollen wir daher auch in unserem Bundesland die Residenzpflicht lockern.
Öffentliche Überwachung einschränken
Die zunehmende pauschale Videoüberwachung im öffentlichen Raum dient lediglich der gefühlten Sicherheit und greift unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Menschen ein. Videoüberwachung kann Straftaten nicht verhindern, sondern höchstens verdrängen.
Wir lehnen den weiteren Ausbau der öffentlichen Überwachung strikt ab. Darüber hinaus sind aktuelle Maßnahmen der öffentlichen Überwachung kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls rückgängig zu machen.
Die Kosten für die Installation und die Überwachung der Kameras stehen zudem in keiner Relation zum Nutzen. Eine Neuorientierung hin zu effektiven Lösungen wie besserer Straßenbeleuchtung und mehr Polizeistreifen ist dringend erforderlich.
Keine automatisierte Kennzeichenerfassung
Obwohl das Bundesverfassungsgericht eindeutig klargestellt hat, dass eine verdachtsunabhängige, flächendeckende, automatisierte Kennzeichenerfassung zum Abgleich mit Fahndungsdaten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird diese erneut diskutiert. Einen solchen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lehnen wir entschieden ab. Auch ein stichprobenartiger Abgleich ist für uns nicht akzeptabel.
Biometrische Daten
Wir lehnen die Erfassung biometrischer Daten ohne Anfangsverdacht sowie deren Speicherung ohne nachgewiesene Straftat kategorisch ab.
Informationspflicht gegenüber Betroffenen verdeckter Ermittlungen
Wer Ziel einer verdeckten Maßnahme der Polizei geworden ist, muss grundsätzlich nachträglich darüber informiert werden.
Die aktuelle Regelung im Polizeigesetz Baden-Württemberg besagt, dass Betroffene einer verdeckten polizeilichen Maßnahme unter anderem dann nicht informiert werden müssen, wenn seit der Beendigung der Maßnahme fünf Jahre verstrichen sind. Eingriffe in Grundrechte wie zum Beispiel die Unverletzlichkeit der Wohnung müssen aber rechtsstaatlich stets nachvollziehbar sein. Dazu sind Informationen über eine vergangene Maßnahme zwingend erforderlich. Das Gesetz ist dahingehend anzupassen.
Geschützte Bürger und unabhängige Justiz
Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben
Das Gewaltmonopol des Staates darf nicht an Privatfirmen delegiert werden. Aufgaben der Polizei und des Strafvollzugs müssen vollständig in staatlicher Hand bleiben.
Abschaffung des freiwilligen Polizeidienstes
Der Polizeidienst eignet sich nicht für das Ehrenamt. Freiwillige Polizeibeamte erhalten derzeit nach wenigen Wochen Ausbildung annähernd die gleichen Befugnisse wie reguläre Polizisten. Sie tragen Uniform, dürfen ihre Schusswaffe benutzen und alle polizeirechtlichen Maßnahmen durchführen. Dies sollte nur vollausgebildeten Polizisten vorbehalten sein.
Eine gemischte Polizeistreife täuscht Sicherheit nur vor. Im Ernstfall kann der Hilfspolizist schnell zur Belastung werden, da er gar nicht oder falsch reagieren kann und so die Verantwortung bei dem Beamten alleine liegt. Auch für Einsätze wie Gewaltprävention an Schulen fehlt den freiwilligen Helfern oft die notwendige Qualifikation.
Bessere Ausstattung der Polizei
Um der Polizei die Erfüllung ihrer Aufgaben in einem vernünftigen Maße zu ermöglichen, muss die materielle und personelle Ausstattung verbessert werden. Die Anschaffung von Ausrüstung wie Fotoapparaten oder Schutzwesten kann nicht dem einzelnen Polizisten aufgebürdet werden. Gleichzeitig müssen ausreichend Beamte beschäftigt werden, um die Polizeiarbeit angemessen bewältigen zu können.
Polizeiarbeit im Internet
Wir möchten die Ausbildung und Ausstattung der Polizei für die Strafverfolgung im Internet verbessern. Dazu müssen zum Beispiel auch bestehende Möglichkeiten, Gesetzesverstöße im Internet zu melden, vereinfacht und ausgebaut werden.
Jedoch müssen auch im Internet die Grundrechte und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Eingriffe in private Kommunikation, etwa das Mitlesen von E-Mails, dürfen nur nach richterlicher Anordnung möglich sein. Das Einschleusen von Software in private Computer lehnen wir vollständig ab.
Stopp der Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet
Wir wollen die Verbreitung von Bildern und Videos, die Kindesmissbrauch zeigen, wirksam verhindern. Deswegen muss die Polizei in der Lage sein, Beweise gerichtsfest zu sichern und unverzüglich die Löschung solcher Bilder und Videos von den Servern zu veranlassen.
Dazu werden wir bei Bedarf auch das Landeskriminalamt personell und technisch besser ausstatten. Den Aufbau einer Sperrinfrastruktur lehnen wir ab, da diese grundsätzlich die Gefahr birgt, für beliebige weitere Sperrmaßnahmen bis hin zur Zensur missbraucht zu werden.
Waffenrecht
Die Verschärfungen der Waffengesetze in den letzten Jahren dienten vor allem dazu, Sicherheit vorzutäuschen und einfache und schnelle Antworten auf komplizierte Probleme zu geben.
Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen regeln und dadurch die Sicherheit aller Bürger gewährleisten. Wir lehnen es aber ab, die Sportschützen zu Sündenböcken für gesellschaftliche Probleme zu machen.
Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten
Bei geplanten Veranstaltungen wie Demonstrationen oder Einsätzen bei Sportereignissen sollen Polizisten eine eindeutige Identifikationsnummer tragen.
Für den Fall unverhältnismäßiger Gewaltanwendung oder anderer gesetzeswidriger Handlungen durch Polizisten muss sichergestellt werden, dass deren spätere Identifikation möglich ist. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Polizisten zu wahren. Im Fall einer Anzeige soll daher erst auf richterlichen Beschluss hin die Identifikation erfolgen. Hierfür ist ein geeignetes und praktikables Verfahren zur Verteilung der Identifikationsnummern und zu deren Gestaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei zu entwickeln.
Unabhängige Ermittlungsbehörde zur Kontrolle der Polizei
Wenn bei vermuteten Gesetzesverstößen durch Polizisten andere Polizisten ermitteln, kommt es zwangsläufig zu Interessenkonflikten. Falsch verstandene Solidarität bei Kollegen oder Staatsanwälten kann dabei zur Vertuschung von Straftaten führen.
Eine neu einzurichtende unabhängige Behörde soll in Fällen von Beschwerden oder Strafanzeigen gegen Polizeibeamte die Ermittlungen übernehmen. Diese unabhängige Kontrollinstanz stärkt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei.
Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften
Staatsanwälte sind an dienstliche Anweisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Dadurch besteht die Gefahr der politischen Beeinflussung von Strafverfahren. Um die Unabhängigkeit der Justiz und den Rechtsstaat zu stärken, wollen wir die Landesregierung gesetzlich verpflichten, von ihrem Weisungsrecht gegenüber den Landesstaatsanwälten keinen Gebrauch mehr zu machen. Insbesondere soll es keine Dienstanweisungen mehr geben, die sich auf einzelne Verfahren beziehen.
Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften
Wir sehen mit Sorge, wie durch eine nicht zu verantwortende Öffentlichkeitsarbeit einiger Staatsanwaltschaften die im Rechtsstaat verankerte Unschuldsvermutung zunehmend zu Lasten von Beschuldigten ausgehebelt wird. Deshalb wollen wir dienst- und strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Staatsanwälten bei entsprechenden Verstößen verschärfen.
Bürgerfreundliche Verwaltung
Bürgerfreundliches eGovernment
Der Einsatz von Informationstechnologien in der Verwaltung erlaubt es Privatpersonen und Unternehmen, Amtsgeschäfte ohne Lauferei und Papierkrieg – auch außerhalb der Amtszeiten – abzuwickeln. Wir begrüßen diese Entwicklung und möchten sie weiter vorantreiben.
Wir möchten aber auch vor den Schattenseiten warnen. Eine umfassende, zentralisierte Datenverarbeitung erhöht die Abhängigkeit von technischen Systemen und birgt das Risiko von unbeabsichtigter Datenübertragung. Im Falle von sensiblen Daten besteht außerdem die Gefahr missbräuchlicher Datennutzung. Im Bereich des eGovernment ist es besonders wichtig, die Prinzipien Datensparsamkeit und Datenvermeidung zu beachten.
Wer keinen Zugang zu Informationstechnologien hat oder deren Nutzung verweigert, darf keine Nachteile haben.
Offene Dateiformate in der Verwaltung
Der Zugang zu veröffentlichten Informationen darf nicht davon abhängen, welches Computersystem jemand benutzt und ob spezielle Software gekauft oder installiert wurde. Wir werden dafür sorgen, dass die Verwaltungen des Landes und der Kommunen vollständig auf offene und standardisierte Dateiformate umsteigen. Dies vereinfacht den Datenaustausch zwischen den Behörden und mit den Bürgern.
Dadurch ergeben sich Einsparpotenziale, da freie Software ohne Lizenzgebühren verwendet werden kann. Da keine Abhängigkeit von einzelnen Herstellern besteht, sind offene Dateiformate zudem zukunftssicher. Offene und standardisierte Formate garantieren, dass Informationen auch langfristig lesbar sind.
Freie Software in der Verwaltung
Verwaltung und Behörden sollen bevorzugt freie Software einsetzen. Durch die Offenheit des Quellcodes gibt es keine Abhängigkeit von einem bestimmten Softwarehersteller. Dies verbessert die Möglichkeiten für spätere Anpassungen, wenn sich beispielsweise rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Bei freier Software entfallen außerdem die Kosten für Lizenzgebühren.
Den kurzfristig höheren Kosten für Einarbeitungsaufwand bei freier Software stehen so mittel- und langfristig Einsparungen gegenüber. Wartungsverträge können mit Firmen vor Ort geschlossen werden, was die regionale Wirtschaft fördert.
Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens
Das Widerspruchsverfahren gegen Behördenentscheidungen als Vorstufe zur Klage vor dem Verwaltungsgericht muss beibehalten werden, um das Justizsystem vor unnötiger Überlastung zu bewahren und ein flexibles und bürgernahes Handeln der Behörden weiterhin zu ermöglichen.
Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Verwaltungsakten
Durch rechtswidrige Verwaltungsakte entstehen für die Betroffenen immer wieder Nachteile. Wir wollen eine pauschale Mindestentschädigung bei solchen Maßnahmen einführen. So können Betroffene unbürokratisch entschädigt werden. Außerdem ist dies ein Anreiz für Behörden und Gesetzgeber, Verwaltungsvorgänge so zu verbessern, dass weniger Fehler passieren.
Eingeschränkte Datenherausgabe durch Kommunalverwaltungen
Eine Weitergabe von Meldeinformationen über Bürger ohne deren Einwilligung lehnen wir ab. Privatpersonen, Firmen, Kirchen, Parteien und andere Einrichtungen fordern von der kommunalen Verwaltung gegen geringe Gebühren Daten über Bürger ohne deren Einwilligung an, um diese zu privaten oder kommerziellen Zwecken zu verwenden. Diese Praxis widerspricht dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Stattdessen muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die Erlaubnis der Bürger eingeholt wurde, bevor Informationen über sie herausgegeben werden. Wurde diese Erlaubnis erteilt, soll der Bürger auf Anfrage Informationen über die getätigten Abfragen erhalten und seine Erlaubnis jederzeit widerrufen können.
Umwelt, Energie und Verbraucherschutz
Die Umweltpolitik des Landes Baden-Württemberg leidet darunter, dass sie allzu häufig einseitig kurzsichtigen Wirtschaftsinteressen unterworfen wird – zum langfristigen Nachteil der Wirtschaft selbst. Denn inzwischen hat sich gezeigt, dass auf lange Sicht gerade die Industrien erfolgreich sind, die innovative Umwelttechniken und umweltgerechte Produkte entwickeln oder in ihren betrieblichen Abläufen nutzen. Diese Entwicklung möchten wir durch unsere Politik weiter unterstützen.
Prinzipien
Intakte Umwelt ist Grundrecht
Das Recht auf sauberes Wasser, saubere Luft, vitale Böden und einen gemeinschaftlichen Zugriff auf Naturressourcen ist Teil der universellen Menschen- und Bürgerrechte, auch für kommende Generationen.
Überzogene Regulierungen im Interesse von Verwaltung oder Industrie, mit dem vorgeschobenen Argument des Umweltschutzes, lehnen wir jedoch ab.
Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung
Viele der heutigen Umweltprobleme – vom Schrumpfen der Artenvielfalt bis zum Versagen der Atommülldeponierung – sind auch das Resultat einer Ohnmacht der Bürger gegenüber den Interessen immer stärker mit dem Staat verflochtener Wirtschaftskräfte. Daher fordern wir beim Thema Umwelt mehr Transparenz im Handeln von Regierungen und Unternehmen und eine stärkere Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungsprozessen.
Der freie und nutzerfreundliche Zugang zu Umweltinformationen ist eine wichtige Voraussetzung hierfür und muss weiter verbessert werden.
Nachhaltigkeit
Wir stehen für das Prinzip der Nachhaltigkeit. Darunter verstehen wir die Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft, die natürliche Ressourcen so nutzt und bewahrt, dass diese auch den nachfolgenden Generationen zur Verfügung stehen und der Artenreichtum unseres Planeten dauerhaft erhalten bleibt.
Hierzu ist ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit den Naturressourcen und ihre faire Verteilung erforderlich. Bei nachwachsenden Ressourcen müssen Verbrauch und Regeneration im Gleichgewicht sein und bei nicht nachwachsenden ist eine Kreislaufwirtschaft oberstes Ziel.
Vernetzte Umweltpolitik
Wir setzen uns für eine Umweltpolitik ein, die mit allen Politikbereichen vernetzt ist. Der Tendenz der Landesregierung, Umweltpolitik einseitig mit der Wirtschaftsförderung oder der Förderung der Atomenergienutzung zu verbinden und diesen unterzuordnen, treten wir entschieden entgegen.
Umweltpolitik ist erfolgreicher, wenn die Interessen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und das Zusammenspiel unterschiedlicher Politikbereiche berücksichtigt werden. Dazu gehört insbesondere die Verbindung der Umweltpolitik mit Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, der Gesundheitspolitik, der Landwirtschaft und der Energiewirtschaft.
Energiepolitik
Aufgrund der hohen Anzahl an Industriebetrieben in Baden-Württemberg ist eine gesicherte Energieversorgung besonders wichtig. Diese wird derzeit zu einem überdurchschnittlich großen Teil aus Kernenergie bestritten, was in der Bevölkerung kontrovers diskutiert wird. Wir brauchen Lösungen, die für alle tragbar sind. Unser Ziel ist eine nachhaltige, sichere und kosteneffiziente Energieversorgung.
Dezentrale Energieversorgung
Ein wichtiges Merkmal zeitgemäßer Energiepolitik ist die Dezentralisierung der Energieerzeugung. Die Abhängigkeit von Großkraftwerken kann überwunden werden durch lokale Energiegewinnung aus umweltfreundlichen Quellen.
Da eine stärkere Dezentralisierung der Strom- und Wärmeerzeugung eine angepasste Infrastruktur voraussetzt, sind neue Speicher- und Verteilungstechnologien nötig. Wir werden deren Entwicklung und Einsatz verstärkt fördern.
Regenerative Energien
Um in Zukunft weniger von konventionellen Energieträgern abhängig zu sein, streben wir eine deutliche Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien sowohl im Strom- als auch im Wärmemarkt an.
Bei der Stromerzeugung wollen wir durch verstärkte Forschungsanstrengungen im Bereich der erneuerbaren und umweltverträglichen Energien und deren Technologien (z.B. Photovoltaik, Solar, Biomasse – aber keine Nahrungsmittel, Wind, Wasser, Geothermie u.v.m.) Verbesserungen erreichen und die Gesamtkosten hierfür weiter senken.
Energieproduktion - ein zusätzliches Standbein für Landwirte
Wir setzen uns für eine verstärkte und vielfältige Nutzung der lokalen Landwirtschaft zur Energieerzeugung ein. Dabei darf die Energieerzeugung aber nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion treten oder zu einer Verknappung von Lebensmitteln in anderen Teilen der Erde führen.
Wir werden die Forschung in diesem Bereich vorantreiben und die Förderung innovativer Modelle unterstützen.
Kostentransparenz
Traditionelle Energiegewinnung aus Kohle oder Kernspaltung erzeugt Ewigkeitskosten, die unter anderem durch Umweltschädigung und Lagerung radioaktiver Abfälle entstehen.
Bei der Bewertung neu zu errichtender Anlagen müssen diese Kosten für jeden Bürger transparent mit in die Rechnung einbezogen werden und dürfen nicht später auf den Steuerzahler abgewälzt werden. Außerdem müssen Kraftwerksbetreiber verpflichtet werden, verursachte Schäden und Ewigkeitskosten zu tragen.
Ist die zukünftige Finanzierung dieser Kosten nicht abgesichert, darf ein solches Kraftwerk nicht gebaut werden. Auch im Hinblick auf Laufzeitverlängerungen müssen diese Kosten mit eingerechnet werden.
Risikobewertung
Die Bewertung der Risiken von sämtlichen Formen der Energiegewinnung muss auf eine einheitliche Basis gestellt werden. Zur Absicherung sämtlicher damit verbundenen Gefahren und eventueller Langzeitfolgen soll eine Haftpflichtversicherung für sämtliche Energiegewinnungsformen vorgeschrieben werden. Derzeit ist beispielsweise bei Kernkraftwerken die Höhe eines möglichen Schadensersatzes gedeckelt, wodurch das Haftungsrisiko letztlich beim Steuerzahler liegt. Diese Marktverzerrung lehnen wir ab.
Netzneutralität bei Energienetzen
Um für erneuerbare Energien einen diskriminierungsfreien Zugang zu garantieren, der nicht durch Monopolinteressen beeinflusst wird, streben wir eine eigentumsrechtliche Entflechtung der Energienetz-Infrastruktur an. Dazu gehört, die Netze zu einem großen Teil in die öffentliche Hand zu geben.
Mindestwirkungsgrad für neue Kraftwerke
Für neue Kraftwerke, die ihre Energie aus fossilen Energieträgern beziehen, soll ein dem Stand der Technik entsprechender Mindestwirkungsgrad vorgeschrieben werden. Damit wird erreicht, dass nur dann Großkraftwerke entstehen, wenn deren Abwärme sinnvoll genutzt werden kann.
Kein Ausstieg aus dem Ausstieg
Baden-Württemberg spielt als Standort von fünf Kernkraftwerksblöcken in Obrigheim, Philippsburg und Neckarwestheim eine besondere Rolle bei Entscheidungen über die Zukunft der Kernenergie in Deutschland. Wir werden an dem 2002 beschlossenen Atomausstieg festhalten und den Import von Atomstrom reduzieren.
Neben den Gefahren der Kernkraft, der ungeklärten Endlagerfrage und dem immer knapper werdenden Uran wollen wir Piraten den Ausstieg aus der Kernenergie auch deshalb, weil in dieser eng mit dem Staat verbundenen Großindustrie Entscheidungen oft intransparent fallen.
Ein unnötig langes Festhalten an der Kernenergie schadet zudem der Weiterentwicklung der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen. Letztere schafft Arbeitsplätze in mittelständischen Betrieben und im Handwerk und der Export solcher Technologien ist weniger bedenklich als der Export von Kernkraftwerkstechnologie, die auch als Grundlage zum Bau von Kernwaffen dienen kann.
Energieeinsparung
Wir setzen uns für Energie- und Ressourceneinsparung ohne Verringerung von Lebensqualität ein, beispielsweise durch Wärmedämmung an Gebäuden, intelligente Steuerung des Energieeinsatzes in Gebäuden, in der Straßenbeleuchtung und im Autoverkehr, Stärkung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs und intelligente Technologien in der wirtschaftlichen Produktion.
Intelligente Stromzähler
Intelligente Stromzähler können helfen, Lastspitzen zu vermeiden und das Verbrauchsverhalten des Endkunden intelligent an das aktuelle Stromangebot und den -preis anzupassen. Dabei ist jedoch der Datenschutz zu beachten. Eine individuelle Erfassung und Speicherung des Stromverbrauchsverhaltens der Bevölkerung lehnen wir ab.
Green IT
Wir wollen ressourcen- und energiesparende Technologien im IT- und Kommunikationsbereich fördern. Zudem soll durch intelligenten Einsatz von IT auch in anderen Bereichen die Energieeffizienz erhöht werden. Dazu sollen z.B. für den Klimaschutz bestimmte Fördergelder in entsprechende Programme investiert werden.
Kommunale Energieversorgung
Wir setzen uns für ein Landesprogramm ein, das klare Signale zur energiewirtschaftlichen und klimawandelbezogenen Stärkung der Kommunen setzt. Es soll den Kommunen Instrumente an die Hand geben, mit denen Belastungen in allen Emissions- und Eingriffsbereichen (Abgase, Lärm, Licht, Bodenversiegelung) reduziert werden können.
Im kommunalen Bereich wollen wir öffentliche Gebäude enger mit der Energiegewinnung verbinden, wie dies bereits mit dem Programm "Klimaschutz Plus" begonnen wurde. Das Ziel ist dabei, den Eigenverbrauch zu decken und Überschüsse ins öffentliche Netz einzuspeisen.
Naturressourcen und Immissionen
Gemeinsame Räume
Die bisherige Landschaftsplanung teilt öffentliche Räume starr in nutzbare und geschützte Räume ein. Wir setzen uns für ein flexibleres Schutzkonzept ein, das Aktivitäten erlauben kann, die den Schutz nicht gefährden. Außerdem sollen Schutzvorschriften auch in bisher ungeschützten Flächen eingeführt werden können, ohne diese für die Nutzung ganz sperren zu müssen.
Landesplanung
Im Landesplanungsgesetz streben wir anstelle einer Schwarz-Weiß-Regelung bei der Festlegung von Vorrangflächen für die Nutzung von erneuerbaren Energien eine abgestufte Regelung an, um den Kommunen mehr Autonomie bei der Festlegung dieser Flächen zu gewähren.
Langfristige Landschaftsplanung
Bei der Landschaftsplanung dürfen Nachhaltigkeit und Zukunftsgestaltung keine Lippenbekenntnisse bleiben, die den kurzfristigen Zielen einzelner Kommunen oder Regionen geopfert werden. Stattdessen muss die Landschaftsplanung langfristig angelegt sein. Die Interessen unterschiedlicher Kommunen müssen schon im Voraus durch Transparenz und Beteiligung effektiver als bisher berücksichtigt und koordiniert werden. Der nach wie vor weitgehend ungezügelte Flächenverbrauch in Baden-Württemberg muss durch eine Belohnung der Flächenschonung gestoppt werden. Dies kann etwa über Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen erfolgen.
Qualitativ orientierte Landwirtschaft
Wir unterstützen vorrangig eine qualitativ orientierte Landwirtschaft in kleineren Betrieben. Diese soll gegenüber industrieller Massenlandwirtschaft bevorzugt werden.
Landwirtschaft in unserem Bundesland hat nur eine Zukunft, wenn sie auf Qualität statt Quantität setzt. So können auch Synergien für Ökologie, Tourismus, Naherholung und die Gesellschaft insgesamt erzeugt werden.
Dazu wollen wir zum Beispiel in den Kommunen und Landkreisen Landschaftspflegegelder gezielter als bisher zur Förderung entsprechender Betriebe verwenden. Im Bund setzen wir uns zur Förderung einer qualitativ orientierten Landwirtschaft für eine entsprechende Reform der EU-Agrarsubventionen ein.
Lebensmittelerzeugung in der hiesigen Landwirtschaft muss primär auf den regionalen Markt setzen, mit gesunden und nachhaltig produzierten Produkten.
Gentechnologie in der Landwirtschaft
Naturressourcen gehören allen. Patente auf Pflanzen und Tiere blockieren die Entwicklung der Wirtschaft, die Zugänglichkeit des Wissens und den allgemeinen Fortschritt der Menschheit zugunsten von Einzelinteressen.
Wir setzen uns für die Sammlung, Pflege und Weiterentwicklung tradierter Genbestände ein und unterstützen nachdrücklich eine ethisch verantwortete Grundlagenforschung im Bereich der Genetik.
Biodiversität
Wir setzen uns für die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt ein.
Dazu wollen wir die Biotopvernetzung fördern. Durch eine entsprechende Gestaltung der Flächennutzung werden isolierte Biotope durch Grünbrücken, Wassernetze oder zusätzliche Wege für Pflanzen und Tiere verbunden. Dabei soll auf landschaftliche Vielfalt statt auf monokulturelle Nutzung gesetzt werden.
Der Schadstoffeintrag aus Industrie, Verkehr und Landwirtschaft in natürliche Lebensräume muss reduziert werden.
Trinkwasserversorgung
Natürlich vorhandene Trinkwasservorräte müssen erhalten und gepflegt werden, etwa durch sorgfältige Auswahl und Kontrolle von Wasserschutzgebieten und durch die Förderung der Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser gerade auch im privaten Bereich.
Wir stellen uns gegen alle Versuche, z.B. Wasser für die Alltagsversorgung zu einer Handelsware in privatem Besitz zu machen. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass das Land Kommunen unterstützt, die ihre Trinkwasserversorgung wieder in die eigene Hand nehmen wollen.
Umweltgerechte Mobilität
Energieeffiziente, emissionsarme und raumschonende Mobilität im Interesse der Gesundheit Aller ist ein wesentliches Ziel piratiger Umweltpolitik. Wir setzen uns für die Förderung von Kleinwagen, Fahrrad und neuentwickelten Mobilitätshelfern im innerstädtischen Verkehr und im regionalen Nahverkehr ein.
Zu diesem Zweck möchten wir Kleinfahrzeuge bei der Gestaltung des innerstädtischen Parkraums bevorzugt behandeln, Straßen verstärkt für neuartige Mobilitätshelfer öffnen und Radwegenetze weiter ausbauen.
Feinstaubbelastung
Im Jahr 2010 war am Stuttgarter Neckartor der EU-Jahresgrenzwert für die Belastung mit krebserregendem Feinstaub bereits Ende Februar überschritten. Dies ist nicht nur ein Thema von Autoabgasen. Auch Bremsen- und Reifenabrieb oder Feinstaub aus Industrie- und Heizungsanlagen müssen auf den Prüfstand.
Wir setzen uns für die Förderung des ÖPNV, für die Förderung der Schiene im Gütertransport, für regionale Wirtschaftskreisläufe ohne lange Transportwege und für neue Konzepte im Individualverkehr ein – im Interesse der Gesundheit aller Einwohner. Weitgehend wirkungslose Alibimaßnahmen wie die sogenannten Feinstaubplaketten und Umweltzonen lehnen wir dagegen ab.
Lichtverschmutzung
Der Himmel gehört allen, auch bei Nacht. Und damit das so bleibt, fordern wir eine landesweite Einschränkung von vermeidbaren Lichtemissionen. Eine Ausnahmeregelung für Veranstaltungen und Kunstprojekte muss missbrauchssicher gestaltet werden. Auch die Lichtüberflutung der außerstädtischen Landschaft möchten wir im Interesse der Umwelt im Sinne des natürlichen Tages- und Nachtrhythmus von Tier, Mensch und Natur vermindern.
Verbraucherschutz und Umweltinformationsrechte
Verbraucherinformation verbessern
Wir wollen das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) des Landes so stärken, dass Verbraucher Informationen, beispielsweise zu belasteten Lebensmitteln, auf gut zugänglichen Plattformen rasch und einfach auffinden können, ohne sie erst in aufwändigen Auskunftsprozessen anfordern zu müssen.
Verbraucherzentralen stärken
Verbraucherzentralen spielen eine wichtige Rolle in der Beratung von Verbrauchern und im Schutz von Verbraucherinteressen. Die Einschränkung der Arbeit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg durch restriktive Mittelzuweisungen und die einseitige Orientierung an kurzfristig denkender Nachfrageförderung lehnen wir ab.
Wir unterstützen insbesondere die Verbraucherzentralen in ihrer Ablehnung des "gläsernen Konsumenten" und bei der Verteidigung der Datenschutzinteressen der Verbraucher. Wir wollen einen Verbraucherschutz, der das Recht auf umfassende Information verbindet mit einem Verbandsklagerecht zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen.
Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen
Obwohl Jahr für Jahr sehr viele Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben, kontrolliert werden, ändert sich nichts an den hohen Beanstandungsquoten. Kontrollen, deren Ergebnisse von Konsumenten nicht eingesehen werden können, wirken nicht abschreckend. Statt stärkerer Kontrollen müssen Mängel öffentlich nachvollziehbar sein, um durch Transparenz diese abschreckende Wirkung zu erreichen. So wird auch Druck auf die Verkaufsstellen ausgeübt, ihre Lieferanten sorgfältiger auszuwählen.
Wir fordern deshalb die Schaffung eines frei zugänglichen Informationssystems für den Zugang zu den Ergebnissen von Lebensmittelkontrollen.
Verbraucherinformation vor Ort durch Smiley-System
In Dänemark ist ein Smiley-System bereits erfolgreich etabliert. Damit ist für den Kunden direkt, beispielsweise vor Restaurants, Eisdielen oder Supermärkten, ersichtlich, ob Hygienevorschriften und Lebensmittelgesetze eingehalten werden. Kunden können auf Hygienesünder reagieren, was bisher bei uns nicht möglich ist. Negativ bewertete Betriebe haben durch die Kundenreaktion und Folgekontrollen die Möglichkeit und vor allem die Motivation, Mängel zu beseitigen und sich positive Smileys zu verdienen.
Die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen sollen künftig in Baden-Württemberg anhand unterschiedlicher Smileys zeitnah und gut sichtbar an der Eingangstür angebracht werden, um den Verbraucher zusätzlich zum Informationssystem im Internet direkt vor Ort zu informieren.
Transparente Kennzeichnung von Lebensmitteln
Die von der Lebensmittelindustrie auf der Vorderseite von Verpackungen bevorzugte Nährwertkennzeichnung mit Prozentangaben und beliebig wählbaren Portionsgrößen trägt nicht dazu bei, dem Verbraucher sinnvolle Informationen an die Hand zu geben. Besonders irreführend ist die Angabe des prozentualen Anteils am Tagesbedarf. Diese kann prinzipiell vielen Personengruppen wie zum Beispiel Kindern nicht gerecht werden.
Anstatt auf der Vorderseite verschleiernde Angaben anzubringen, ist eine sinnvolle, einheitliche Kennzeichnung zu verwenden. Diese muss sich auf feste Portionsgrößen von 100g/ml entsprechend der Nährwertangaben auf der Rückseite beziehen.
Ausbau des Landesumweltinformationsgesetzes
Das Umweltinformationsgesetz Baden-Württemberg soll weiterentwickelt werden zur Grundlage einer umfassenden Dienstleistung für Bürger. Umweltinformationen sind nach unserer Auffassung eine Bringschuld: Behörden müssen vorliegende Informationen von sich aus und nicht erst auf Anfrage bereitstellen. Die Veröffentlichung muss dabei unter freien Lizenzen und in offenen Dateiformaten erfolgen. Bürger sollen auf einem Portal mit übergreifenden Suchfunktionen einfachen Zugang zu diesen Daten erhalten.
Unabhängige LUBW
Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) verfügt bereits über umfangreiche Datenbanken zu Umweltthemen. Deren Bereitstellung ist jedoch durch technische Einschränkungen und nur teilweise legitime Schutzinteressen Dritter erheblich beschnitten. Deshalb fordern wir, die Unabhängigkeit der LUBW zu stärken, damit sie ihre Aufgaben als zentrale Einrichtung zur Erhebung, Sammlung, Auswertung und Veröffentlichung von Umweltdaten wahrnehmen kann. Die Ergebnisse müssen unter Nutzung von freien Lizenzen und offenen Dateiformaten veröffentlicht werden.
Verbandsklagerecht
Baden-Württemberg ist eines der wenigen Bundesländer, das in seinem Landesnaturschutzgesetz kein Verbandsklagerecht für Umweltverbände enthält. Schon mit dem Bundesnaturschutzgesetz von 2002 und verbessert mit dem von 2010 ist die Verbandsklage zwar auch bei uns möglich, jedoch nur bei Klageanlässen, die den Bund betreffen.
Wir möchten das Verbandsklagerecht im Landesnaturschutzgesetz einführen, um die Einflussmöglichkeiten von Umweltschutzverbänden zu stärken.
Bauen, Verkehr und Wirtschaft
Verkehrskonzept
Durch die wirtschaftliche Entwicklung und den demographischen Wandel ergeben sich für den Verkehr in Baden-Württemberg besondere Herausforderungen. Diese können nur durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten bewältigt werden.
Zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik gehört unter anderem der Ausbau klimafreundlicher Verkehrsangebote und die Schaffung städtischer und ländlicher Verkehrsinfrastrukturen, welche die Lebensqualität verbessern. Die Zusammenarbeit über kommunale, regionale und staatliche Grenzen hinaus ist dabei zu intensivieren.
Verkehrsbeschränkungen hinterfragen
Verkehrsbeschränkungen sollen nur nach sorgfältiger Prüfung der Voraussetzungen angeordnet werden. Es darf nicht der Verdacht entstehen, dass sie nur dazu dienen, die Kassen an der Strecke liegender Städte und Gemeinden durch Bußgelder zu füllen.
Wir stehen für ein umwelt- und verkehrspolitisches Konzept aus einem Guss und lehnen Aktionismus ab. Maßnahmen wie Fahrverbote für einzelne Fahrzeugtypen und die Einführung neuer Tempolimits auf autobahnähnlich ausgebauten Straßen erfüllen den vorgeblichen Zweck der Verkehrslenkung zumeist nicht und besitzen ökologisch nur eine Alibifunktion. Den Menschen, die auf die Benutzung dieser Verkehrsräume angewiesen sind, werden dabei keine Alternativen geboten.
Wir setzen stattdessen auf Lösungen, die die Interessen aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigen. Dazu gehört eine vorausschauende Verkehrsplanung genauso wie Verbesserungen im Angebot des öffentlichen Personenverkehrs.
Der öffentliche städtische Raum wird dominiert von Autos und Verkehrsschildern. Andere Teilnehmer am städtischen Leben müssen sich notgedrungen anpassen. Wir möchten diese Dominanz einschränken.
Das Konzept des Shared Space ist eine geeignete Basis dafür: Ohne Verkehrszeichen und auf gemeinsam genutzten Verkehrsflächen wird die Achtsamkeit der Verkehrsteilnehmer aufeinander gefördert. Shared Spaces werden nur in Bereichen eingerichtet, die vom Durchgangsverkehr gut umfahren werden können.
Straßeninformationsdatenbank
Obwohl in vielen Städten Berichte über den Zustand von Straßen vorliegen, werden sie nicht öffentlich zur Verfügung gestellt. Wir wollen diese Informationen in einer kostenlos zugänglichen Straßeninformationsdatenbank unter einer freien Lizenz veröffentlichen, damit eine vielfältige Nutzung beispielsweise für Straßenkarten und Stadtpläne möglich ist.
Für solche Zustandsbeschreibungen existiert bereits ein bundeseinheitliches Datenaustauschformat.
Modellversuch für einen kostenfreien öffentlichen Nahverkehr
Mit Hilfe von drei großen Feldversuchen wollen wir feststellen, ob sich ein kostenfreier ÖPNV rechnet. Diese Untersuchungen sollen jeweils in einem Ballungszentrum, einem Mittelzentrum und einer Region des ländlichen Raumes in Baden-Württemberg wissenschaftlich begleitet durchgeführt werden.
Verkehrserschließung und Verkehrsangebote
Nahverkehr im ländlichen Raum
In den ländlichen Gebieten Baden-Württembergs wird teilweise kein ausreichendes Nahverkehrsangebot bereitgestellt. Dies trifft vor allem Senioren, Jugendliche und Andere, die nicht über ein eigenes Fahrzeug verfügen. Gerade im ländlichen Raum müssen für alltägliche Dinge wie den Weg zur Arbeit, Arztbesuche oder das Einkaufen immer längere Wege in Kauf genommen werden.
Wir wollen in diesen Gebieten ein besseres Mobilitätsangebot schaffen, das neben einer Ausweitung des Linienbus- und Schienennahverkehrs auch durch bedarfsorientierte Verkehrsmittel wie Anrufsammeltaxen oder Kleinbusse unterstützt wird. Hierbei muss eine Abwägung zwischen flächendeckender Linienführung, schneller Anbindung und komfortablen Umsteigebedingungen stattfinden.
Bürgerbusse
Um Lücken im öffentlichen Personennahverkehr zu schließen, wurden in mehreren Orten in Baden-Württemberg Bürgerbusvereine gegründet, die durch Kleinbusse mit ehrenamtlichen Fahrern ein Minimalangebot gewährleisten. Bürgerbusse stellen dabei ausschließlich eine Ergänzung zum ÖPNV dar, eine Konkurrenz soll nicht aufgebaut werden.
Mit dem Ziel, Mobilität und damit gesellschaftliche Teilhabe für alle zu ermöglichen, wollen wir bestehende Bürgerbusprojekte unterstützen und den Aufbau neuer Projekte fördern.
Erweiterung des länder- und staatenübergreifenden Nahverkehrs
Die Verkehrsbedürfnisse im Umfeld regionaler Zentren enden nicht an Länder- oder Staatsgrenzen. Wir wollen länder- und staatenübergreifende Nahverkehrsverbindungen ebenso fördern wie abgestimmte Ausschreibungen überregionaler Verkehrsleistungen und den Ausbau bestehender Verbindungen.
Integration von Regionalstrecken („Karlsruher Modell“)
Das Karlsruher Modell der Anbindung der innerstädtischen Straßenbahn an den Regionalverkehr hat bundesweiten Vorbildcharakter. Durch die umsteigefreien Verbindungen können Fahrgäste für die Schiene gewonnen werden, was zu einer Rentabilitätssteigerung von Strecken im Umland einer Stadt führt.
Wir wollen Städte und Regionen unterstützen, die eine solche Schienenverbindung von Stadt und Land anstreben.
Ausbau und Reaktivierung von Bahnstrecken
In den vergangenen Jahrzehnten wurden Bahnstrecken aus unterschiedlichen Gründen stillgelegt. Die Reaktivierung von Bahnstrecken würde den Bürgern der betroffenen, zumeist ländlichen, Regionen wieder eine bessere Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ermöglichen.
Aktuelle Untersuchungen bestätigen, dass sich die Reaktivierung einiger Strecken auch wirtschaftlich lohnen würde. Deshalb wollen wir weitere Kosten-Nutzen-Analysen zur Reaktivierung stillgelegter Strecken durchführen lassen sowie den gegebenenfalls sinnvollen Ausbau unterstützen.
Des Weiteren sollte der Ausbau von überlasteten Strecken vorangetrieben werden.
Alpentransversale besser bedienen
Wir wollen einen zügigen Ausbau der Zulaufstrecken auf die neue Alpentransversale, insbesondere der Rheintalbahn (Karlsruhe-Basel) und Gäubahn (Stuttgart-Singen-Zürich), um dem hohen Anteil an Gütertransitverkehr auf der Schiene gerecht zu werden.
Die Bedenken und Anliegen der Anwohner insbesondere in Bezug auf Lärmschutzmaßnahmen und Trassenführung müssen dabei in die Planung einbezogen werden. Auch ein Ausbau der Strecke auf der französischen Rheinseite soll von Baden-Württemberg aus angeregt werden.
Wirtschaftspolitik
Die Piratenpartei Baden-Württemberg fordert eine ökologische, nachhaltige und soziale Wirtschaftspolitik. Wir setzen uns für fairen Wettbewerb, für die Förderung von Innovationen sowie gegen privatwirtschaftliche Monopole und übermäßige staatliche Regulierung der Unternehmen ein.
Landesbanken sollen Kreditklemmen ausgleichen
Landesbanken haben unserer Meinung nach die Hauptaufgabe, die Unternehmen in Baden-Württemberg zu angemessenen Konditionen mit Kapital zu versorgen. Besonders in Krisenzeiten muss die Landesbank für private Banken einspringen, wenn diese ihre Aufgaben nur unzureichend erfüllen. Gerade dann muss die Landesbank ein verlässlicher Partner der kleinen und mittelständischen Unternehmen sein.
Landesbanken und Transparenz
Landesbanken sollen zu höchstmöglicher Transparenz verpflichtet werden, so dass Anleger möglichst genau wissen, was mit dem Geld geschieht, welches sie anlegen.
Ethik bei öffentlichen Beschaffungen
Das Land als bedeutender Auftraggeber soll seine Stellung nutzen, um verantwortungsvoll geführte Betriebe zu fördern. Bei Ausschreibungen müssen leistungsgerechte Entlohnung und faire Arbeitsbedingungen als Kriterien berücksichtigt werden. Durch das Veröffentlichen von Richtlinien wollen wir die Kommunen dazu motivieren, dies ebenfalls umzusetzen.
Transparente Information über Großprojekte
Bei der Planung und Umsetzung von Großprojekten sollen frühzeitig alle relevanten Informationen veröffentlicht werden. Daneben sollen die betroffenen Bürger angemessen und frühzeitig beteiligt werden.
Bei einer Verlegung in private Rechtsformen muss die umfassende Veröffentlichungspflicht weiterhin gelten. Wir wollen eine offenere Kommunikation bei der Planung und Umsetzung von Großprojekten anstoßen.
Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe
Wir treten nachdrücklich für regionale Wirtschaftskreisläufe ein, insbesondere in der Lebensmittelversorgung. Hier führen lange Transportwege und unklare Herkunft von Produkten zu Nachteilen für den Verbraucher. Außerdem werden Verkehrswege unnötig belastet. Daher fordern wir klare und nachvollziehbare Herkunftskennzeichnungen sowie eine Entbürokratisierung der Selbstvermarktung in der Landwirtschaft.
Breitbandausbau fördern
Regionen ohne Breitbandtechnologie sind nicht nur wirtschaftlich benachteiligt, sie sind auch in Gefahr, von der kulturellen, politischen und technischen Entwicklung abgehängt zu werden. Breitband-Internetzugänge sind so wichtig wie Strom- und Wasserversorgung.
Die zur Zeit vom Bundeswirtschaftsministerium genannte untere Grenze der Breitbandgeschwindigkeit von 1 Mbit/s ist dabei nicht ausreichend. Die Definition von Breitbandgeschwindigkeit soll in Zukunft der aktuellen technischen Entwicklung angepasst werden.
Steuern und Subventionen
Subventionen überprüfen
Öffentliche Ausgaben, im besonderen Maße Subventionen, werden auf den Prüfstand gestellt. Subventionen sollen nur dort eingesetzt werden, wo wichtige wirtschafts- und forschungspolitische Ziele anders nicht erreicht werden können. Darüber hinaus müssen alle Subventionen degressiv angelegt oder enger als bisher zeitlich befristet sein und regelmäßig auf ihren Sinn hin überprüft werden.
Verbesserte Steuerprüfung
Den öffentlichen Haushalten gehen durch Steuerbetrug Milliarden an Einnahmen verloren, da Steuerhinterziehung häufig nicht aufgedeckt und somit geahndet werden kann. Neben dem Personalmangel bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung sind dafür auch die kurzen Prüfzeiten verantwortlich, zu denen die Betriebsprüfer angehalten sind.
Wir setzen uns dafür ein, dass Steuerprüfer wirklich unabhängig arbeiten können. Die Prüfzeiten sollen in Großbetrieben ausgeweitet werden, um eine ausreichende Prüfung zu gewährleisten. Die Umsatzsteuerprüfungen sollen durch Bereitstellung von Steuerprüfern des Landes gestärkt werden. Bereits existierende Zusagen und Vereinbarungen mit dem Bund sollen konsequent umgesetzt werden.
Elektronische Steuererklärung (ELSTER)
Die Anwendung „ElsterFormular“ für die elektronische Einkommensteuererklärung ist bisher nur mit Windows nutzbar. Wir wollen, dass Angebote wie ELSTER systemunabhängig für alle Bürger bereitgestellt werden. Wenn Software von allen Steuerzahlern finanziert wird, muss sie auch von allen genutzt werden können und unter einer freien Lizenz verfügbar sein.
Staatsleistungen an Kirchen beenden
Über die Kirchensteuer hinaus zahlt das Land jährlich etwa 100 Millionen Euro an die Kirchen. Dies ist Teil der Entschädigung für die Säkularisierung von 1803. Viele Kommunen in Baden-Württemberg müssen eigene Zahlungen an Kirchengemeinden leisten.
Wir möchten diese Zahlungsverpflichtungen von Land und Kommunen gesetzlich beenden und die Mittel in anderen Bereichen einsetzen.
Kommunen in der Verantwortung
Stärkung der Kommunen
Wir wollen Kommunen ausreichend Finanzmittel von Bund und Ländern zur Verfügung stellen, damit diese ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen und eigenständig politisch handeln können. Wir setzen uns dabei auch für eine Stärkung der Position von finanzschwachen Kommunen im kommunalen Finanzausgleich ein.
Die Förderung kommunaler Aufgaben durch den Bund wird oftmals dadurch behindert, dass Kommunen nur als Anhängsel der Länder gesehen werden. Dies wollen wir auch durch Initiativen im Bundesrat ändern.
Bürgerbeteiligung in den Kommunen
Neue Strukturen für die Beteiligung auf möglichst bürgernaher Ebene sind notwendig, um einen fairen Ausgleich der Interessen zu ermöglichen und zu einem gerechten Ergebnis für alle Beteiligten zu kommen.
Bei Stadtteilworkshops und Stadtspaziergängen tauschen sich Bürger und kommunale Verantwortungsträger direkt vor Ort über Probleme und mögliche Verbesserungen aus. Solche Prozesse müssen auch finanziell gefördert werden und tragen zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung bei.
Wir sind darüber hinaus für die Einführung von Bürgerhaushalten, in denen die Bürger direkt über die Verwendung von Haushaltsmitteln mitentscheiden können.
Verbot von Spekulationsgeschäften für Gemeinden
Das bestehende Verbot von Spekulationsgeschäften bei Kommunen soll verschärft werden. Die Verwaltungen der Gemeinden sollen nicht nur bei den erkennbaren Risiken haftbar gemacht werden, sondern auch, wenn fahrlässig unklare Risiken eingegangen wurden. Dies war bei den Cross-Border-Leasing-Geschäften der Fall, etwa beim Verkauf der Infrastruktur der Stuttgarter Wasserversorgung.
Standortfaktor Breitbandzugang
Wir wollen unterversorgte Gebiete finanziell fördern, um den Ausbau voranzutreiben. Das Land soll einen Beauftragten einsetzen, dessen Aufgabe es ist, in den Kommunen gezielt über die Fördermittel zu informieren und für den Breitbandausbau zu werben.
Beim Bau und der Sanierung von Straßen müssen vorausschauend Leerrohre gelegt werden, um einen kostengünstigen Breitbandausbau zu ermöglichen.
Lokale Planung
Alle Planungen der öffentlichen Hand dienen einer gerechten Abwägung öffentlicher und privater Interessen im Zusammenleben der Menschen. Die jeweils betroffene Bevölkerung soll in offenen Verfahren rechtzeitig und umfassend beteiligt und informiert werden. Ihre Bedürfnisse müssen entsprechend berücksichtigt werden.
Unkomplizierte und effektive Verfahren zur Bürgerbeteiligung müssen dabei entwickelt und konsequent ausgebaut werden. Alle für die Planung relevanten Informationen und Grundlagen sind öffentlich zugänglich zu machen und zu erläutern.
Freier Zugang und Lizenz für Geobasisdaten
Geobasisdaten sind die Grundlage für jede Planung in den Bereichen Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung. Die derzeitige Lizenzform behindert sowohl die Verwaltung selbst als auch Bürgerinitiativen und die Wirtschaft bei der Bewertung von Planungsprozessen und der Ausarbeitung eigener Vorschläge. Auch in Wissenschaft und Forschung ist man immer mehr auf Geoinformationssysteme angewiesen, um genaue Analysen und Studien zu Themen wie Umwelt, Soziales oder Wirtschaft zu erstellen.
Da Geobasisdaten und (Software-)Werkzeuge zur Verarbeitung der Daten aus Steuermitteln erarbeitet werden, möchten wir sie der Allgemeinheit zur Verfügung stellen und unter freien Lizenzen veröffentlichen.
Bürgerbeteiligung durch interaktive Karten und Pinnwände
Bei vielen Themen in der Kommunalpolitik kann das Wissen der Einwohner um lokale Gegebenheiten bisher nicht genutzt werden, weil entsprechende Kommunikationskanäle fehlen. Mit Hilfe von interaktiven Karten und Pinnwänden vor Ort und im Internet wollen wir den Einwohnern die Möglichkeit geben, ihr Wissen und ihre Bedürfnisse direkt an Politik und Verwaltung weiterzugeben. Damit werden sie stärker eingebunden und die Arbeit der Behörden nachvollziehbar.
Jeder sollte die Möglichkeit haben, seine Meinung zu einem ortsspezifischen Thema zum Ausdruck zu bringen. Andere können sich so leicht einen Überblick über die Meinungen verschaffen und dem entweder zustimmen oder eine Gegenmeinung formulieren.
Nachwort
Die Piraten sind, auch gemessen am Alter ihrer Mitglieder, eine junge Partei und möchten neue Ideen in die Politik einbringen. Wir laden alle Menschen, alle Generationen und alle gesellschaftlichen Gruppen im Land dazu ein, mit uns diese neue Politik zu gestalten.
KLARMACHEN ZUM ÄNDERN!