BW:Antragsfabrik2013/Klarere Regelung über Rechnungsprüfer

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Klarere Regelung über RechnungsprüferSatzung

Pictogram voting wait blue.svg Dies war ein Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Tessarakt.

Er wurde am {{{Parteitag}}} {{{Entschieden}}}.


Antrag

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Tessarakt
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / § 9b Abs. 7
Beantragte Änderungen

§ 9b Abs. 7 wird wie folgt neu gefasst:

"Der Landesparteitag wählt einmal im Jahr mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem nächsten wählenden Landesparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen."

TODO: Textlich geradeziehen. Hier kommt nicht rüber, dass der Bericht zum Zeitpunkt der Wahl noch gar nicht existiert.

TODO: Hier noch etwas über die Kompetenzen aus § 9b Abs. 8 Bundessatzung übernehmen. Ggf. mit dem SÄA kombinieren, der die Übernahme der Bundesregelungen über Kassen- und Rechnungsprüfer ausschließt.

Begründung

Die bisherige Fassung lautet:

"Der Landesparteitag wählt einmal im Jahr mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem nächsten wählenden Landesparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen."


Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die voraussichtlich enthalten

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Diskussion

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