BW:Antragsportal/WP0004
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Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag BW 2019.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, sondern ein an den Landesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP0004 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Antragstyp | Programm |
Zusammenfassung des Antrags | Der Abschnitt zum Informationsfreiheitsgesetz wird auf den aktuellen Sachstand gebracht. |
Datum der letzten Änderung | 07.04.2019 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAktualisierung Informationsfreiheitsgesetz AntragstextDer Landesparteitag möge beschließen, den Textabschnitt "Informationsfreihtsgesetz" im Kapiel "Demokratie, Transparenz und Privatsphäre" durch folgenden Text ersetzt:
Mit dem Beschluss des Landesinformationsfreiheitsgesetzes hat die Landesregierung Ende 2015 einen längst überfälligen Schritt gemacht. Wir bewerten diesen Schritt aber als enttäuschend. Die Piratenpartei kritisiert insbesondere die Kostenregeln, die den Verzicht auf Gebühren nur in besonderen Einzelfällen vorsehen und Gebühren bis zu 200 Euro ohne Rücksprache ermöglichen. Einfache Anfragen müssen grundsätzlich frei von Kosten sein. Der Höchstsatz bei komplexeren Anfragen darf 100 Euro nicht überschreiten. Begrüßenswert ist, dass an den Sektor der Unternehmen der öffentlichen Hand gedacht wurde. Es ist aber wichtig, hier Regelungslücken wie "Standortinteressen” oder "Bereichsausnahmen” – wie für Landesbanken und Rundfunkanstalten – deutlich einzuschränken. Ebenso müssen alle Verträge und Leistungen, die von Privatunternehmen für die Grundversorgung im Auftrag erbracht werden, eingeschlossen werden. Das Eckpunktepapier bleibt weit hinter unseren Forderungen zurück. Wir fordern ein modernes, umfassendes Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild, mit dem Baden-Württemberg nicht mehr hinter den Versprechen eines "neuen Politikstils” oder des "grundsätzlich freien Zugangs” zurückbleibt. AntragsbegründungAus dem "Eckpunktepapier" ist inzwischen ein Gesetz geworden. Konkurrenzanträge |