BW:Antragsfabrik/Wahlprogramm/Schornsteinfeger

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Programmänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Viktor Hoffmann.

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel: Schornsteinfeger


Programm


Antrag

Programmanträge an den Landesparteitag sollten für LV-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann der Landesverband Baden-Württemberg.

Änderungsantrag Nr.
PÄA032
Beantragt von
Viktor Hoffmann
Programm

Landeswahlprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge folgenden Programmantrag beschließen und diesen Antrag in das Landeswahlprogramm in das Kapitel Bauen, Verkehr und Wirtschaft unter Wirtschaftspolitik aufnehmen.

Programmantrag:

Abschaffung des Gebietsmonopols der Schornsteinfeger und der verpflichtenden Schornsteinfegerarbeiten im Schornsteinfegergesetz (SchfG)

Die komplette Abschaffung des Gebietsmonopols führt zu Bürokratieabbau, mehr Bürgernähe durch Wettbewerb im Schornsteinfegerwesen und entlastet gleichzeitig die Mieter und Eigentümer bei den Heiznebenkosten. Bei modernen rußarmen Heizungen sind die jährlichen Kehrarbeiten überflüssig. Es soll dem Bürger erlaubt sein, selbst die Kehrarbeiten durchzuführen oder jemanden dafür zu beauftragen. Eine Sichtprüfung und Abgasmessung der Heizung wird durch den Heizungstechnikerbei den jährlichen Wartungsarbeiten schon durchgeführt und bezahlt. Ein Schornsteinfeger ist dafür nicht notwendig. Das Recht des Hauseintritts durch den Schornsteinfeger mit polizeilichen Hilfe (ohne einen richterlichen Beschluss) ist aus dem Schornsteinfegergesetz komplett zu streichen.

Begründung

Die Abschaffung führt zu Bürokratieabbau und mehr Bürgernähe durch Wettbewerb im Schornsteinfegerwesen. Das Gebietsmonopol beruht auf Gesetzen und Verordnungen aus dem Jahre 1935 und war dafür gedacht die Bürger in der NS-Zeit besser auszuspionieren. Ein Schornsteinfeger kann sich noch heute den Hauseintritt mit polizeilichen Hilfe verschaffen, ohne einen richterlichen Beschluss. Der Sinn und Zweck des Schornsteinfeger/Kaminkehrer Zwangssystems ist bei neuzeitlicher Heiztechnik längst überholt. Die "Schornsteinfeger-Überprüfungsarbeiten" sind bei modernen Heizungen weitgehend überflüssig. Das System kommt heute einem staatlichen Arbeitsbeschaffungsprogramm nahe und ist einmalig in der Welt.

Nahezu jeder Betreiber, der für seine Anlage selbst verantwortlich ist, wird an einer regelmäßigen Wartung interessiert sein, wenn er eines Tages nicht in der kalten Stube sitzen will. Dazu braucht er einen Heizungsfachmann und keinen Schornsteinfeger, der als Schein-Dienstleistung die technisch sinnlose Sichtprüfung und Abgasmessung normalerweise ohne einen direkten Zusammenhang mit einer Wartung isoliert durchführt. Die Schornsteinfeger-Kosten folgt keinerlei nützliche Gegenleistung, auch wenn man ab 2013 die (teilweise) freie Wahl der Schornsteinfeger hat und man den Schornsteinfeger für bestimmte nutzlose, aber immer noch vorgeschriebene Arbeiten frei wählen kann. Von daher wundert es nicht, dass Schornsteinfeger als ein Symbol für nutzlose Beschäftigung auf Kosten von Mieter und Eigentümer bezeichnet werden, siehe Quelle: http://www.sueddeutsche-wohnwirtschaft.de/sites/artikel.php?artikel_id=126




Diskussion

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Pro

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    • ...

Contra

  • Das Gesetz trat mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft. Es wurde abgelöst durch das „Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG”.

Quelle:Wikipedia [1]

  • Nach dem SchfHwG ist es dem Hauseigentümer bereits gestattet, beliebige Personen mit Kehrarbeiten bzw. Heizungsüberprüfung zu beauftragen (oder diese selber durchzuführen), sofern diese Person die erforderliche Qualifikation besitzt. (Es muss kein Schornsteinfeger sein.)

Quelle: Schornsteinfeger-Handwerkgesetz [2]

  • Das SchfHwG enthält keinerlei Aussage über "polizeiliche Hilfe", daher kann solch ein Passus auch nicht gestrichen werden.

Quelle: Schornsteinfeger-Handwerkgesetz [3]