BW:Antragsportal/SÄA0017

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag BW 2020.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, sondern ein an den Landesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA0017
Einreichungsdatum
Antragsteller

Septerra

Antragstyp Satzung
Zusammenfassung des Antrags Satzungsänderung, dass Anträge nur noch über das Antragsportal gestellt werden können.
Datum der letzten Änderung 11.10.2020
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Änderung des Einreichungsverfahren für Satzungsänderungsanträge und Programmanträge.

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, die Landessatzung §11 (2) dahingehend zu ändern, dass Anträge hauptsächlich über das durch den Landesvorstand bereitgestellte Antragsportal zu stellen sind, jedoch im technischen Notfall weiter an die Vorstandsadresse (Mail) übertragen werden können.

ALT:

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung oder Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages in Textform beim Vorstand eingegangen ist oder in einem dafür vorgesehenen elektronischen Verfahren eingereicht wurde.

NEU:

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung oder Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages in Textform in einem dafür vorgesehenen elektronischen Verfahren eingereicht wurde, oder bei Nichterreichbarkeit dieses Verfahrens und innerhalb der Frist per Mail an die bekannte Vorstandsadresse übersendet wurde.

Antragsbegründung

Aktuell können Anträge über das Antragsportal gestellt werden, oder per Mail an den Vorstand gestellt werden. Da die Anträge dennoch ins Antragsportal übertragen werden sollen, entsteht an dieser Stelle ein 100-prozentiger Merhaufwand.

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