BW:Antragsfabrik/Wahlprogramm/Rettungsdienstreform

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Entwurf eines Programmänderungsantrages für den Landesverband Baden-Württemberg von Smutje1982 (Diskussion).

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel: Reform des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg
Kurzbeschreibung: Dieser Antrag hat das Ziel, die notfallmedizinische versorgung in Baden-Württemberg zu verbessern.

Programm


Antrag

-- Reform des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg --

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, folgenden Programmpunkt in das Wahlprogramm aufzunehmen:

"Die Piratenpartei Baden-Württemberg sieht den Rettungsdienst als hoheitliche Aufgabe, die auschließlich dem Wohl und der Gesundheit der Menschen dienen soll. Ökonomische Aspekte sollen deshalb in den Hintergrund treten. Aufgrund der Unterfinanzierung des Rettungsdienstes im Land herrscht derzeit ein akuter Mangel an Rettungsmitteln in den Landkreisen. Dies ist vor allem dadurch geschuldet, dass die Krankenkassen mitbestimmen können, wieviel ein Rettungseinsatz Kosten darf. Die Zeitvorgaben für den Rettungsdienst stellen einen Kompromiss aus medizinischen Bedürfnissen und Wirtschaftlichkeit dar. Da jedoch z. B. bei einer Reanimation statistisch gesehen nach 10 Minuten keine Chance mehr besteht ohne schwere Folgen (Pflegefall) zu bleiben, darf qualifizierte Hilfe nicht mehr als 10 Minuten entfernt sein. Wir setzen uns daher dafür ein, dass bei mindestens 95 % der Notfalleinsätze ein Rettungswagen innerhalb von 8 bis 10 Minuten nach Annahme des Notrufs am Notfallort eintrifft. Ein Notarzt soll nach spätestens 10 bis 12 Minuten vor Ort sein. Bisher liegt diese Vorgabe bei 15 Minuten, was in vielen Kreisen nicht erreicht wird. Dies soll vor allem durch das Einrichten von zusätzlichen Rettungswachen und weiteren Notarztstandorten geschehen. Auf bereits bestehenden Rettungswachen sollen Fahrzeuge länger besetzt werden, deshalb soll das Personal auf den Wachen aufgestockt werden. Für die Rettungsleitstellen soll ebenfalls mehr Personal eingestellt werden, sodass weniger unnötige Wartezeiten bei der Annahme eines Notrufs vorkommen. In vielen Kreisen werden aus Kostengründen Krankentransporte wie z. B. Artzbesuche, ambulante Behandlungen oder Dialysefahrten mit Rettungswagen statt Krankentransportwagen durchgeführt. Die Rettungswagen stehen dann oft nicht für dringende Notfalleinsätze zur Verfügung. Rettungswägen sind ausschließlich für Notfälle vorgesehen; sie sollen deshalb nicht durch nicht zeitkritische Krankentransporte gebunden werden. Berücksichtigt werden soll zudem, dass wir uns für eine Abschaffung von Multi-Role-Rettungshubschraubern einsetzen. Rettungshubschrauber sollen nur für Rettungseinsätze zur Verfügung stehen, statt wie bisher zusätzlich für Verlegungen. Für diese sollen landesweit fünf weitere Luftrettungszentren als Standorte für Intensivtransporthubschrauber geschaffen werden. Die Bedarfsplanung und Festlegung der Gebühren soll nicht mehr durch Krankenkassen mitbestimmt werden, sondern ausschließlich unabhängigen Gutachtern sowie dem Landesministerium des Inneren obliegen. Die Mehrkosten sollen durch eine feste Gebühren- und Entgeltordnung des Innenministeriums gedeckelt werden. Durch ehrenamtliche Organisationen betriebene Rettungs- und Krankenwagen, welche nicht dem Regelrettungsdienst zugeordnet sind, sollen künftig ebenfalls anhand der Gebühren- und Entgeltordnung abgerechnet werden können. Wir setzen uns außerdem für eine gerechte Entlohnung von Rettungsdienstmitarbeitern ein."

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Smutje1982 (Diskussion)
Programm

Landeswahlprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Text des Antrages zweite Zeile usw.

Begründung

Aufgrund der Unterfinanzierung des Rettungsdienstes im Land herrscht derzeit ein akuter Mangel an Rettungsmitteln in den Landkreisen. Dies ist vor allem dadurch geschuldet, dass die Krankenkassen mitbestimmen können, wieviel ein Rettungseinsatz Kosten darf. Derzeit besagt das Rettungsdienstgesetz, dass in 95% der Notfalleinsätze ein Rettungsmittel innerhalb von 15 Minuten nach Annahme des Notrufes vor Ort sein muss, was in vielen Kreisen nicht erreicht wird. Dieses Problem kann nur durch mehrere Reformen, die alle miteinander verknüpft sind, gelöst werden: Derzeit legen Krankenkassen mit fest, wie teuer der Einsatz sein darf. in den meisten anderen Bundesländern berechnen die jeweiligen Innenministerien zusammen mit Gutachter fest, was der Einsatz effektiv kostet und legen somit die Gebührenordnung fest (Vgl: Krankentransport BW 29,92 € HH 74,10 €) Neue Rettungswagenstandorte in ländlichen Bereichen, damit ein Zeitvorteil durch kürzere Wege entstehen kann. Aktuell können durch ehrenamtliche Organisationen betriebene Rettungs- und Krankenwagen nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden, weshalb diese ausschließlich durch Spenden finanziert werden müssen. Strikte Trennung von Rettungswagen und Krankentransportwagen, in vielen Kreisen werden aus Kostengründen mit Rettungswagen Krankentransporte wie z.B. Artzbesuche, ambulante Behandlungen oder Dialysefahrten durchgeführt. Die Rettungswagen stehen dann oft nicht für Notfalleinsätze zur Verfügung. Ähnlich ist es mit den Rettungshubschraubern in Baden-Württemberg: Bei uns werden Rettungshubschrauber für Sekundäreinsätze wie Verlegungsflüge eingesetzt, in anderen Bundesländern stehen dafür Intensivtransporthubschrauber rund um die Uhr zur Verfügung Die entstehenden Mehrkosten können gut durch die dringend benötigte Gebührenordnung des Innenministeriums aufgefangen werden.




Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • Argument 1
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...