BW:Antragsfabrik2013/Neufassung Finanzordnung

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Neufassung der Finanzordnung mit FinanzschlüsselSatzung

Pictogram voting wait blue.svg Dies war ein Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Nati2010.

Er wurde am BW:Landesparteitag 2012.1 angenommen.


Antrag

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Nati2010
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / Abschnitt B
Beantragte Änderungen

Ich beantrage hiermit den bisherigen Abschnitt B der Landessatzung zu streichen und ihn durch Folgendes zu ersetzen:

§1 Mitgliedsbeitrag
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird zum Jahresbeginn vollständig an die für das
Mitglied zuständige Gliederung überwiesen. Der Mitgliedsbeitrag wird von den
für das Mitglied zuständigen Gliederung quartalsweise über die Umlage an die
höheren Gliederungen überwiesen.
(2) Der Mitgliedsbeitrag wird abzüglich des Bundesanteils wie folgt
aufgeteilt: 50% an den Landesverband, 15% an den zuständigen Bezirksverband,
20% an den zuständigen Kreisverband und 15% an den zuständigen Ortsverband. 
Sofern eine Gliederung nicht existiert, gehen die Gelder an die jeweils übergeordnete Gliederung.

§2 Parteienfinanzierung
(1) Die Parteienfinanzierung für den Landesverband und all seine
Untergliederungen werden nach folgendem Schlüssel unter den Gliederungen
verteilt.
(2) Dem Landesverband stehen 50%, den Bezirksverbänden 15%, den
Kreisverbänden 20% und den Ortsverbänden 15% der Parteienfinanzierung zu.
(3) Unter den Gliederungen gleicher Ebene wird die Parteienfinanzierung durch
die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes geteilt.
Anschließend wird mit der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der
betroffenen Gliederung multipliziert. Die Anzahl der stimmberechtigten
Mitglieder jeder Gliederung wird durch den Landesvorstand
festgestellt. Stichtag ist jeweils der 31.12. des Vorjahres.
(4) Sofern eine Gliederung nicht existiert, gehen die Gelder an die jeweils
übergeordnete Gliederung.
(5) Der Landesverband verteilt die Parteienfinanzierung quartalsweise auf
seine Gliederungen.

§3 Entsprechende Anwendung der Bundessatzung
(1) Die Finanzordnung der Bundessatzung findet entsprechend Anwendung.
Begründung

Durch die neue Finanzordnung wird zum einen der neuen Bundessatzung Rechnung getragen und zum anderen wird die Parteienfinanzierung erstmals verteilt.

Nach diesem Schlüssel würde sich die Parteienfinanzierung wie folgt verteilen:

Landesverband:

- Baden-Württemberg 64.578 €

Bezirksverbände:

- Tübingen: 5.153 €
- Karlsruhe: 14.521 €
- Stuttgart: 10.792 €
- Freiburg: 8.081 €

Kreisverbände:

- Reutlingen-Tübingen: 2.477 €
- Ravenburg-Bodenseekreis: 2.539 €
- Ulm: 2.260 €
- Konstanz: 1.208 €
- Ludwigsburg: 1.486 €
- Heilbronn: 1.300 €
- Stuttgart: 3.375 €
- Heidenheim: 341 €
- Rastatt-BadenBaden: 1.331 €
- Karlsruhe Land: 2.972 €
- Rhein-Neckar/Heidelberg: 4.397 €
- Mannheim: 2.167 €


Anmerkung: Die Zahlen basieren auf stimmberechtigten Mitgliedern vom 31.12.2011


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Veijn
  2. Nati2010
  3. DaK1lla
  4. Dee Kay
  5. Hôtô-sha
  6. Klischeepunk
  7. Jorge
  8. Elzoido
  9. Toka 21:43, 15. Feb. 2012 (CET)
  10. Septerra 18:56, 17. Feb. 2012 (CET)
  11. ...

Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. NineBerry 21:23, 5. Feb. 2012 (CET)Schließe mich Orcas Vorschlag an
  2. Posbi 09:08, 6. Feb. 2012 (CET) Ortsverbände bekommen 0%?
  3. Orca 06:57, 14. Feb. 2012 (CET) Antrag verstößt gegen Parteiengesetz, da 0% für Ortsverbände einem Gründungsverbot für Ortsverbände gleichkommt -> müsste man notfalls vor den Schiedsgerichten wegklagen
  4. Monarch 09:07, 15. Feb. 2012 (CET) auch mit der Ortsverbands-Änderung Murks
  5. Stefan K
  6. Julian Beier
  7.  ?
  8. ...

Piraten, die voraussichtlich enthalten

  1. Tomcat 17:58, 26. Feb. 2012 (CET)
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Hinweis zu den 80.000€: Sie sind eine ganz grobe und vorsichtige(!) Schätzung.

  • Parteienfinanzierung 2012: BaWü erhält wegen LTW mindestens 50.000€
  • Mitgliedsbeiträge 2012: Für jedes vollzahlende Mitglied erhält BaWü 21,60€. In der berechnung gehen wir dann davon aus, dass etwa 1400 Mitglieder ihren Beitrag voll zahlen. So erhält man 30.000€

Wir werden wohl weitaus höher liegen. --Veijn 23:11, 22. Jan. 2012 (CET)

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • Ortsverbände sind in der Satzung vorgesehen. Sie in der Finanzierung wegzulassen führt in der Zukunft zu Problemen.
    • Ortsverbände sind nun berücksichtigt Nati2010 23:22, 14. Feb. 2012 (CET)
      • Die Linke z.B. hat keine eigene Finanzhoheit für Ortsverbände, bekommen Finanzmittel von den Kreisverbänden. Scheint also nicht gegen das Parteiengesetz zu verstoßen Hartmut

Die Frage ist ja hier, ob man beim Verteilen der Gelder nach Anzahl der Mitglieder oder nach Größe des Versorgungsgebietes geht.

Meine Argumente, die gegen eine Verteilung nach Anzahl der Mitglieder sprechen:

  • Die Zahl der Mitglieder, vor allem der "stimmberechtigten" Mitglieder ist ein ziemlich komplexes Maß und permanent im Fluss.
  • Der Vorstand der Gliederung hat einen Einfluss auf die Zahl seiner Mitglieder. Bedeuten Mitglieder Einkommen, gibt es einen Anreiz, diese Zahl zu erhöhen. Das sollte aber nicht das Kriterium sein, nachdem Gliederungen ihre Mitglieder verwalten.
  • Nur weil es irgendwo viele Mitglieder gibt, bedeutet dies nicht, dass dort im Vergleich mehr Geld benötigt wird. Wie viel Geld benötigt wird, hängt vor allem von der Größe des zu versorgenden Bereichs (Fläche, Bevölkerungsgröße) ab. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder korreliert auch nicht unbedingt mit der Zahl der aktiven Piraten. In Karlsruhe z.B. haben wir sehr viele Mitglieder, aber davon sind relativ gesehen eigentlich wenige aktiv. (Grund: Viele Studenten, die Mitglieder sind, aber keine Zeit oder Lust auf politische Arbeit haben)
  • Die Gliederungen mit hoher Mitgliederdichte bekommen eh schon mehr Geld. Erstens durch die höheren Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge. Zweitens durch die größere Zahl von potenziellen Spendern. Die Verteilung der Mittel aus der Parteienfinanzierung sollte das berücksichtigen und sicherstellen, dass auch Gebiete mit wenigen Piraten genug Geld haben, um gute Arbeit verrichten zu können.

Mein Argument gegen Finanzierung der Ortsverbände nach Einwohnerzahlen: Wie sollen da die "Reviergrenzen" festgelegt werden, wer entscheidet, welche Einwohner welcher Straße welchem Ortsverband zugeordnet werden, wenn es mehrere in einer Stadt z.B. gibt? Hartmut

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