BW:Antragsportal/SÄA0011
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Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag BW 2020.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, sondern ein an den Landesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA0011 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Antragstyp | Satzung |
Zusammenfassung des Antrags | Siehe Titel |
Datum der letzten Änderung | 11.10.2020 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKreisorganisationen streichen AntragstextDer Landesparteitag möge beschließen, den §15 - Kreisorganisationen ersatzlos zu streichen. AntragsbegründungKreisorganisationen sind per Satzung keine Gebietsgliederungen im Sinne des § 7 PartG. Dies bedeutet, dass eine entsprechend gegründete Organisation im Falle von Untätigkeit oder sonstigem negativem Auffallen, nicht durch eine OM aufgelöst werden kann und weiter als Gebietsleiche existiert auch eine Ahndung bei Fehlverhalten kann nicht umgesetzt werden. Ferner kann eine Gruppe sich nach Vereinsrecht generell selbst gründen, ohne zusätzlichen Aufwand für die Partei zu produzieren. Einen, in der Satzung verankerten, Kreisgruppensprecher, der keine Beauftragung durch den Landesvorstand erhält, ist letztlich ledigliche eine weiterhin, ohne besonderen Status, existente Person. Konkurrenzanträge |