BW:Antragsportal/WP0015
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Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag BW 2020.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, sondern ein an den Landesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP0015 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Antragstyp | Programm |
Zusammenfassung des Antrags | Dieser Antrag würde den bestehenden Punkt zum Rundfunkstaatsvertrag updaten und uns eine Position zum neuen Medienstaatsvertrag geben. |
Datum der letzten Änderung | 11.10.2020 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelProgrammanpassung an den neuen Medienstaatsvertrag AntragstextDer Landesparteitag möge beschließen den Punkt "Rundfunkstaatsvertrag an technische Realität anpassen" durch die nachfolgenden Module zu ersetzen, welche eine entsprechende Mehrheit finden. Modul 0 und Überschrift: Für eine freiheitliche Medienpolitik Wir Piraten lehnen viele Regelungen des neuen Medienstaatsvertrags ab. Modul 1: Die Notwendigkeit, für Streams eine Zulassung einzuholen, lehnen wir unabhängig von Inhalt und Zuschauerzahl des Angebots ab. Modul 2: Der faktische Zwang für journalistische Angebote, zu denen auch Websites und Blogs zählen können, sich einer Selbstregulierung oder der Kontrolle durch die zuständige Landesmedienanstalt zu unterwerfen, gefährdet die Freiheit der Berichterstattung ist daher für uns inakzeptabel. Insbesondere kritisch sehen wir hier, dass Angebote auch sanktioniert oder verboten werden können, obwohl die Veröffentlichungen nicht strafrechtlich relevant sind, dies öffnet staatlicher Zensur Tür und Tor. Modul 3: Dass über die Impressumspflicht hinaus eine verantwortliche Person für journalistisch-redaktionelle gestaltete Websites unter Angabe der Anschrift benannt werden soll, lehnen wir aus Gründen des Datenschutzes ab. Insbesondere politisch heikle Recherchen könnten sonst nicht mehr veröffentlicht werden, ohne dass sich Personen ggf. einer akuten Gefährdung aussetzen. Modul 4: Nutzer sollen selbst entscheiden können, welche Medienangebote für sie relevant sind und welche nicht. Wir sehen es zwar als geboten an die Neutralität der großen Plattformen sicherzustellen, wollen aber keine besondere Hervorhebung bzw. Sichtbarkeit von Inhalten staatlich vorschreiben. AntragsbegründungDer Rundfunkstaatsvertrag soll durch einen Medienstaatsvertrag ersetzt werden. Da dies auch Ländersache ist, sollten wir uns als Landesverband positionieren und unser Programm entsprechend anpassen. Was kommen soll ist hier beschrieben: [1] Unsere bisherige Position: BW:Programm#Rundfunkstaatsvertrag_an_technische_Realit.C3.A4t_anpassen Der neue Medienstaatsvertrag im Volltext (Diskussionsentwurf): [2] Konkurrenzanträge |